Flughafen Düsseldorf

Brutale Grenzschützer

Schockierend waren die Äußerungen des Gambiers Omaru F. über seine Behandlung durch den Bundesgrenzschutz auf dem Düsseldorfer Flughafen. In einem Brief an seinen Bremer Anwalt, den die Frankfurter Rundschau in ihrer Ausgabe vom 1. Februar im Wortlaut veröffentlichte, schilderte er ausführlich, wie er vor seiner Abschiebung sich einer Ganzkörperkontrolle unterziehen musste.

Man habe seine "Geschlechtsteile angefasst", den "Finger in den Hintern gesteckt" und ihn schließlich "nackt in der Zelle zurückgelassen". Als er irgendwann seine Kleidung zurückbekam, fehlten 200 Mark in seinem Portemonnaie. Außerdem hätten die Grenzschützer während der Erledigung ihrer Dienstpflichten "gelacht und sich über mich lustig gemacht."

Auf Anfrage der Rundschau teilte der Bundesgrenzschutz mit, dass die Aktion tatsächlich stattgefunden habe, "Entkleidung und Körperkontrolle (seien) aus Sicherheitsgründen selbstverständlich" gewesen. Alle anderen Vorgänge und Vorwürfe seien "in den Unterlagen ... ‚ nicht verzeichnet".

Empfindliche Gemüter reagieren mit Abscheu auf derartige Schilderungen, andere Zeitgenossen wiederum glauben zu wissen, dass hier lediglich subversive Kräfte aus vermeintlichen Entgleisungen der Sicherheitskräfte ihr rotes Süppchen kochen wollen. Regierungstreue Jünger bedauern derartige Zwischenfälle und versprechen eine Untersuchung. Wenn nichts mehr zu vertuschen ist wie beim Fall des afrikanischen Asylbewerbers Omofuma, der bei seiner Abschiebung aus Österreich umgekommen war, weil seine Atemwege verklebt waren, sind die Beamten schuld: "Es liegt nicht an einer gewiss verfehlten Organisation der Abschiebepraxis. Es liegt an der persönlichen Brutalität, Überforderung oder Fühllosigkeit der beteiligten Beamten. Ihre Schuld muss unnachsichtig aufgeklärt werden." (Berliner Zeitung, 1.6.99)

Dabei fällt unter den Tisch, dass die Anwendung von Gewalt schließlich gesetzlich vorgesehen ist. Denn natürlich muss beim Abschieben von Asylanten, die nicht freiwillig gehen wollen, nachgeholfen werden. Soweit besteht allgemeines Einverständnis. Also darf man sich nicht darüber wundern, dass die Ausführung der Staatsgewalt eine ziemlich gewalttätige Angelegenheit ist. Dass die ausführenden Beamten sich daraus auch noch einen Spaß machen, kann ihnen niemand verübeln. Schließlich soll der Job Freude bereiten, und die Freude, die bei der Anwendung von Gewalt entsteht, nennt man gemeinhin Sadismus.