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Prozeß wegen Brandanschlags auf ein Wuppertaler Flüchtlingswohnheim |
Nach dem Kemna-Prozeß ging am 21. Februar bereits das zweite große Strafverfahren vor dem Wuppertaler Landgericht gegen Neonazis in diesem Jahr zu Ende. |
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Die der Wuppertaler NPD bzw. den Velberter Neonazi-Gruppen "Nationales Forum Niederberg" und "Siepensturm" zugehörigen vier Angeklagten hatten am 23.9.2000 in Wuppertal um 4.54 Uhr zwei Molotow-Cocktails gegen ein Fenster eines Flüchtlingswohnheims geworfen. Während der eine Brandsatz abprallte, durchschlug der andere die Scheibe und setzte das Zimmer, in dem zwei Kleinkinder und ihre Eltern schliefen, in Brand. Während es der Mutter gelang, die Kinder in Sicherheit zu bringen, warfen ihr Mann und ein zu Hilfe geeilter Nachbar die brennenden Matratzen aus dem Fenster und versuchten, das Feuer im Zimmer zu löschen, was aber erst der zwischenzeitlich eingetroffenen Feuerwehr gelang. Für die anderen 32 Bewohner des Hauses habe, so das Ergebnis eines Brandgutachtens, keine akute Gefahr bestanden. |
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Er sei, so der Angeklagte Maik Maruhn, gemeinsam mit Sascha Lamijon und
Markus Ott in Begleitung von zwei Freundinnen von Velbert nach Wuppertal
gefahren, um dort den Angeklagten Stefan Moser und dessen Freundin zu
besuchen. Man habe über das anstehende NPD-Verbot diskutiert und
sei dabei auf die Idee gekommen, "ein Zeichen zu setzen, daß
Ausländer hier in Deutschland nicht erwünscht sind." Man
habe Benzin organisiert, Brandsätze gebaut und ein geeignetes Objekt
ausgekundschaftet. Eine im Bau befindliche Synagoge und eine SPD-Geschäftsstelle
erwiesen sich aufgrund ihrer Lage und geschlossener Rollos als nicht geeignet,
so daß letztendlich das Wohnheim gewählt wurde. Nach Vollendung
der Tat sei man zurück zu Mosers Wohnung gefahren, habe die nach
Benzin riechende Kleidung versteckt und sich noch ein Bier genehmigt.
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"Zeichen setzen" |
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Heimtückisch, gemeingefährlich und von niederer, nämlich
ausländerfeindlicher Motivation, aber auch von Spontanität und
der enthemmenden Wirkung von Alkohol geprägt, sei die Tat gewesen,
führte Staatsanwältin Mayr aus und forderte ungewöhnlich
hohe Freiheitsstrafen zwischen sechs und 14 Jahren. Da alle Angeklagten
zuvor explizit eingeräumt hatten, daß sie billigend den Tod
von Menschen in Kauf genommen hätten, hatten ihre Verteidiger dem
nicht viel entgegenzusetzen. "Innere Leere", "Angst als
Feigling zu gelten" und Alkoholgenuß hätten zu der Tat
geführt. Die Verteidigerin von Moser wußte mitzuteilen, daß
eine derartig feige Tat für ihren Mandanten völlig wesensfremd
sei. Dieser habe schon immer "den Kampf Mann gegen Mann" bevorzugt.
Als Ortskundiger sei ihm zudem bekannt gewesen, daß den Flüchtlingen
ausreichend Fluchtwege zur Verfügung gestanden hätten. Auch
der Verteidiger von Maruhn versuchte den Vorwurf des versuchten Mordes
vom Tisch zu bekommen. Ihm sei kein Fall bekannt, bei dem Menschen durch
das Werfen von "Brandflaschen" zu Tode gekommen seien. Feuer
sei zudem nur dann gefährlich, wenn die Fluchtwege versperrt seien.
Sein erst 20jähriger Mandant habe seine drei Jahre älteren Mitangeklagten
als Leitfiguren angesehen und sei selbst nur Mitläufer gewesen. Rolf Krehle (Junge Welt) |
"Heimtückischer Mordversuch" |