Wahrheit und Gewissen

Was fehlt im „Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Kleve“?

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) Kleve setzt seine Arbeit im September und Oktober 2019 fort. Die Arbeit bleibt kleinteilig und verwirrend. Der „Stoff“ macht zunehmend wütend. Ein Bericht von der 9. Ausschuss-Sitzung – in Gedenken an Amad Ahmad, gestorben am 29. September 2018.

Vor einem Jahr, am 29. September 2018, starb Amad Ahmad. Er überlebte die massiven Verletzungen nicht, die er durch ein Feuer in seiner Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve zwei Wochen zuvor erlitten hatte. Bis heute ist unklar, wie das Feuer dort am 17. September 2018 ausbrach und warum niemand dem Eingesperrten zu Hilfe kam. Die Gutachten von Brandexpert*innen – bestellt von der Staatsanwaltschaft Kleve einerseits und erbeten von einem Recherche-Team des Fernseh-Magazins „Monitor“ andererseits – formulieren hier Widersprüchliches.

Aber mehr noch: Es ist außerdem sogar unklar, warum der damals 26-jährige Amad Ahmad überhaupt im Juli 2018 in Haft genommen und über zwei Monate zuerst in der JVA Geldern, dann in der Klever Justizvollzugsanstalt inhaftiert blieb – ohne jede rechtliche Grundlage, wie wir heute wissen. So hat „Monitor“ herausgearbeitet, dass die inzwischen zu trauriger Berühmtheit gelangte Behauptung, Amad Ahmad sei am Tag seiner Verhaftung, am 6. Juli 2018, verwechselt worden, jeder Grundlage entbehrt. Die Behörden hatten nach seinem Brand-Tod behauptet, man habe den in Aleppo geborenen Amad Ahmad mit einem Mann aus Mali verwechselt, der mit einem ähnlichen Namen von der Staatsanwaltschaft Hamburg per Haftbefehl gesucht worden sei. Dieser Alias-Name, Amed Amed, ist jedoch erst drei Tage, nachdem Amad Ahmad in Geldern verhaftet worden war, im polizeilichen Datenbank-System dem Datensatz zu dem Mann aus Mali zugeordnet worden. Eine „Verwechslung“ der Personen kann es also zum Zeitpunkt der Verhaftung von Amad Ahmad nicht gegeben haben, wenn sie auf Grundlage der angeblich übereinstimmenden Alias-Namen „passiert“ sein soll.

Zu kurz zweifelsfrei

Um genau diesen vorgeblichen Datenbank-Irrtum geht es aktuell im „Parlamentarischen Untersuchungsausschuss III (Kleve)“: eben unter anderem um die, wie es heißt: „Umständ[e] der Verwechslung [und] der Inhaftierung“ von Amad Ahmad. In seiner 9. Sitzung vom 24.9.2019 setzten die Ausschuss-Mitglieder nun die Befragung von Polizeibeamtinnen und -beamten aus NRW fort, mit der sie in der ersten öffentlichen Sitzung Anfang Juli 2019 begonnen hatten (TERZ 09.19). Damals war es darum gegangen, welche Datenbanken die Polizeibehörden in NRW und die konkreten Beamtinnen und Beamten vor Ort zum Zeitpunkt der Verhaftung von Amad Ahmad benutzt und was sie in den Datensätzen, die sie zur Identitätsfeststellung Ahmads eingesehen hatten‚ vorgefunden hatten. Spannend zu hören war damals, dass Amad Ahmad am 4. Juli 2018 – zwei Tage vor seiner Festnahme am Badesee in Geldern – bereits von der Polizei kontrolliert worden war. Zwei Mal sogar, an den Hauptbahnhöfen in Düsseldorf und Krefeld. Die Düsseldorfer Bundespolizei, die Ahmad überprüfte, weil er ohne Fahrschein die Bahn benutzt hatte und sich nicht ausweisen konnte, hatte damals mit einer Datenbankabfrage seine Identität ohne Zweifel feststellen können. Die Polizeibeamten aus Krefeld, die nur wenige Stunden später wieder mit Amad Ahmad zu tun hatten, weil er erneut ohne Zugticket am Bahnhof aufgegriffen worden war, gaben im Juli vor dem Ausschuss im Düsseldorfer Landtag an, dass sie hingegen bei ihrer Datenbank-Abfrage die Schwierigkeit gehabt haben wollen, mehrere identifizierende Datensätze zur Person Amad Ahmads auseinanderhalten zu müssen.

