Tendenz zur Totalerfassung!
Dass MigrantInnen in diesem Staat als Experimentierfeld für alle neu entwickelten Kontroll-, Erfassungs- und Verwahrungsmaßnahmen, einschließlich der Möglichkeiten der technischen Umsetzung und der Auswertung der sozialen Folgen dienen, ist nicht neu. Erinnert sei nur an die Asylcard, Lebensmittelgutscheine, Sammellager oder die Residenzpflicht. Die Liste der rassistischen Sondermaßnahmen für Nichtdeutsche ist lang. Im Zuge der neuen Sicherheitsgesetze sollte von daher einem Kontroll- und Erfassungsinstrument des Staates, das explizit Menschen ohne deutschen Paß betrifft und bereits in den 80iger Jahren von linken Gruppen thematisiert wurde, besondere Beachtung geschenkt werden: dem Ausländerzentralregister (AZR).
Das Ausländerzentralregister (AZR)
Seit seiner Einrichtung im Jahre 1953 ist das in Köln angesiedelte AZR
zentrales Instrument der Sondererfassung aller Nichtdeutschen. Es entstand mit
Beginn der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte zur "verstärkten
Überwachung der Ausländer im Bundesgebiet" und wurde bereits
1967 auf automatische Datenverarbeitung umgestellt. Erst 1994 bekam es mit dem
AZR-Gesetz eine rechtliche Grundlage. Mit dem AZR wurde ein Informationsverbund
von Ausländerbehörden, Grenzschutz, Zoll, Justiz, Arbeitsämtern,
Geheimdiensten, Verfassungsschutz und Polizei geschaffen. Das machte es zu einem
zentralen Netzknoten der staatlichen Sicherheitsorgane. Das Register ermöglichte
auch online den Zugriff auf den/die Erfaßte/n mittels einer Art Personenkennziffer
(AZR-Nummer) und wurde auch in Form der "Gruppenerfassung" (Rasterfahndung)
genutzt. Nicht nur das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot von Polizei
und Geheimdiensten wurde hierbei aufgehoben, gespeichert wurden neben Personalien,
Herkunftsland, Aufenthaltsstatus (Asylantrag, Ablehnung, Abschiebung) auch ungesicherte
Informationen über die Person und ihre familiäre und soziale Situation,
wie z.B. die finanzielle Lage der Familie oder Arztbesuche, die bei der Datenerhebung
angefallen waren. Selbst nicht nachweisbare Vermerke, wie Gerüchte und
Denunziationen, wurden nicht ausgeschlossen.
Bereits 1986 war das AZR Ziel einer Aktion der Stadtguerillagruppe Revolutionären
Zellen (RZ). Ein Sprengsatz legte damals die Lüftungsanlage des Rechenzentrums
lahm, so dass ein großer Teil der Computer durch die Temperaturschwankungen
und den Metallstaub stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Viele Datenbestände
wurden dabei zerstört und das AZR war mehrere Wochen außer Betrieb.
In der Erklärung der Gruppe hieß es: "Das AZR sammelt und liefert
das Material für die Strategie, die auf eine Liquidierung und Durchstaatlichung
der Ausländerkolonien und -communities, ihres Solidaritätsnetzes,
ihrer verdeckten Strukturen, ihrer Subkulturen und illegalen Lebensformen abzielt."
Die Freiheit stirbt mit Sicherheit
Die Änderungen in Bezug auf das AZR im Rahmen der neuen Sicherheitspakete
ermöglichen nun den Zugriff auch ohne konkrete "im Einzelfall bestehende
Gefahr". Die Sozialämter wurden als Übermittlungsempfänger
in den Datenverbund mit einbezogen. Des Weiteren darf der Bundesnachrichtendienst
selbständig den Datenbestand rastern.
Die im AZR gespeicherten Personenkennziffern (PKZ) werden vorerst nur bei der
VISA-Datei um das Lichtbild und biometrische Daten erweitert, d.h. alle Personen,
die ein Visum für die BRD beantragen, gelangen automatisch in die entsprechende
AZR-Datei, samt ihrer Fingerabdrücke oder einer speziellen Anordnung der
Wangenknochen und der Schädelform. Relevant ist dies nicht nur für
Kontrollen und Behördenkontakte, sondern auch bei digitalem Bildabgleich
im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Im komplett mit Kameras
überwachten Düsseldorfer Hauptbahnhof könnte so zum Beispiel
das Bild einer Person mit der AZR-Datei abgeglichen werden und bei Erfolg alle
über die Person gespeicherten Daten mitgeliefert werden.
Die in der Praxis schon längst zur Routine gewordenen "verdachtsunabhängigen"
Kontrollen des Bundesgrenzschutzes (BGS) an deutschen Bahnhöfen werden
mit solchen Mitteln weiter optimiert und machen öffentliche Plätze
praktisch zur "no-go-area" für MigrantInnen.
Diese neuen sicherheitspolitischen Maßnahmen, die nach dem 11. September unter dem Mantel der "Terrorismusbekämpfung" geschaffen wurden, haben eine klare Tendenz zur Totalerfassung. Im Kern geht es den rot-grünen SicherheitsstrategInnen um Leistung und Erfassung. Dass es als erstes wieder MigrantInnen trifft, ergibt sich aus ihrer marginalisierten Stellung innerhalb der deutschen Gesellschaft. Die neuen Kontroll- und Erfassungsmechanismen werden in Zukunft aber auch auf andere gesellschaftliche Gruppen angewendet werden. Die Datensammelwut deutscher Behörden, die noch in erster Linie SozialhilfeempfängerInnen und Arbeitslose betrifft zeigt schon an, wohin die Reise geht. Auch die Diskussion um die Einführung der Chipkarte an den Hochschulen, auf der genau festgehalten werden soll, wer wann und wo ein Seminar besucht hat, muss in diesem Zusammenhang gesehen werden.
Was tun?!
Nicht nur die antirassistische Linke steht nach dem 11. September vor dem Problem,
auf den neuen Sicherheitsdiskurs eine adäquate Anwort zu finden. Das AZR
könnte immerhin symbolisch genutzt werden, um einerseits die rassistische
Sonderbehandlung von MigrantInnen deutlich machen und andererseits die Vorstellung
von Totalerfassung zu konkretisieren. Es geht gerade um Verknüpfungspunkte
zu anderen gesellschaftlichen Bereichen, in denen sich erste Tendenzen von Totalerfassung
andeuten, wie z.B. bei den Unis oder Sozialämtern. In diesem Sinne: Smash
die Sicherheitsscheiße! ³
Aktion Knastmucke
- eine antirassistische Initiative aus Düsseldorf -
www.terz.org - 29.1.2002