Hat man kürzlich noch nach potentiellen FlugzeugentführerInnen gefahndet,
so sucht man heute nach BAföG-EmpfängerInnen, die in ihrem Keller
Milliarden von Euro horten. Die neue Form der Rasterfahndung haben sich die
"Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung"
einfallen lassen.
Und das geht so:
Wer ein Girokonto, Sparbuch etc. eröffnet hat, erteilt der Bank üblicherweise
einen so genannten Freistellungsauftrag. Dann hat die Bank nämlich weniger
Arbeit (und drängt deshalb in der Regel auch darauf) mit dem Abführen
der Quellensteuer auf Zinserträge. Die Freistellungsaufträge werden
zentral beim Bundesamt für Finanzen erfasst; die Banken melden jährlich
die tatsächlich anfallenden Zinserträge.
Die Daten aller BAföG-EmpfängerInnen landen in den zentralen Rechenzentren
der Länder. Diese BAföG-Daten werden nun bundesweit mit den Daten
des Bundesamtes für Finanzen abgeglichen. Entscheidend ist für BAföG-EmpfängerInnen
die Freibetragsgrenze für Vermögen: Wer BAföG bezieht, darf höchstens
EUR 5.200 -vor Juli 2002 EUR 5.113 (DM 10.000)- eigenes Vermögen haben.
Vor dem 1. April 2001 lag die Grenze bei DM 6.000.
Die BAföG-Daten werden nun bundesweit und zu 100 % mit denen des Bundesamts
für Finanzen abgeglichen, und dies ab Januar 2000 (also rückwirkend).
Daher muss auch die oben genannte Änderung der Freibetragsgrenze beachtet
werden.Werden für diesen Zeitraum Zinseinnahmen festgestellt, sind die
Studentenwerke verpflichtet, die BAföG-EmpfängerInnen anzuschreiben
und eine Erklärung anzufordern - schließlich könnte das eigene
Vermögen die Freibetragsgrenzen ja überschreiten. Wir können
also nur empfehlen, das eigene Vermögen wahrheitsgemäß anzugeben!
Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, sein/ihr Geld dem/der Freund/in überschrieben oder unterm Kopfkissen liegen hat, ist von der Schnüffelaktion nicht betroffen. Wer aber, weil Papa oder Mama bitte, bitte gesagt haben, für seine Eltern aus Gefälligkeit einen Auftrag unterschrieben hat, hat jetzt möglicherweise ein Problem.
In einer Mitteilung des Deutschen Studentenwerks (DSW) heißt es: "Diese Vorgehensweise erweckt bei den Studierenden den Eindruck, die Studentenwerke hätten von sich aus - ohne dass ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt - den Sozialdatenschutz verletzt. Möglicherweise wird hierdurch das Vertrauen zu den Studentenwerken beschädigt, weil durch diese Aktion zunächst einmal alle geförderten Studierenden durch den Datenabgleich verdächtigt werden. Andererseits muss klargestellt werden, dass die Studentenwerke keinen Missbrauch des BAföG dulden können, aber dieser vollständige Datenabgleich als überzogener Verwaltungsaufwand kein angemessenes Mittel bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung darstellt."
VIELE GRÜßE VON EUERM SOZIALREFERAT
weitere Infos unter:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php
http://www.uni-oldenburg.de/asta/soziales/bafoeg_vemoegensanrechnung.htm
14.01.03 (wird noch frei gehalten)
21.01.03 "Naked Lunch"
28.01.03 (wird noch frei gehalten)
04.02.03 "Italienisch für Anfänger"
weitere Infos zum Programm unter www.asta-fhd.de
Wegbeschreibung: Mit der U78/79 (Richtung Messe/Duisburg) bis Haltestelle Golzheimer
Platz fahren. Gegen die Fahrtrichtung laufen und in die erste Straße links
abbiegen, nächste Straße links abbiegen - auf der rechten Seite befindet
sich die FH.
www.terz.org - 17.12.2002