Wundersame Datenvermehrung

Wann und warum waren diese diversen Datensätze in den polizeilichen Datenbanken aber zum ersten Mal aufgetaucht? Wo genau sollen die verschiedenen Datensätze zusammengerutscht sein und die „Verwechslung“ ihren Ursprung gehabt haben? Wer hatte Amad Ahmad zum ersten Mal vorgeblich mit dem Mann aus Mali, der in Hamburg per Haftbefehl gesucht wurde, gleichgesetzt? Und warum war nicht aufgefallen, dass es nahezu ausgeschlossen ist, zwei Menschen, die sich nicht im Kleinsten ähnlich sehen, für ein und dieselbe Person halten zu können? Diesen Fragen wollte der Ausschuss in seiner nun zweiten öffentlichen Zeug*innen-Befragung auf den Grund gehen.

Gehört wurde jetzt etwa mit dem Kriminaltechniker B. aus Krefeld auch jener Polizeibeamte, der am 4. Juli 2018 eine „Erkennungsdienstliche Behandlung“ mit dem Festgehaltenen durchgeführt hatte, an dem Tag also, an dem Amad Ahmad an den Bahnhöfen in Düsseldorf und Krefeld zwei Mal in den Nacht- bzw. Morgenstunden von der Polizei auf die Wache mitgenommen worden war. Der Kriminaltechniker gab im Ausschuss zwar zu, dass er sich an die ED-Behandlung und „an die Person“ überhaupt nicht erinnern könne. Sei es doch wohl eine „ganz normale Situation“ gewesen, nichts Erinnernswertes also. Dass er die Daten, die er erhoben hatte (also die Beschreibung von Amad Ahmads Aussehen, seine Fingerabrücke-Scans sowie das Foto, das B. von Amad Ahmad erstellt hatte), jedoch erst am 9. Juli 2018 in verschiedene Datenbank-Masken eingestellt hatte, das wusste er genau. Auch hielt er es für ausgeschlossen, dass jemand anderes ‚seine‘ ED-Behandlungsdaten bereits vorher eingespeist haben könnte.

Trotzdem wollen die Krefelder Beamt*innen bereits zwei Tage später, am 6.7.2018, von verschiedenen Datensätzen zur Identität Amad Ahmads verunsichert gewesen sein. An diesem Tag war Ahmad am Badesee in Geldern als Beschuldigter festgehalten worden, weil er sexueller Belästigung beschuldigt wurde. Auf der Wache hätten die Beamt*innen, so der erste Zeuge in der Ausschuss-Sitzung, Kriminalhauptkommissar S., den Beschuldigten an diesem 6.7. an eine Kollegin als Haftsache weitergegeben, eben weil seine Identität sich nicht zweifelsfrei habe klären lassen. Er selbst habe „den Fall“ zwei Tage zuvor, also beim ersten Kontakt mit Amad Ahmad, jedoch nur „vom Schreibtisch aus“ bearbeitet, gesehen habe er den Mann nicht. An Eintragungen zu Haftbefehlen oder sonstige weitere Datensätze wollte der Zeuge sich für den 4. Juli 2018 aber nicht erinnern können.

Es blieb in dieser Ausschuss-Sitzung also bei zutiefst widersprüchlichen Befunden: Hatten die Krefelder Polizist*innen am 4. Juli 2018 nun tatsächlich mehrere Datensätze zur Person Amad Ahmads vor sich? Hatten sie überhaupt verschiedene Datensätze sehen können? Gab es solch unterschiedliche „Treffer“ zur Datenabfrage zu diesem Zeitpunkt überhaupt?

Wie zuletzt in der ersten öffentlichen Ausschuss-Sitzung des PUA Kleve blieb auch in dieser zweiten Befragungs-Runde ein ungutes Gefühl im Sitzungssaal zurück, dass die Aussagen der bisher gehörten Polizeibeamten hier zusammengenommen kein konzises und klar überzeugendes Bild abgaben – abgeben konnten. Oder nicht abgeben sollten.

„Aktenklarheit – Aktenwahrheit“

Um die zusehends komplizierte Gemengelage entwirren zu können, hörte der Ausschuss am 24. September nun aber auch die Kriminalhauptkommissarin G, die als Sachbearbeiterin für Haftsachen und Gefährderansprachen bei der Kriminalpolizei Krefeld arbeitet. G. war es, die am 6.7.2018 an die Kolleg*innen auf der Wache in Krefeld Süd geschrieben hatte, dass „der Typ“, den sie dort zwei Tage vorher das erste Mal festgehalten und dann wieder laufen gelassen hatten, unter verschiedenen Alias-Namen in den Datenbanken auftauche und dass „das jetzt doof aussieht“, dass man ihn dennoch habe gehen lassen (TERZ 09.19). Sie bat die Polizeikollegen also um entsprechende Vermerke, in denen zu lesen sein möge, dass die Information von den Alias-Namen bei der ersten Prüfung am 4.7.2018 noch nicht in den Datenbanken abzulesen gewesen sei.

