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Immer noch in Haft... Özcan wird vorgeworfen, zwei Flaschen in Richtung des Naziaufmarsches
geworfen zu haben. Er hat mittlerweile Berufung gegen das Urteil eingelegt
und der Prozeß wird voraussichtlich erst im Januar 2001 stattfinden,
wenn die Hälfte der Haftzeit schon verstrichen ist. Die Tatsache,
daß der Haftprüfungsrichter den Beschuldigten nicht in Untersuchungshaft
nehmen konnte, sticht besonders hervor, weil die Haft im Verhältnis
zu der Höhe des zu erwartenden Urteiles nicht gerechtfertigt gewesen
wäre. Deshalb wurde die Hauptverhandlungshaft angewandt. Auf dieser
Grundlage können Beschuldigte im sogenannten Schnellverfahren bis
zur ihrer Verurteilung - innerhalb einer Woche - eingeknastet werden.
Nach Özcans Verurteilung wurde sein Antrag auf Haftentlassung bis
zur Berufungsverhandlung mit der Begründung abgelehnt, daß
er in Deutschland keine feste Bindungen hätte und sich, nach Meinung
des Gerichts, dem Verfahren durch Untertauchen entziehen würde. Anscheinend
bestand beim Amtsgericht Düsseldorf ein hoher Verurteilungswille.
Erst kann man einen Beschuldigten wegen Unverhältnismäßigkeit
nicht in Untersuchungshaft nehmen, dann wird er wegen fadenscheiniger
Gründe nicht aus der Haft entlassen. In einem "normalen"
Gerichtsverfahren wäre Özcan mit Hilfe eines Anwalts seiner
Wahl nicht ohne Bewährung verurteilt worden, u.a. weil er keinerlei
Vorstrafen hat. Auch hier zeigt sich das eigentliche Interesse der Justiz
an diesem hohen Urteil: es sollte abschrecken. Hinzu kommt, daß
Özcan Asylbewerber aus der Osttürkei (Kurdistan) ist und sein
Asylantrag in erster Instanz bereits abgelehnt wurde. Über seinen
gestellten Asylfolgeantrag entscheidet in den nächsten Wochen das
Verwaltungsgericht. Nicht selten sprechen sich die Behörden untereinander
ab, wenn der Antrag negativ beschieden wird. Damit droht Özcan die
Abschiebung direkt aus der Haft. Angesichts dieser prekären Lage
des Gefangenen haben FreundInnen von ihm die Initiative ergriffen und
machen eine Knastkundgebung vor der Ulmer Höh in Düsseldorf.
Unterstützt werden sie dabei vom Antifa-Kok und dem Bündnis
gegen Rechts. Aktion Knastmucke . |
Schauplatz Düsseldorf, 28. Oktober 2000: Während ein massives Polizeiaufgebot einen Naziaufmarsch schützt, kommt es bei den Gegenaktivitäten zu über 200 Festnahmen. Drei Antifaschisten werden am folgenden Tag dem Haftrichter vorgeführt. Zwei von ihnen werden wieder freigelassen, während der dritte, Özcan Toker, am 31. Oktober 2000 in einem sogenannten Schnellverfahren wegen "versuchter schwerer Körperverletzung" zu sieben Monaten Haft, ohne Bewährung, verurteilt wird. |