Was ist das Ausländerzentralregister (AZR)?
Seit seiner Einrichtung im Jahre 1953 ist das in Köln angesiedelte AZR
zentrales Instrument der Sondererfassung aller Nichtdeutschen. Es entstand mit
Beginn der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte zur "verstärkten
Überwachung der Ausländer im Bundesgebiet" und wurde bereits
1967 auf automatische Datenverarbeitung umgestellt. Erst 1994 bekam es mit dem
AZR-Gesetz eine rechtliche Grundlage. Mit dem AZR wurde ein Informationsverbund
von Ausländerbehörden, Grenzschutz, Zoll, Justiz, Arbeitsämtern,
Geheimdiensten, Verfassungsschutz und Polizei geschaffen. Das machte es zu einem
zentralen Netzknoten der staatlichen Sicherheitsorgane. Das Register ermöglichte
auch online den Zugriff auf den/die Erfaßte/n mittels einer Art Personenkennziffer
(AZR-Nummer). Nicht nur das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot von
Polizei und Geheimdiensten wurde hierbei aufgehoben. Gespeichert wurden neben
Personalien, Herkunftsland, Aufenthaltsstatus (Asylantrag, Ablehnung, Abschiebung)
auch ungesicherte Informationen über die Person und ihre familiäre
und soziale Situation, wie z.B. die finanzielle Lage der Familie oder Arztbesuche,
die bei der Datenerhebung angefallen waren.
Tendenz zur Totalerfassung!
Die Änderungen in Bezug auf das AZR im Rahmen der neuen Sicherheitspakete
ermöglichen nun den Zugriff auch ohne konkrete "im Einzelfall bestehende
Gefahr". Außerdem wurden die Sozialämter als Übermittlungsempfänger
in den Datenverbund mit einbezogen und dem Bundesnachrichtendienst ist es offiziell
erlaubt, den Datenbestand selbständig zu rastern.
Die im AZR gespeicherten Personenkennziffern (PKZ) werden vorerst nur bei der
VISA-Datei um das Lichtbild und biometrische Daten erweitert, d.h. alle Personen
die ein Visum für die BRD beantragen, gelangen automatisch in die entsprechende
AZR-Datei, samt ihrer Fingerabdrücke oder einer speziellen Lage der Wangenknochen
und der Schädelform. Relevant ist dies nicht nur für Kontrollen und
Behördenkontakte, sondern auch bei digitalem Bildabgleich im öffentlichen
und halböffentlichen Raum. Bei komplett mit Kameras überwachten Hauptbahnhöfen,
Einkaufspassagen etc. könnte so zum Beispiel das Bild einer Person mit
der AZR-Datei abgeglichen werden und bei Erfolg gleich alle über die Person
gespeicherten Daten mitliefern.
Freiheit stirbt mit Sicherheit
Diese neuen sicherheitspolitischen Maßnahmen, die nach dem 11. September
unter dem Mantel der "Terrorismusbekämpfung" geschaffen wurden,
haben eine klare Tendenz zur Totalerfassung. Dass es als erstes wieder MigrantInnen
trifft, ergibt sich aus ihrer marginalisierten Stellung innerhalb der deutschen
Gesellschaft. Die neuen Kontroll- und Erfassungsmechanismen werden in Zukunft
aber auch auf andere gesellschaftliche Gruppen erweitert werden. Sowohl die
Ende letzten Jahres durchgeführte Rasterfahndung an bundesdeutschen Hochschulen,
alsb auch die geplante Einführung einer Chipkarte an den Hochschulen -
auf der genau festgehalten wird, wer wann und wo welches Seminar besucht hat
- stehen exemplarisch für diesen Prozeß. Wir wollen mit der Demonstration
gegen das Ausländerzentralregister in Köln gegen die Tendenzen in
der bundesdeutschen Gesellschaft hin zum Sicherheitswahn und Überwachungsstaat
und gegen die rassistische Sonderbehandlung, gegen den rassistischen Normalzustand
demonstrieren. Wenn ihr mitfahren wollt, informiert Euch unter www.antifakok.de
oder achtet auf Ankündigungen.
Im letzten Jahr wurden vor der Kneipe Tigges mehrere Menschen - darunter der
Pressereferent des AStA der Heinrich-Heine-Universität (und heutiger AStA-Vorstand)
Christian "Happus" Happ - von Nazis überfallen und mit Messerstichen
schwer verletzt. Unter den neonazistischen Tätern waren Sven Ripphahn und
Sven Gustavsson, die einer achtköpfigen rechten Skinhead-Clique angehören,
die im Vorfeld in Bilk immer wieder in Erscheinung getreten ist. Sie bedrohten
unter anderem die Inhaber des linken Buchladens BiBaBuZe und stehen im Verdacht
dort die Schaufensterscheiben eingeworfen und die Fenster mit neonazistischen
Parolen beschmiert zu haben. Im Tigges war zumindest Sven Ripphahn schon einige
Zeit vorher aufgetaucht, und skandierte dort "SS-SA"-Parolen.
Spontan demonstrierten am Tag nach dem Überfall 1.400 Menschen ihre Solidarität
mit den Opfern. Noch breiter wurde die Solidarität, als Happus von der
Staatsanwaltschaft mit Beugehaft gedroht wurde. Jetzt endlich stehen die Täter
vor Gericht - allerdings nur wegen "schwerer Körperverletzung"
und nicht wegen versuchten Totschlages oder versuchtem Mord. Insgesamt mehr
als zehn Mal wurde von den Tätern auf die Opfer eingestochen, die Wunden
mit bis zu sechs Zentimeter Stichtiefe im Schulter- und Rückenbereich davon
getragen haben.
Diese Herangehensweise der Staatsanwaltschaft scheint nicht weiter verwunderlich.
Schon als junge Neonazis vor zwei Jahren einen ausländischen Jugendlichen
auf die Gleise am Derendorfer S-Bahnhof warfen, ermittelte die Staatsanwaltschaft
nicht wegen versuchten Totschlages. Lapidar hieß es damals durch den Pressesprecher
der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Johannes Mocken, daß zu diesem
Zeitpunkt ja kein Zug gekommen sei.
Anderseits ist es die selbe Staatsanwaltschaft, die den ehemaligen AStA-Vorsitzenden
der Heinrich-Heine-Universität Ralf Krüger kriminalisierte, als er
zu Zivilcourage aufrief und öffentlich dazu aufforderte, den Aufmarsch
von Neonazis am 28.10.2000 zu verhindern.
Machen wir einen Strich durch die Verharmlosungspolitik der Staatsanwaltschaft!
Besucht den Prozeß !
Am 7. Mai 2002
Beginn 9 Uhr
Raum L3 , Amtsgericht Düsseldorf, Mühlenstraße (Altstadt)
www.terz.org - 24.4.2002