Die entsprechenden Berichte der Kollegen bearbeitete G. jedoch erst Wochen später. Denn der 6.7. war just ihr letzter Arbeitstag vor ihrem Urlaub. Nach ihrer Rückkehr im August habe sie dann aber die Akte erstellen wollen, um sie an die Staatsanwaltschaft weitergeben und das Ausländeramt informieren zu können. „Viel Arbeit“ habe sie sich gemacht, betonte die Zeugin im Verlauf der Befragung durch den PUA später – vor allem, um ihrer Maxime von „Aktenklarheit und Aktenwahrheit“ zu entsprechen. Sie ergänzte nun also das Foto, das sie offenbar von der ED-Behandlungs-Datei nahm, die der Kriminaltechniker B. am 9.7.2018 in die polizeiliche Datenbank „Digi ED-net“ eingestellt hatte. Dann heftete sie die Berichte der Kollegen aus der Wache Krefeld Süd in ihre Akte ein und bat außerdem in der JVA Kleve um ein weiteres Foto von Amad Ahmad. Dieses Bild war bei der Einlieferung des Beschuldigten dort erstellt worden – während der Zeit, in der die Kriminalpolizistin G. im Urlaub gewesen war. Dann fasste sie auch noch die Personendaten zusammen. Allerdings nahm sie dabei nicht alle Alias-Datensätze auf. Denn sie war damals fest überzeugt davon, dass sich sämtliche Datensätze auf ein und dieselbe Person bezogen. Schließlich hätten ihre Kollegen den Mann inzwischen ja tatsächlich festgenommen – und die hätten sicher geprüft, ob sie den Richtigen hatten.

Auf Nachfrage äußerte G., dass sie sich bei all der „vielen Arbeit“ jedoch nicht gewundert habe, dass neben den zwei leicht abweichenden Namen „Amad Ahmad“ oder „Amed Amed“ auch ein dritter, der Name „Amedy Guira“ – der Name des gesuchten Maliers – gleich mehrfach in den unterschiedlichen Datensätzen aufgetaucht sei. Nein, sie hätte diesen Namen auch nicht eigens noch einmal eingegeben – warum auch? Gerade wenn Namen von Menschen, zu denen keine Ausweispapiere vorlägen, phonetisch aufgenommen würden, käme es bei der Dateneingabe oft zu „Buchstabendrehern“. So ergäben sich durchaus unterschiedliche Schreibweisen. Auch darum habe sie sich in ihrer Überzeugung, mehrere Datensätze zu ein und derselben Person vor sich zu haben, nicht weiter mit den einzelnen Einträgen beschäftigt. Als Antwort auf die spitze Nachfrage von Sven Wolf (SPD), dass Mali und Syrien nicht einmal auf einem Kontinent lägen, und ob ihr hier keine Zweifel gekomm en seien, zuckte die Zeugin nur mit den Schultern: Es sei schließlich öfter passiert, dass „Leute mal Tunesien und mal Algerien“ als Geburtsländer genannt hätten, so G. auf die nur oberflächlich verklausuliert formulierte Frage von CDU-Mann Oliver Kehrl, ob es „von 2015 bis 2018“ häufiger vorgekommen sei, dass bei der Polizei unterschiedliche Angaben zu Herkunftsländern gemacht worden seien.

Am Ende blieb die Zeugin dabei, dass sie trotz einiger Zweifel, die sie im Nachhinein gehabt habe, damals keinen Fehler gemacht habe. Schließlich sei sie sich sicher: Hätte sie die Datensätze aufgerufen und sich die Fotos des Syrers Amad Ahmad und des Maliers Amedy Guiera tatsächlich angesehen, so hätte sie ganz gewiss in Kleve angerufen und gesagt: „Ihr habt den Falschen“.
Doch gemacht – gemacht hatte sie das nicht.

Papa macht Feierabend. Wirklich?

Mit der Zeuginnen-Aussage der Kriminalhauptkommissarin G. jedoch war noch nicht das letzte verwunderliche Wort gesprochen in dieser 9. Ausschuss-Sitzung des PUA Kleve. Schließlich war zum Ende noch Kriminaloberkommissar H. geladen. Seine Aussage wird vermutlich unter der bitteren Rubrik „Höre und Staune“ in die Geschichte des Ausschusses eingehen. Denn zum ersten Mal wurde öffentlich kundig, dass bei der Verhaftungssituation am 6. Juli 2018 – der Festnahme von Amad Ahmad am Badesee in Geldern – nicht etwa eine beliebige zuständige „Polizei gerufen“ wurde, wie es bisher in Presse, Funk und Fernsehen berichtet worden war. Nein. Es war vielmehr Polizeioberkommissar H. der von seiner Tochter (!) auf seinem Diensttelefon informiert worden sei, dass sie gerade am Badesee belästigt werde. Der später Beschuldigte sei ihr und ihren Freundinnen nähergekommen, habe aus der Entfernung anzügliche Gesten in ihre Richtung gemacht.

