Versammlungsrecht auch für Kurden?
Am Samstag, dem 23. März feiern die traditionsbewussten Kurden ihr Neujahrsfest. Sie wollen mit ca. 35 000 Landsleuten durch Düsseldorf ziehen. Für den Reporter der Rheinischen Post, Hans Onkelbach, ist das ein Problem. Unter der Überschrift "Teures Recht, sich zu versammeln", schreibt er: "Nun also das Neujahrsfest am Samstag, zeitgleich mit Langem Samstag und Andrang durch die Beauty-Messe - muss das sein?" (RP, 21.3.)
Was stört Herrn Onkelbach eigentlich? Sind es die zum Teil mit Kopftuch
verkleideten kurdischen Frauen, die dem Ruf der Stadt als Hort der Schönsten
der Schönen schaden können? Oder glaubt er, die Kundgabe des Neuen
Jahres durch die Kurden verwirre so manchen Düsseldorfer Bürger?
Nein - es ist einfach die Tatsache, dass die überhaupt in so großen
Mengen durch die Stadt laufen können. Darum klopft Onkelbach die Rechtslage
ab. Der Polizeipräsident Dybowski muss ihm mitteilen, dass er die Demo
überhaupt nicht genehmigen könne. Der Aufmarsch brauche wegen des
Rechtes auf Versammlungsfreiheit lediglich angemeldet werden: "Grundsätzlich
darf das jeder, er ist per se im Recht, sagt der Polizei-Präsident."
Na, aber was wäre, wenn man der Truppe einfach eine hohe Gewaltbereitschaft
unterstelle, spekuliert der RP-Mann - der diskrete Hinweis am Anfang des Textes
auf die Besetzung des griechischen Konsulates durch türkische Kurden aus
Anlass der Verhaftung des Kurden-Führers Öcalan vor drei Jahren soll
hier seine Wirkung zeigen. Aber auch das geht in die Hose: Dafür gebe es
derzeit keine Hinweise. Und die bloße Möglichkeit, es könne
ja dieses oder jenes passieren, reiche nicht, meint Dybowski.
Onkelbach gibt nicht auf. Vielleicht zieht der Hinweis auf die schlimme Verkehrssituation
am Samstag. Aber, wir können es uns schon denken, das klappt auch nicht:
"Ein Hinweis auf die eh schon volle Stadt, eine Messe oder Ähnliches
zähle keineswegs als Hinderungsgrund ..." Und dann erfolgt wieder
die alte Leier mit dem Grundgesetz.
Selbst vom Einzelhandel bekommt Onkelbach einen Dämpfer verpasst, als er
seinem Verbands-Geschäftsführer Heinz Trompetter das Horrorszenario
von der "denkbare(n) Störung" schildert: "Man rechne nicht
mit Problemen, weil das kurdische Fest im Rheinpark stattfinde und die beiden
Wege der Kurden dahin weiträumig an der City vorbeiführten ...".
Nur von oben bekam Onkelbach Hilfe. Die Regenfälle ließen das Reinwasser
so stark steigen, dass das Kurdenfest wegen Hochwassergefahr vor dem Apollo-Tunnel
stattfinden musste.
Der geneigte Leser hat verstanden. Es besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber:
Er soll grundgesetzlich regeln, dass nicht irgendwelche Ausländer - wenn
auch nur potentiell --durch Wahrnehmung unserer Rechte unsere Geschäfte
stören.
www.terz.org - 25.3.2002