Die US-Regierung hat ihre Ankündigung wahr gemacht: Mit Bomben und
Granaten wird am Irak ein Exempel statuiert, das der Welt erklären soll,
wie in Zukunft das Völkerrecht zu funktionieren hat. Bescheidene Reklamationen
vermeldet eine nicht unerhebliche Anzahl mehr oder weniger potenter Staaten
weltweit. Zwar gibt es in der Sache keinen Dissens, die Entwaffnung des Irak
ist beschlossene Sache. Aber die Anmaßung der Amis, den Zeitpunkt zu bestimmen
und die Durchführung selbst in die Hand zu nehmen, irritiert die Staatenwelt
und ihre entsprechend agitierte Bevölkerung doch einigermaßen.
Dabei berufen sich Befürworter und Gegner des derzeit stattfindenden Gemetzels
gleichermaßen auf das ominöse Völkerrecht. Deshalb sei die Frage
erlaubt, was taugt dieses Recht und warum hat es einen so unverwüstlich
guten Ruf.
Das Recht
Zu den Grundlagen ziviler Gesellschaften gehört die Herrschaft des Rechts. Dabei werden die freien BürgerInnen mit gleichen Rechten ausgestattet und dürfen mit diesen Rechten zueinander in Konkurrenz treten. Das hat je nach materieller Ausstattung des Individuums unterschiedliche Konsequenzen. In gleicher Weise dürfen Kapitalist wie Lohnarbeiter über ihre Mittel, das Kapital bzw. der Arbeitskraft, frei verfügen. Damit die dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital innewohnende Gegnerschaft nicht zu wilden Kämpfen ausartet, legt der staatliche Gewaltmonopolist die Regeln des Verkehrs miteinander per Gesetz fest und sanktioniert Verstöße dagegen mithilfe seiner exekutiven und judikativen Gewalt. So perpetuiert der Staat die Klassenverhältnisse in seinem Laden und sichert die Entstehung von nationalem Reichtum wie die dafür nützliche Armut der Bevölkerung ab.
Das Völkerrecht
Auf internationaler Ebene konkurrieren die jeweiligen nationalen Interessen
miteinander in der Form, dass jede beteiligte Nation grundsätzlich die
materiellen und personellen Ressourcen der gesamten Welt als ihr zustehende
Mittel betrachtet. Darum haben zwischenstaatliche Verhältnisse traditionell
wenig Gemütliches an sich. Wechselseitige Erpressung mit dem Übergang
zur kriegerischen Auseinandersetzung sind die Konsequenzen des auf Anhäufung
nationalen Reichtums angelegten Bestrebens kapitalistischer Nationen.
Die Erfahrung, dass die ständigen gewalttätigen Auseinandersetzungen
eher dem nationalen Erfolg schaden als nützen, brachte im Laufe der Zeit
die Staaten zu der Einsicht, dass ein internationales Regelwerk, das Völkerrecht,
den Umgang miteinander bestimmen sollte. Die Genfer Konvention, der Völkerbund
und später die Einrichtung der UNO waren Resultate dieser Erkenntnis.
Das Konstrukt des Völkerrechts zeigt sich als Imitat der innerstaatlichen
Herrschaft des Rechts, dem allerdings die gewaltmonopolistische Auslegungs-
und Vollstreckungsmacht, also eine übernationale Staatsgewalt, fehlt. An
deren Stelle tritt mit der Charta der Vereinten Nationen die kollektive Einmischungs-
und Beurteilungskompetenz aller Staaten, die die Satzung anerkannt und zugleich
auf die Freiheit zur souveränen Gewaltanwendung verzichtet haben. Damit
ist aber die Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer und wirtschaftlicher
Ziele nicht vom Tisch, sondern lediglich verlagert. Kriege wurden fortan nicht
mehr im Namen von Nationen, sondern im Namen der Völkergemeinschaft geführt.
Die Amerikanisierung des Völkerrechts
Die Gründung der UNO hatte aus der Sicht der imperialistischen Nationen
unter Führung der USA einen entscheidenden Geburtsfehler. Die globale Aufsicht
musste mit dem gegnerischen System, dem Ostblock, das über ebenbürtige
Machtmittel verfügte, geteilt und abgesprochen werden. Dabei verlor der
Westen sein Ziel, diesen Geburtsfehler zu korrigieren, nie aus den Augen und
entschied den Systemgegensatz zu seinen Gunsten.
Damit entstand weltpolitisch eine neue Situation. Die USA blieben als einzige
in wirtschaftlich, politischer und militärischer Hinsicht überlegene
Nation übrig.
Aus dieser Stärke heraus machten die USA der übrigen Welt ein einmaliges
Angebot: Das von der UN-Charta verfügte Gewaltverbot zwischen Nationen
mit den vom Sicherheitsrat beschlossenen Ausnahmen kann wirkungsvoll nur dann
durchgesetzt werden, wenn eine globale Obrigkeit dieses Statut überwacht
und durchsetzt. Dieses kann nach Ansicht der USA nicht eine Versammlung konkurrierender
Staaten erreichen, sondern nur eine Macht, die der übrigen Welt weit überlegen
ist. (Siehe auch: "Randbemerkungen zur neuen Militärstrategie des
US-Imperialismus" in TERZ 10/02)
Dieses Angebot sehen die USA nicht ausreichend gewürdigt. So weigern sich
Frankreich, Russland und China als ständige Mitglieder des Sicherheitsrates
und andere Subimperialisten formal, die Rolle des Hilfssheriffs einzunehmen.
Von den Entscheidungen über Krieg und Frieden wollen sie in Zukunft nicht
ausgeschlossen sein. Aus Sicht der USA aber missbrauchen sie die geltenden Formalia
der UNO dazu, die machtmäßige und damit auch völkerrechtliche
Ausnahmestellung der Vereinigten Staaten zu relativieren.
Auf eine direkte Konfrontation wollen es aber die mit den USA konkurrierenden
Nationen nicht ankommen lassen und definieren ihre Rolle als Mitglieder der
UN neu: Ihre Bedeutung liegt in Zukunft darin, die Schäden, die die US-Militärmacht
bei ihrer Neuordnung der Welt anrichtet, auszugleichen. So bleiben sie bei allem
Gezeter weiter im Geschäft und haben ihre zugewiesene Stellung in der Weltordnung
akzeptiert.
Das Völkerrecht setzt seinen weltweiten Siegeszug fort!
HENRICI
www.terz.org - 25.3.2003