Wehrt Euch!
Gegen den Innere-Sicherheits-Wahn hat nur der Wunsch unkontrolliert zu leben Gewicht!
Nach der Demo gegen Sicherheitswahn und Rasterfahndung im Dezember letzten Jahres in Düsseldorf und einigen kleinen Aktionen zum Thema Kameraüberwachung, Erfassung biometrischer Daten und dem Urteil der Düsseldorfer Oberlandesgerichtes zur Rasterfahndung in NRW, ist es in Düsseldorf still geworden um die Gesetzespakete I und II des Innenministers Otto Schily. Um dem aktuellen Innere-Sicherheits-Wahnsinn etwas entgegensetzen zu können, reicht es unserer Meinung nach nicht aus, sich gegen einzelne Maßnahmen zu wenden und daran abzuarbeiten. Schon länger existierende Kontroll- und Überwachungsmethoden dürfen nicht als selbstverständlich hingenommen oder sogar verteidigt werden, da ihre Existenz für sich genommen schon anzugreifen ist. Aus diesem Grund muss der Innere-Sicherheits-Diskurs als solcher hinterfragt und bekämpft werden.
GrundsätzlichesIm Innere-Sicherheits-Diskurs findet zunächst eine
Spaltung in ein kollektives "Wir" und ein flexibel einsetzbares "die
Anderen" statt; die Menschen werden unterschiedlichen Gruppen zugeordnet.
Die Merkmale, die das "Wir" konstituieren sind leicht veränderbar,
ebenso wie die der "Anderen". So können diese "Anderen"
kriminelle Jugendliche sein, vor denen die Gesellschaft geschützt werden
soll oder aber AusländerInnen, Junkies, "TerroristInnen".
Im Rahmen der 1997 kontrovers geführten Diskussion um den § 6 der
Düsseldorfer Straßenordnung wurde beispielsweise von einem Zusammenschluss
aus in Düsseldorf ansässigen Wirtschafts- und Kulturunternehmen, dem
Ordnungsdezernenten und diverser LokalpolitikerInnen, eine Gruppe unerwünschter
Personen konstruiert, die man aus der Düsseldorfer Innenstadt vertreiben
wollte. Diese Gruppe bestand aus Junkies, Bettelnden, Wohnungslosen und jugendlichen
Punkercliquen. Die Gemeinsamkeit dieser Menschen bestand darin, dass sie durch
ihr normabweichendes Verhalten oder Aussehen, dem Interesse der KonsumentInnen,
an einem "ungestörten und sorgenfreien" Einkauf, entgegenstanden.
Durch die Einteilung in und die Zuordnung zu bestimmten Gruppen werden Einschränkungen
des bürgerlich-demokratischen Gleichheitsversprechens legitimiert. Bestimmten
Menschen wird der Anspruch auf soziale Rechte abgesprochen, und gleichzeitig
die staatlich gesteuerte Einschränkung des Zugangs zu materiellen Ressourcen
für bestimmte Bevölkerungsgruppen gerechtfertigt. So erhalten Wohnungslose
und Junkies Platzverbote, werden Schwarze am Hbf als DrogendealerInnen stigmatisiert
und willkürlichen Festnahmen unterzogen, und Jugendcliquen zentraler Plätze
in den Städten verwiesen.
"Innere Sicherheit ist zuallererst Herrschaftspolitik und meint zunächst
Schutz vor Verbrechen. Da besagter Schutz sowohl von den Herrschenden, als auch
von weiten Teilen der Beherrschten als Aufgabe der Polizei fixiert wird, bedeutet
Innere Sicherheit traditionell polizeiliche Verbrechensbekämpfung. Die
Kategorien Verbrechen bzw. Kriminalität erweisen sich dabei als vage. Vage
deshalb, weil keine Handlung an sich kriminell ist; vielmehr ist diese Zuschreibung
Ergebnis sich historisch verändernder Auswahl-, Zurichtungs- und Verarbeitungsprozesse.
Es zeigt sich jedoch, dass gerade diese Vagheit gewährleistet, dass Sicherheitsdiskurse
leicht an andere Ausgrenzungsstrategien (wie zum Beispiel rassistische, Anm.
der Schreiberin) anknüpfen können. So verstanden verfügen Sicherheitsstrategien
über Ausgrenzungsressourcen ersten Ranges: Wer sie dominiert, legt fest,
wer als Feind gilt und umgekehrt, wer zu den Bedrohten, den Opfern zählt."
