Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Kürzung der Bezugsdauer
des Arbeitslosengeldes schafft die Regierung Hunderttausende von Sozialhilfe-EmpfängerInnen.
Gleichzeitig plant sie die Absenkung der Sozialhilfe. Lohnsenkung, die Aushöhlung
der Tarifverträge und Zwangsarbeit sind die Folge. Das heißt, wer
nicht bereit ist, seine Arbeitskraft um jeden Preis zu verkaufen, und sei es
für 400 Euro im Monat, bekommt künftig keine Unterstützung mehr.
Doch damit nicht genug! Durch die Gesundheitsreform müssen Eintrittsgelder
beim Arzt, höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, sowie Zahnersatz und Krankengeld
selbst aufgebracht werden. Der Bildungsbereich wird so zusammengestrichen, dass
am Ende nur eine kleine Elite übrigbleibt. Der Anspruch, Bildung für
alle zu gewährleisten, wird damit endgültig aufgegeben. Bei all dem
wird uns eingeredet, es sei kein Geld da! Dabei hat sich die Produktivität
in den letzten zehn Jahren verdoppelt, und der gesellschaftliche Reichtum ist
enorm gewachsen, nicht jedoch für die Mehrheit der Menschen. Gleichzeitig
können Banken und Konzerne ihre Gewinne maximieren, gerade in letzter Zeit
sind vermehrt Fusionen zu beobachten, beispielsweise EON und Ruhrgas. Banken
und Konzerne sind es, die für Arbeitslosigkeit, leere Staatskassen und
Krisen verantwortlich sind. Der Kauf von 60 Militär-Airbussen kostet ca.
8 Mrd. Euro, aber der Rentenzuschuss von 2 Mrd. Euro soll gestrichen werden.
Diese Eingriffe in die sozialen Sicherungssysteme finden weltweit statt. Allein
in den europäischen Nachbarländern Frankreich, Italien und Österreich
sind verstärkt in der letzten Zeit Menschen auf die Straße gegangen,
um sich zur Wehr zu setzen. ArbeiterInnen, Flüchtlinge, Angestellte, StudentInnen,
SchülerInnen und RentnerInnen dürfen sich nicht gegeneinander aufhetzen
lassen.
Deshalb gemeinsam raus auf die Straße! Wir lehnen Kürzungen der Renten,
des Arbeitslosengeldes, Einführung von Studiengebühren, jegliche Einschnitte
in das soziale System konsequent ab!
Wir rufen auf zur Demonstration am 31. Januar 2004 um 12 Uhr, Hauptbahnhof,
Konrad-Adenauer-Platz!
Wieviel muss gezahlt werden?
650 Euro pro Semester.
Ist der Semesterbeitrag in dem Betrag enthalten?
Nein, den musst Du zusätzlich bezahlen.
Ab wann?
Bei der Rückmeldung zum Sommersemester 2004, also im Januar 2004.
Wer muss zahlen?
Wer die 1,5-fache Regelstudienzeit überschritten hat und die meisten StudentInnen
im Zweitstudium. Außerdem StudentInnen, die älter sind als sechzig
Jahre. GasthörerInnen zahlen 75 Euro.
Wer genau im Zweitstudium?
Diejenigen, die ihren Abschluss vor dem Sommersemester 2004 an einer deutschen
oder ausländischen Hochschule gemacht haben, oder später an einer
deutschen Hochschule.
Ausnahmen: Der Abschluss ist ein Bachelor, und der Zweitstudiengang ist ein
zu diesem Bachelor konsekutiver Masterstudiengang; der Abschluss wurde im EU-Ausland
erworben, und wird von der Hochschule nicht als gleichwertig anerkannt; oder
der Abschluss wurde im Nicht-EU-Ausland erworben, wird von der Hochschule nicht
als gleichwertig anerkannt und die/der StudentIn ist im Sommersemester 2004
bereits an einer nordrhein-westfälischen Hochschule eingeschrieben.
Wie funktioniert das mit dem Konto?
