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Der Ermittlungsausschuss zum 28.10.2000 |
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Mittlerweile kommt der polizeiliche Staatsschutz seiner Schnüffel- Arbeit nach und verschickt, wie wir ja schon vermutet haben, eifrig Vorladungen zu Vernehmungen. Bei uns haben sich mittlerweile rund 40 Leute gemeldet, die Vorladungen bekommen haben. Sehr erfreulich ist, daß von diesen Leuten niemand Aussagen bei der Polizei gemacht hat! Großes Lob an alle! Es gilt auch immer noch die dringende Bitte, daß ihr Leuten, die ihr kennt, die auch festgenommen wurden, unsere Rechts-hilfetips ans Herz legt und ihnen sagt, daß sie sich bei uns melden sollen. |
WICHTIGE INFO! |
| Es ist gut möglich, daß
ihr in den nächsten Wochen oder Monaten Strafbefehle vom Amtsgericht
bekommt. Mit einem Strafbefehl werdet ihr bestraft, ohne daß vorher eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. Wenn ihr einen Strafbefehl rechtskräftig werden laßt und die Geldstrafe bezahlt, erkennt ihr das gegen euch verhängte Urteil an. Das Rechtsmittel des Strafbefehls wird häufig benutzt, um: zu einer schnellen Bestrafung zu kommen und euch so abzuschrecken und einzuschüchtern; b) einer eventuell für die Staatsanwaltschaft nervigen Strafverhandlung, mit widersprüchlichen Zeugenaussagen, auszuweichen und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit entscheiden zu können; c) bei angeblich eindeutigen Beweisen gegen euch -wie ZeugInnenaussagen, Fotos, Videoaufnahmen etc.- eine Gerichtsverhandlung überflüssig zu machen; d) die Justiz selbst zu entlasten, weil ein Strafbefehlsverfahren weniger Arbeit bedeutet, als eine Gerichtsverhandlung Bei Events, wie am 28.10.2000 in Düsseldorf, bei denen es zu Massenfestnahmen gekommen ist, gibt es seitens der Justiz immer häufiger die Tendenz, Strafbefehle zu verschicken. Damit sollen einerseits, Umstrittene Vorgehensweisen der Polizei nicht ein weiteres Mal in den Blickwinkel der Öffentlichkeit geraten, andererseits ein schnelles und reibungsloses Aburteilen ermöglicht werden. Rechtlich gesehen ist es eine gängige Praxis, daß Menschen, die einen Strafbefehl rechtskräftig werden lassen, sprich den Schuldspruch anerkennen, als ZeugInnen geladen werden und Aussagen gegen Andere machen sollen. Wir wollen in jedem Fall vermeiden, daß willkürlich irgendwer als ZeugIn vor Gericht Aussagen muß und damit ggf. FreundInnen, GenossInnen und Andere belastet. |
STRAFBEFEHLE |
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Wir empfehlen deshalb ganz eindringlich, daß erst mal alle, die einen Strafbefehl bekommen haben, Einspruch dagegen erheben. Das könnt ihr formlos innerhalb der zweiwöchigen Frist machen. D.h. ihr müßt keine Begründung dafür abgeben, warum ihr die Strafe nicht akzeptiert. Ein Einspruchsentwurf sieht folgendermaßen aus: ... Euere aktuelle Anschrift + das Aktenzeichen unter dem ihr laut Strafbefehl geführt werdet Hiermit lege ich gegen den Strafbefehl vom ... Datum, Aktenzeichen, zugestellt am ...Datum, Einspruch ein. ...Ort, Datum, ...Unterschrift Wenn ihr noch Fragen habt oder Tips braucht, spätestens aber wenn ihr einen Strafbefehl zugestellt bekommen habt, meldet euch bei uns: EA Düsseldorf Tel: 0172/211 1311 oder schreibt an den EA Düsseldorf, c/o Büro für ständige Einmischung, Oststraße 37, 40211 Düsseldorf oder mailt an den EA Düsseldorf, kok@free.de. Tip zum weiterlesen: Durch die Wüste, ein Antirepressionshandbuch für die politische Praxis, Unrast- Verlag, ISBN 3-89 771-404-3, für 12DM in jeder guten Buchhandlung oder am Büchertisch |
LEGT EINSPRUCH EIN!!! |
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Im Herbst letzten Jahres gab es mehrere Demonstrationen von Neonazis
in NRW. Dagegen gab es auch antifaschistische Gegenaktivitäten. Ihre
massive Gewalt richtete die Polizei gegen die DemonstrantInnen. Das führte
besonders in Düsseldorf und Dortmund zu massiver Kritik an den Polizeiführungen.
Viele der Festgenommenen waren Kinder und Jugendliche. Nach den skandalösen
Vorgängen (siehe auch Terz 11/00) gründete sich in Düsseldorf
die Elterninitiative "Notgemeinschaft betroffener Eltern, deren Kinder
am 28.10.2000 inhaftiert wurden". Auch in Dortmund schlossen sich
Eltern betroffener Kinder zusammen. Das Vorgehen der Polizei führte
bundesweit zu Kritik, ohne dass die dortige Polizeiführung sich bemüßigt
fühlte, Konsequenzen zu ziehen. Wohl auch, weil Landtagsabgeordnete
des Bündnis 90/Die Grünen Zeugen des rabiaten Vorgehens gegen
die Demo-nstrantInnen waren kam es Ende Januar zu einem Gespräch
mit dem NRW-Innenministeriums und der Polizei. Am 25. Januar trafen über
100 Eltern in der SPD Landtagsfraktion ein, um Vertretern des NRW-Innenministerium
ihre Kritik vorzubringen. Nur aufgrund der Zusammenarbeit mit den betroffenen
Eltern aus Dortmund erfuhren die Düsseldorfer Eltern von dem Termin.
Die SPD als Einladende bestritt auch nach einem Telefonat die Notwendigkeit
eines Gespräches. Die Vorwürfe in Düsseldorf sind jedoch
ganz ähnlich wie in Dortmund und in anderen Städten: Stundeslanges
Einkesseln, Verweigerung von Essen und Trinken, erkennungsdienstliche
Behandlung, Fesselung, wahllose Ermittlungsverfahren. So eine Kritik bewog
den Düsseldorfer Polizeipräsidenten Dybowski zu der Drohung,
die Eltern wegen übler Nachrede anzuzeigen. |
"Ich
habe mehr Angst vor der Polizei, |