Kriminalisierung des anti-faschistischen Widerstandes
"Nirgendwo darf es für Neonazis einen Aufmarschort geben. Diese
Position habe ich gemäß der Vereinbarungen im Bündnis gegen
rechts als einer seiner Sprecher öffentlich kundgetan. Es ist nicht nur
das Recht eines jeden Demokraten, es ist seine Pflicht, gegen Naziaufmärsche
zu protestieren und Zivilcourage zu beweisen" (aus der Prozesserklärung
des ehem. AstA-Vorsitzenden).
Zur Erinnerung:
Am 28.10.2000 versammelten sich am Grabbeplatz über 3000 Menschen, um
den angekündigten Naziaufmarsch zu verhindern. Zusammen mit einem breiten
Bündnis hatten der AStA und der Antifa-KOK zu antifaschistischen Gegenaktivitäten
aufgerufen. Die spontane Demonstration in Richtung Innenministerium, vor dem
die Nazis eine Zwischenkundgebung abhalten wollten, wurde von der Polizei gewaltsam
aufgelöst. Trotzdem gelang es hunderten von DemonstrantInnen immer wieder,
bis an die Polizeisperren zu gelangen, so dass die Nazis mehrmals von der Polizei
gestoppt werden mussten und nicht ungehindert laufen konnten.
Der Prozeß:
Ende Oktober fand nun ein Prozeß gegen den ehemaligen AstA-Vorsitzenden
statt, dem vorgeworfen wurde, im Vorfeld zu Straftaten aufgerufen zu haben.
Er soll in einem WDR-Interview gesagt haben, dass wir uns "um 9.30 am Grabbeplatz
sammeln werden, danach durch Düsseldorf marschieren und, wenn es geht,
auf die Demoroute der Nazis kommen und dort verbleiben, in der Hoffnung, dass
sie keine 100 Schritt weit kommen und enttäuscht zu ihren Bussen zurückkehren".
Dieser Satz, der sich auf den von ca. 180 Organisationen und Einzelpersonen
unterschriebenen Aufruf, "den Naziaufmarsch verhindern", bezog, reichte
aus, den ehemaligen AStA-Vorsitzenden vor Gericht zu stellen. Selbst der verhandelnde
Richter schien verwundert und schlug vor, das Verfahren einzustellen. Das Verfahren
wurde vertagt, um der Staatsanwaltschaft die Gelegenheit zu geben, das vollständige
Interview, welches die kriminalisierten Aussagen des AStA-Vorsitzenden in einen
Sinnzusammenhang stellt und ihn somit entlasten würde, zu beschaffen. Obwohl
die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft dieser Aufgabe nicht gewachsen war,
hält sie weiterhin daran fest, den AStA-Vorsitzenden zu verurteilen. Stellvertretend
für alle AntifaschistInnen, die nicht tatenlos zuschauen wollen, wenn Nazis
marschieren, soll hier ein Exempel statuiert werden.
Kommt alle zum Prozeß!
Prozeßtermin:
21. Februar, 12.00 Uhr
Raum A 156 im D'dorfer Amtsgericht, Mühlenstr. 34
"Auf drei gut besuchten Vollversammlungen und verschiedenen Aktionen haben
die Studierenden der Heinrich-Heine-Universität deutlich gemacht, daß
sie sich nicht mehr alles gefallen lassen", so die Bilanz des AStAs für
die letzten Monate. Alles gefallen lassen werden sich die Studis hoffentlich
auch in Zukunft nicht. Denn das, was man durchaus als "neoliberales"
Projekt bezeichnen kann, erfaßt gerade in Hochgeschwindigkeit die deutschen
Hochschulen und somit auch die Heinrich-Heine Uni.
Für diesen Prozeß stehen:
1. Die Ausrichtung der Lerninhalte und Förderung bestimmter Fachbereiche
nach ausschließlich ökonomischen Gesichtspunkten, immer mehr Studiengänge
werden von der Wirtschaft gesponsort. Die einzelnen Universitäten und Fachhochschulen
befinden sich zunehmend im Konkurrenzkampf miteinander und zu privaten Hochschulen.
Hier geht es um Effizienz sprich aus welchen Fachbereichen lassen sich Profite
ziehen. So wird z.B. der Fachbereich Geographie immer weiter abgebaut, das wäre
z. B. beim Studiengang Jura undenkbar.
2. Die Einführung von Studiengebühren. Bildung ist künftig nur
wieder für die/den zugänglich, die oder der über das entsprechende
Geld verfügt, also für die meisten StudentInnen noch stärker
als jetzt an die Einkommensverhältnisse der Eltern gebunden und somit von
der sozialen Klassenlage abhängig.
3. Die Einführung einer Chipkarte. Auf dieser soll künftig u.a. festgehalten
werden, wer wann und wo welches Seminar etc. besucht hat. Hier wird ein neues
Kontrollinstrument geschaffen, ein Art Stechuhr an der Uni. Anhand einer solchen
Karte ließen sich aber noch ganz andere Details über die jeweilige
Person ablesen, wie z.B. Unpünktlichkeit. Nach welchen Kriterien die Daten
noch untersucht werden können, wird kaum nachvollziehbar sein. Praktischerweise
besitzt die H.-H. Uni auch keine Datenschutzbeauftragte.
Leistung, Effizienz, Erfassung und Aussondierung sind die Schlagworte, unter
denen sich die Bildungspolitik zusammenfassen läßt. Der Protest der
Studis richtete sich in der Vergangenheit hauptsächlich gegen die Einführung
von Studiengebühren, weil dieser Vorstoß die meisten direkt betraf.
Wenn aber aus den, in den letzten Jahren immer wieder aufflammenden Protesten
eine Bewegung entstehen soll, muß der Prozeß, der sich an den Hochschulen
vollzieht, in seiner Gesamtheit analysiert und kritisiert werden. In diesem
Sinne: Hört auf zu studieren, fangt an zu denken!
www.terz.org - 29.1.2002