|
Neuigkeiten vom ErmittlungsAusschuss (EA) zum 28.10. 2000 Laßt euch nicht einschüchtern ! |
Halli, Hallo, hier meldet sich mal wieder der EA Düsseldorf... In der Zwischenzeit haben sich zwischen 40 und 50 Personen bei uns gemeldet, die im Rahmen der Gegenaktivitäten zum Naziaufmarsch am 28.10.2000 festgenommen wurden und zu polizeilichen Verhören vorgeladen worden sind. Nach wie vor ist nach unserem Kenntnisstand niemand diesen Vorladungen gefolgt. Das freut uns natürlich ungemein, da es dadurch den Staatsschutz-Schnüfflern erheblich erschwert wird, Leute zu kriminalisieren. |
|
In Anbetracht der, laut Polizeiangaben, 203 eingeleiteten Ermittlungsverfahren,
sind das zwar schon viele Rückmeldungen, insgesamt gesehen aber doch
nur knapp ein Viertel aller Betroffenen. Es gibt also von uns, nach wie
vor, die Aufforderung, unsere Rechtshilfetips zu verbreiten und Betroffenen
zu sagen, daß sie sich beim EA melden sollen. Es scheint so, als
lagen wir mit unserer Einschätzung (siehe TERZ 2/2001), daß
das Amtsgericht beginnt, Strafbefehle zu verschicken, richtig. Ende Januar
haben sich bei uns die ersten Personen gemeldet, die einen Strafbefehl
zugestellt bekommen haben. Sie haben direkt Einspruch eingelegt und AnwältInnen
bekommen, die sich um das weitere juristische Vorgehen kümmern. Wir
gehen davon aus, daß noch weitere Strafbefehle folgen werden. (Wichtig,
Wichtig: solltet auch ihr einen Strafbefehl bekommen, legt formlos Widerspruch
ein und meldet euch bei uns!) Neu ist, daß der polizeiliche Staatsschutz
jetzt einem Teil der am 28.10. Festgenommenen Vorladungen zur ED-(Erkennungsdienstlichen)
Behandlung zukommen läßt. Das bedeutet, daß sie euch
dazu auffordern, zur Polizeiwache zu kommen, um euch dort Fingerabdrücke
abzunehmen und euch zu fotografieren. |
|
|
Die ED-Behandlung beinhaltet, daß sie Finger- und Handabdrücke
nehmen, eure Körpergröße messen, euch wiegen und Fotos
von vorne, schräg und von der Seite machen. Manchmal füllen
sie auch ein Formblatt über persönliche Merkmale, wie z.B. Haarschnitt,
Profil, RaucherIn oder NichtraucherIn aus. Eine ED-Behandlung wird in
den meisten Fällen nach einer Festnahme gemacht, wenn sie euch eh
schon haben. Die Bullen haben in jedem Fall das Recht, eine ED-Behandlung
durchzuführen, auch unter Gewaltanwendung. Das heißt, daß
ihr euch überlegen könnt, welche Konfrontation ihr eingehen
wollt, bzw. welche Mittel ihr anwenden wollt, um es ihnen so nervig wie
möglich zu machen. Ihr könnt beispielsweise Grimassen ziehen,
oder den Kopf nach unten drehen, damit die Fotos unbrauchbar werden oder
bei den Fingerabdrücken die Abdrücke verwackeln und verschmieren...
Soviel zur ED-Behandlung nach einer Festnahme. EA Düsseldorf unter der Telefonnummer: 0172/211
1311 Oder kommt zum EA Infotreffen: Tip zum weiterlesen: Durch die Wüste, ein Antirepressionshandbuch für die politische Praxis, Unrast- Verlag, ISBN 3-89 771-404-3, für 12DM in jeder guten Buchhandlung oder am Büchertisch
|
ED-Behandlung |