„Ganz aufgelöst“ sei seine Tochter am Telefon gewesen, sagte H. vor dem Ausschuss. Da er selbst aber Verkehrspolizist sei, habe er den Kollegen Bescheid gesagt. Daraufhin seien dann zwei Streifenwagen zum Badesee gefahren. Er selbst habe über Funk wenig später gehört, dass der Beschuldigte „sicher“ sei – die Polizeikollegen ihn also hatten festhalten können und zur Wache verbringen würden. Dann habe er Feierabend gemacht und sei mit dem Fahrrad nach Hause gefahren. „Wie an jedem anderen Tag auch? Als sei es das Gewöhnlichste auf der Welt, dass die eigene Tochter mit einer solchen Nachricht um Hilfe bittet, ihn, den Vater, der Polizist ist?“ – hätte man von den Besucher*innen- und Pressereihen im Ausschuss-Saal herausfragen mögen. Auch auf die grundlos zaghafte Nachfrage von Sven Wolf (SPD), ob er als Vater denn nicht etwa noch habe wissen wollen, wie die Sache weitergegangen sei oder ob er mit seiner Tochter über das Geschehene gesprochen, gar mit ihr die Möglichkeiten strafrechtlicher Verfolgung des Beschuldigten erwogen habe, blieb H. bei seiner Erzählung vom tiefenentspannten, nahezu desinteressierten Polizeiprofi. Dass er als einziger der bisher erschienenen Zeuginnen und Zeugen einen anwaltlichen Zeugenbeistand an seiner Seite hatte, konterkarierte diese Selbstdarstellung jedoch völlig.

Kein Roman – leider

Wäre der „Fall Amad Ahmad“ Stoff für einen Roman, müsste es vielleicht ein Autor vom Format Dostojewkis sein, der das komplexe Material zu ordnen weiß. Zu viele Details kommen wie Puzzleteile zusammen – alles klingt nach Tragik und menschlichen Abgründen, nach dem Titel „Wahrheit und Gewissen“: Irgendwer macht einen schrecklichen Fehler, jemand anderes schweigt, gibt sich unbeteiligt oder weist Verantwortung von sich. Ein großer Staatsmann (Auftritt NRW-Innenminister Reul am 10.4.2019 im Innenausschuss des Landtages, mit kräftiger Stimme und zitternder Hand) zeigt mit dem Finger nach Hamburg, dorthin wo die ‚eigentlichen‘ Fehler gemacht worden sein sollen. Dabei weiß das Publikum schon seit Langem, dass er weglässt, was ihm nicht genehm ist. Hier wiederum hat eine Polizistin Gewissenbisse, kann aber nichts daraus machen. Ein Weiterer denkt, er sei glaubhaft, wenn er den Besonnenen gibt. Im Teaser zur Romanverfilmung stünde dann vielleicht, was das „Monitor“-Magazin für dieses leider echte Skandalstück mit tödlichem Ausgang im Juni 2019 in seinen Recherchen formuliert hat: „War es wirklich nur schlechte Polizeiarbeit? Oder gab es gar keinen Irrtum? Und wurde Amad A. absichtlich ins Gefängnis gesteckt? […] Und wer ist dafür verantwortlich?“

Jenseits dieser in allem ungewöhnlichen „Erzählung“, die immer noch viel zu wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit bekommt, ist es jedoch mitnichten nur eine Geschichte. Es ist ein Leben. Amad Ahmad starb am 29. September 2018. Er wäre heute 27 Jahre alt. Wir denken an ihn und senden unsere solidarischen Grüße an seine Familie und an seine Freund*innen. Kein Vergessen!

Die nächsten Sitzungen des PUA Kleve sind terminiert für:

Dienstag, den 1.10.2019 um 14 Uhr
Dienstag, den 29.10.2019 um 14.30 Uhr und
Dienstag, den 26.11.2019 um 14.00 Uhr.

Die Sitzungen sollen öffentlich sein. Wir rufen dazu auf, den Ausschuss als kritisch begleitende Besucher*innen vor Ort nachzuverfolgen!
Informiert auch kurzfristig über die Sitzungstermine – etwa bei Twitter unter https://twitter.com/nsuwatch_nrw (@nsuwatch_nrw).