(Thomas Kunz: Umkämpfte Räume, 1998, S.207)
Hierbei ist die Tendenz zu beobachten, dass massive Einschränkungen der
bürgerlich- demokratischen Grundrechte in Kauf genommen werden (müssen),
um zum Kollektiv der Unbescholtenen, zum "wir", gezählt zu werden,
das vor den "Anderen" geschützt werden muss. (z.B. durch Kameraüberwachung,
"freiwillige" Abgabe von Speichelproben).
Interessensgemeinschaften, das Bestehende erhaltenIn diesem Zusammenhang stellt
sich die Frage, wer welche Interessen im Innere- Sicherheits- Diskurs verfolgt
und wer welchen Nutzen daraus zieht. Der Begriff "Innere Sicherheit"
wurde Anfang der 70er Jahre unter der sozial-liberalen Koalition aus der Taufe
gehoben und bekam unter dieser Regierung einen gehörigen Modernisierungsschub
verpasst. SPD und FDP entwickelten während ihrer Regierungszeit langfristig
angelegte Schwerpunktprogramme, die zu einer massiven finanziellen, technischen
und personellen Verstärkung der Sicherheitsorgane führten und mit
denen die elektronische Datenverarbeitung in den Polizei- und Geheimdienstapparaten
forciert wurde.
Staatliche Organe haben ein Interesse an Herrschaftssicherung. Die Legitimität
staatlicher Institutionen und deren Befugnisse dürfen nicht in Frage gestellt
werden. Ein Ziel ihrer Arbeit ist es, Kontrolle über Menschen, die sich
innerhalb der nationalen Grenzen aufhalten und dort leben, auszuüben. Einwanderung
und Arbeitsmigration sollen kontrolliert und reguliert werden.
In der öffentlichen Diskussion um Innere Sicherheit hat der Staat die Definitionsmacht
darüber, was Sicherheit eigentlich bedeutet, und wer oder was diese Sicherheit
gefährdet. Wenn heute in den Medien über Fragen der Sicherheit berichtet
wird, geht es nicht um die Gewährleistung von Sicherheit am Arbeitsplatz,
oder die soziale und materielle Absicherung des/R Einzelnen. Vielmehr geht es
darum, Bedrohungsszenarien zu konstruieren, die es den Herrschenden ermöglichen,
soziale Konflikte und gesellschaftliche Probleme technisch, durch Repression,
zu "lösen". Verstärkte Verfolgung von Bagatelldelikten und
strengere Strafen, durchgängige Überwachung von "Risikogruppen"
und "gefährlichen Plätzen" sind Mittel einer solchen Politik.
Die Kameraüberwachung öffentlicher Plätze ist ein Beispiel für
die Konzentration der Strafverfolgung auf Kleinkriminalität, und somit
auf ein Symptom wachsender Armut. Statistiken über den Kriminalitätsrückgang
in Gegenden, in denen videoüberwacht wird, besagen, dass lediglich ein
Rückgang kleinerer Diebstähle und Autoeinbrüche zu verzeichnen
sei. Parallel dazu steigt jedoch die Anzahl der Delikte in den umliegenden Vierteln
(sprich, es findet lediglich eine Verschiebung statt). Darüber hinaus treffe
der sogenannte Kriminalitätsrückgang nicht auf Gewaltdelikte zu.
Der für den fordistischen Nachkriegskapitalismus typische "Sicherheitsstaat"
(vergl. J. Hirsch: Vom Sicherheitsstaat zum nationalen Wettbewerbsstaat, 1998,
S.70), der sich durch eine komplexe Verbindung von relativ umfassender staatlicher
Fürsorge und politisch-bürokratischer Kontrolle, Disziplinierung und
Überwachung ausgezeichnet hatte, zieht sich zum Teil aus der Kontrolle
wirtschaftlicher Bereiche zurück (Privatisierungen der Telekommunikation,
der Stromversorgung, der öffentlichen Verkehrsmittel etc.). Er reduziert
seine Ausgaben im sozialen Bereich, wie beispielsweise bei Kürzungen der
Sozial- und Arbeitslosenhilfe, im kulturellen Sektor, im Kinder- und Jugendbereich.
Gleichzeitig wird der Repressionsapparat weiter ausgebaut und aufgerüstet,
um die entstehenden sozialen Konflikte besser unter Kontrolle halten zu können.
