Die Sozialdemokratie und ihre Grundwerte
Der Düsseldorfer Regierungspräsident versucht sich als "Law and Order"-Politiker - lange bevor sein Parteigenosse Schily die Sicherheits-Pakete vorlegt.
Jürgen Büssow hatte - in seinen Kompetenzbereich als Regierungspräsident
fällt auch die Medienaufsicht - über 50 Internet-Provider aufgefordert,
vier US-amerikanische Web-Sites wegen Nazi-Propaganda und anderer angeblich
rechtswidriger Inhalte für ihre UserInnen zu sperren. Bei Zuwiderhandlung
drohte er mit einer "Anordnung der Sperrung" oder einem Bußgeld,
das "bis zu 1 Million Mark" hoch sein könnte. Dieses Vorhaben
stößt bei den Internet-Providern auf wenig Gegenliebe. Inzwischen
haben zwar schon über zehn Betreiber dem Ansinnen nachgegeben, unter anderem
das Düsseldorfer Unternehmen ISIS, doch wollen sich einige der Provider
widersetzen.
Wenn es den Anbietern auch in erster Linie um ihre Umsätze geht, bringen
sie nichtsdestotrotz die richtigen Argumente vor. So führen die Kritikerinnen
an, dass die bisher durchgeführten Sperrungen nur symbolischen Charakter
hätten, da die bisher vorgeschlagenen Blockaden auf der DNS-Ebene (Domain
Name System, wobei nur der Domain-Name - z.B. http://www.terz.org - eben
genau für diesen Netzzugang gesperrt wird) auch nicht wirklich hilfreich
seien, da überall im Netz Anleitungen zu finden sind, wie diese Zugangshürden
durch Verwendung anderer DNS-Server umgangen werden können. Außerdem
seien durch das Medienecho der letzten Tage die betreffenden Seiten, zu denen
neben dem Webangebot des Holocaust-Leugners Gary Lauck und www.stormfront.org
auch das größtenteils den Appetit verderbende Bilderarchiv www.rotten.com
gehört, erst richtig bekannt geworden.
Darüber hinaus stellen sich die Anbieter die Frage, wer darüber entscheidet,
welche Inhalte akzeptabel und welche weniger wünschenswert seien. In Düsseldorf
hat eine Verwaltungsstelle, hier der Regierungspräsident und Sozialdemokrat
Büssow, ohne ein rechtsstaatliches Verfahren und ohne Kontrollmöglichkeiten
darüber entschieden, was als verboten anzusehen sei. Einige Internet-Verbände
wollen jetzt unter anderem wegen diesem rechtsstaatlich höchst fragwürdigen
Vorgehen den Weg vor die Verwaltungsgerichte wagen, um dort feststellen zu lassen,
ob die Internet-Anbieter überhaupt für die über ihre Server zu
erreichenden Inhalte verantwortlich gemacht werden können, und inwiefern
eine Verwaltungsanordnung überhaupt hinreicht, diese oder jene Web-Site
zu blockieren. Der Branchenlobbyist ECO Forum e.V. (Verband der deutschen Internet-Wirtschaft)
spricht sogar von "Erpressungsversuchen auf dem Weg zum Zensurstaat".
Da sich schon die ersten Provider den Erpressungen ergeben haben und die Sperrung
der beanstandeten Seiten aktiviert wurde, dürfte es zusehends schwerer
werden, diese Anordnungen wieder zurückzudrängen.
Vielmehr muss vermutet werden, dass sich diese Praxis, also die Umgehung aller
rechtstaatlichen Reglements beim Umgang mit Web-Inhalten, noch ausweiten wird.
Nazi-Seiten verbieten?!
"Was scheren uns die Nazi-Seiten?" könnte die Linke unbekümmert
meinen. Doch die Tatsache, dass die DNS-Server des Providers nun "testweise"
jede Anfrage nach einer der gesperrten URLs nicht mehr an das entsprechende
Angebot in den USA, sondern an ein Meldeformular für illegale Websites
bei der Düsseldorfer Bezirksregierung weitergeleitet wird, müsste
aufhorchen lassen. Auch wenn niemand bei der Antifa sich je wirklich für
Nazi-Verbote ausgesprochen hätte, zeigt dies Beispiel wiederum, wie vorzüglich
sich diese Methoden auch noch gegen ganz andere richten wird. Niemanden muss
hier wirklich an die Entwicklung von der Hooligan-Datei erinnert werden, die
jetzt ohne großes Federlesen auf die Anti-Globalisierungsbewegung und
andere Linke ausgeweitet wird. Wie viele Ausreiseverbote, Meldeauflagen und
Strafandrohungen im Vorfeld des EU-Gipfels in Brüssel nun ausgesprochen
wurden, ist noch gar nicht überschaubar. Was man aus anderen Städten
hört, scheint eher einer nochmaligen Verschärfung zu entsprechen.
Der als kritisch bekannte Chaos-Computer-Club Berlin gibt die richtige Linie
aus. Eine Zensur durch technische Maßnahmen ist nicht der geeignete Umgang
mit mutmaßlich problematischen Inhalten. Die massive Behinderung des Bürgers
beim Surfen im Internet und somit auch der freien und unkontrollierten Meinungsbildung
kann nicht die Lösung sein; wichtiger sei die Förderung einer "gesellschaftlichen
Immunität gegenüber Inhalten, die als problematisch empfunden werden".
Ein Vertreter der Gruppe ARTIKEL 5 (eine universitäre Forschungsstelle
in Bonn) formulierte es noch deutlicher: "Wenn wir nicht aufpassen, katapultieren
wir uns mit einer scheinbar harmlosen technischen Filterlösungen um 200
Jahre in der Verfassungsgeschichte zurück."
Wie die Geschichte letztlich ausgeht, ist noch nicht entschieden. Doch steht
zu befürchten, dass sich - angesichts der sich in der Versenkung befindlichen
bürgerlich-demokratischen Opposition - der vorauseilende Gehorsam, wie
ihn Isis u.a. vorgeführt haben, durchsetzt.
Interessante Links zum Thema:
http://www.artikel5.de
(besagte Forschungsgruppe Uni Bonn)
http://www.ccc.de/
(Chaos Computer Club Berlin)
http://www.telepolis.de
(Nachrichten-Magazin)
www.terz.org - 21.12.2001