Diejenigen, die nicht sofort zahlen müssen (siehe oben), bekommen ein Konto
mit 200 Semesterwochenstunden. 200 dividiert durch die 1,5-fache Regelstudienzeit
in Semestern ergibt die Anzahl an Semesterwochenstunden, die für jedes
eingeschriebene Semester rückwirkend vom Guthaben abgezogen wird.
Und wie ist das mit Studiengangwechseln?
Hast Du vor dem Sommersemester 2004 gewechselt, so ist für alle Abbuchungen
die Regelstudienzeit des ersten Studiengangs maßgebend. Hast Du vor Einführung
des Studienkontenmodells an Hochschulen studiert, die ausschließlich drittmittelfinanziert
waren oder Studiengebühren für die bereits studierten Semester entrichtet,
kannst Du beantragen, dass für diese Semester keine Regelabbuchungen vorgenommen
wird.
Bist Du für zwei Studiengänge eingeschrieben
... dann wird für die Regelabbuchung der Studiengang mit der geringsten
Regelstudienzeit herangezogen.
Bachelor und Master?
Wurde der Bachelor vor Sommersemester 2004 erworben, so wird für einen
konsekutiven Master ein neues Guthaben von 200 Semesterwochenstunden eingerichtet,
von dem wie oben beschrieben abgebucht wird. Wird der Bachelor später erworben,
so wird die Regelstudienzeit des Bachelors und des Masters addiert und daraus
die Regelabbuchung errechnet.
Was passiert mit Restguthaben?
Restguthaben können für ein Zweitstudium verwendet werden. Dann werden
für jedes Semester des Zweitstudiums 25 Semesterwochenstunden abgebucht.
Liegt ein Restguthaben unter dieser Regelabbuchung, so kann es nicht genutzt
werden.
Und wenn ich beurlaubt war?
Dann wird Dir für das entsprechende Semester nichts abgebucht. Du musst
auch für ein Urlaubssemester nichts bezahlen.
Gibt es Möglichkeiten, nicht zu bezahlen?
Bonusguthaben: Es können bis zu vier Regelabbuchungen ausgelassen werden
aufgrund der Erziehung minderjähriger Kinder, bis zu drei für das
Mitwirken in Organen der Hochschule, des Studentenwerks oder der StudentInnenschaft,
oder der Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten. Außerdem
können aufgrund studienverlängernder Auswirkungen einer Behinderung
oder einer schweren Krankheit Regelabbuchungen unterlassen werden. Dies muss
bis Ende des betreffenden Semesters beantragt werden, oder, falls es sich um
ein Semester vor Sommersemester 2004 handelt, spätestens bis Ende August
2004.
Härtefälle: Die Gebühr kann teilweise oder ganz erlassen werden,
wenn StudentInnen Opfer einer studienzeitverlängernden Straftat sind, oder
sich in einer wirtschaftlichen Notlage in unmittelbarer Nähe ihres Abschlusses
befinden, oder die wirtschaftliche Notlage aus besonderen familiären Belastungen
hervorgeht.
Und sonst?
Nur wer dem Gebührenbescheid widerspricht und sich unseren Musterklagen
anschließt (alles kostenlos, wenn ihr unsere Hinweise beachtet), hat eine
Chance, sein Geld zurück zu bekommen. Es lohnt sich eventuell und ist für
Dich wenig Arbeit.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Wenn Du nicht zahlst, hat die Hochschule die Möglichkeit zur Zwangsexmatrikulation.
Werden sich diese Regelungen in Zukunft ändern?
Ja. Es ist davon auszugehen, dass die Landesregierung die Gebühren nach
und nach erhöhen und/oder die kostenlosen Semester kürzen wird.
Was mache ich, wenn ich noch mehr wissen will?
Die aktuellen Beratungstermine erfährst Du im AStA-Büro und per Aushang.
Tel. montags bis donnerstags 0211/451206 oder Infos im Internet: www.abs-nrw.de,
die Seite des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren www.latnrw.de,
die Seite des Landes-ASten-Treffens www.mwf.nrw.de,
die Seite des Ministeriums.
V. i. S. d. P.:
pressereferat des AStA FH D
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www.terz.org - 25.12.2003