Es existiert jedoch nicht nur ein staatliches Interesse am Sicherheitsdiskurs,
sondern auch ein ökonomisches. Wirtschaftliche Unternehmen haben ein Interesse
an stabilen politischen und ökonomischen Verhältnissen. Sie haben
ein Interesse an einem "starken", autoritären Staatsgefüge,
das ihnen die Ware "Arbeitskraft" zu den günstigsten Bedingungen
zur Verfügung stellt. So wurde die Diskussion um die Durchsetzung des §
6 der Düsseldorfer Straßenordnung, die unter anderem "öffentliches
Lagern" und "aggressives Betteln" unter Strafe stellen sollte,
maßgeblich durch die "Destination Düsseldorf" und das "Forum
Stadtmarketing" nach vorne getrieben. Die "Destination Düsseldorf"
ist ein Zusammenschluss Düsseldorfer Wirtschafs- und Kulturunternehmen,
das "Forum Stadtmarketing" ein Zusammenschluss von lokalen Einzelhandelsgeschäften,
deren damaliger Vorsitzender Ralf Esser sich unter anderem durch den Vergleich
Obdachloser mit Taubenkot hervortat.
Ein Großteil der Bevölkerung wiederum hat ein Interesse daran, die
bürgerliche Demokratie aufrecht zu erhalten. In den Innere-Sicherheits-Diskursen
wird meist eine Bedrohung des politischen Systems, der Ökonomie, oder einer
gesellschaftlichen Norm vorgegeben. Da sich große Teile der Bevölkerung
mit dem hiesigen staatlichen und wirtschaftlichen System identifizieren, fühlt
auch sie sich bedroht. In Folge dessen sind die Menschen bereit, Einschränkungen
ihrer persönlichen Freiheiten hinzunehmen, um weiterhin so leben und arbeiten
zu können wie bisher und sich sicher zu fühlen. Law and Order-PolitikerInnen
arbeiten mit diesen Bedürfnissen. Aussagen wie "man muss die Ängste
der Bürger ernst nehmen" und eine Tendenz zur übertriebenen Sanktionierung
von Bagatelldelikten machen deutlich, dass nicht konkrete Straftaten, sondern
subjektive Befindlichkeiten zur Legitimation politischer Interventionen herhalten
müssen. Themen wie Unsauberkeit auf der Straße, Betteln, "Vandalismus",
die bisher strafrechtlich unbedeutend waren, werden in den Vordergrund gerückt.
Dabei wird deutlich, dass es nicht darum geht, die Ursachen der sozialen Probleme
dieser Gesellschaft zu bekämpfen, sondern mit einer restriktiven Politik
für Ruhe und Ordnung zu sorgen und zu gewährleisten, dass das System
weiter reibungslos funktionieren kann.
What about the 11th September 2001?Die Anschläge am 11. September 2001
in New York und Washington stellen in ihrem Ausmaß und in der Form eine
neue Qualität dar. Die Logik des Inneren-Sicherheits-Diskurses in der BRD
hat sich dadurch jedoch nicht verändert. Selbstmordattentate stellen natürlich
eine Bedrohung dar, da sie sich gegen die Zivilbevölkerung richten und
somit jede/R als potentielles Ziel eines solchen Anschlages in Frage käme.
Sie sind hierzulande allerdings äußerst unwahrscheinlich. Darüber
hinaus sind die Gesetzespakete I und II nicht mal im Ansatz dazu geeignet, Anschläge
wie die vom 11. September zu verhindern. Der Chaos Computer Club hat in seiner
Erklärung vom 22.10.01 am Beispiel der Computerkriminalität deutlich
gemacht, dass die Anschläge vom 11. September 2001 nur ein Anlass waren,
um schon länger in den Schubladen schlummernde Gesetzesvorhaben endlich
durchzusetzen:
"Die Auflistung von Vorschlägen zur Bekämpfung von Computerkriminalität
in einem Papier des Innenministeriums zur Terrorismusbekämpfung wirft zunächst
die Frage nach dem Zusammenhang auf. Gerade die Terroranschläge der letzten
Wochen sind dem Bereich der "low-tech" Kriminalität zuzuordnen
und haben bislang genau keinen nachgewiesenen Bezug zu modernen Kommunikationsnetzen."
(zit. in: Ralf Bendrath, Wie weiter mit dem Datenschutz?, www.heise.de, 24.10.01,
S.7) .
WiderstandWiderstand gegen den herrschenden Innere-Sicherheits-Diskurs und die daraus entstehenden Konsequenzen gibt es seit Ende der 90er Jahre kaum noch, und die Menschen und Gruppen, die sich kritisch damit auseinandersetzen, arbeiten sich häufig an den Symptomen und den schlimmsten Auswüchsen, wie etwa Gesetzesverschärfungen und den Einschränkungen der bürgerlichen Freiheit ab. Die Notwendigkeit, die bürgerliche Demokratie oder der, Kapitalismus zu verteidigen, wird jedoch nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die Kritik bewegt sich stets innerhalb der Logik des herrschenden politischen und wirtschaftlichen Systems.
Antifa O.R.K.A.
www.terz.org - 25.3.2002