EU
auf Kriegskurs
Die
militärischen Inhalte der EU Verfassung
Gerade
wieder hochaktuell ist die Diskussion um die EU Verfassung. Kaum jemand weiß
jedoch, was dort eigentlich drin steht. Neben der Festschreibung des
neoliberalen Wirtschaftsmodell sowohl nach innen als auch nach außen, ist vor
allem die gemeinsame Militärpolitik das zentrale Element der EU Verfassung. Bei
ihrem Gipfel in Rom konnten sich die Regierungschefs der Europäischen Union
(EU) nicht auf den vorliegenden Verfassungsentwurf einigen. In der Folge gab es
eine verstärkte Diskussion um ein Europa der unterschiedlichen
Geschwindigkeiten, ein Europa, indem einige Länder in der Zusammenarbeit
»vorangehen« - und das vor allem auf militärischen Gebiet. Vor diesem
Hintergrund ist von besonderem Interesse, dass die Europäische Union in Rom
eine verbindliche Militärstrategie verabschiedet hat.
Zwei
richtungweisende Dokumente wurden im Jahr 2003 im Rahmen der Europäischen Union
diskutiert, der Entwurf der “Verfassung für Europa” und die Europäische
Sicherheitsstrategie (ESS; besser bekannt als “Solana-Papier”) mit dem viel
versprechenden Titel “Ein sicheres Europa in einer besseren Welt”. Beide
Papiere wurden am 20. Juni 2003 auf dem EU-Gipfel in Thessaloniki der
Öffentlichkeit präsentiert. Die Verfassung ist zwar Ende 2003 vorübergehend
gescheitert, erlebt aber seit den Anschlägen und Wahlen in Madrid wieder neue
Zustimmung. Der Dissens betraf ohnehin nicht die grundsätzliche Richtung der
Außen- und Militärpolitik - hier herrscht weitgehende Einigkeit.
Konsequenterweise wurde die Sicherheits- (oder besser: Militär-) strategie auch
einstimmig in Rom angenommen und bildet nun die Grundlage der EU
Militärpolitik. Im Entwurf der Verfassung haben die Bereiche ”Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP)” und ”Europäische Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (ESVP)” einen zentralen Stellenwert.
Im
Verfassungsentwurf wird explizit erklärt: “Die Union ist dafür zuständig, eine
gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen
Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu
verwirklichen.” (Artikel I-11, Absatz 4 des EU-Verfassungsentwurfs, ähnlich und
fast wortgleich in Artikel I-15, Absatz 1). Einzelstaaten der EU können nach
der Verabschiedung der EU-Verfassung die voranschreitende gemeinsame
Militärpolitik nicht mehr ohne weiteres verhindern. Bei Annahme dieses
EU-Verfassungsentwurfs wird der gemeinsamen Militärpolitik der Europäischen
Union eine - wenn nicht die - zentrale Funktion im Prozess der Integration der
EU der 25 Mitgliedsstaaten zugewiesen, und ist das zentrale Element dieses
EU-Verfassungsentwurfs.
Es
gibt eine explizite Aufrüstungsverpflichtung im Verfassungsrang: “Die
Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise
zu verbessern” (Artikel I-40, Absatz 3). D.h. in der zukünftigen EU-Verfassung
wird eine regelmäßige Aufrüstung festgeschrieben! Um diese regelmäßige
Aufrüstung zu kontrollieren und teilweise durchzuführen wird ein “Europäisches
Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet, dessen
Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur
Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der
industriellen und technologischen Grundlage des Verteidigungssektors
beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der
Festlegung einer europäischen Politik im Bereich Fähigkeiten und Rüstung zu
beteiligen sowie den Ministerrat bei der Beurteilung der Verbesserung der
militärischen Fähigkeiten zu unterstützen.” (Artikel I-40, Absatz 3).
Für
ihre Militärpolitik erhält die EU einzelstaatliche Militärkontingente. (Artikel
I-40, Absatz 3) Geplant ist der Aufbau
einer EU Armee mit 60.000 Soldaten, deren Großteil Deutschland stellt. Die
Bereitschaft zu weltweiten Militäreinsätzen wird zur verfassungsmäßigen Pflicht
erhoben. EU-Streitkräfte sollen zu “Kampfeinsätzen im Rahmen der
Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen” (Artikel
III-210) eingesetzt werden können. Weiter heißt es: “Mit allen diesen Missionen
kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch
durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in
ihrem Hoheitsgebiet”. (Artikel III-210). Hierbei handelt es sich um ein extrem
weit gefasstes Mandat für etwaige EU-Kampfeinsätze. Wo die Grenze solcher
exterritorialer EU-Militäreinsätze gezogen wird, bleibt offen.
Mehrfach
wird in der EU-Verfassung betont, dass die alleinige Entscheidungsgewalt über
die EU-Militärpolitik beim EU-Ministerrat liegt: “Über militärische Einsätze
der EU entscheidet der Ministerrat”, so regelt das Artikel 40 Absatz 4 des
EU-Verfassungsentwurfs. Das EU-Parlament soll nicht beteiligt werden. In Absatz
8 des Artikels 40 wird lediglich geregelt, dass das EU Parlament zu
“wichtigsten Aspekten” regelmäßig anzuhören sei und über die Entwicklung der
“grundlegenden Weichenstellungen der gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik auf dem Laufenden gehalten” wird. Nicht einmal eine
Kontrolle der Außenpolitik des Ministerrats durch den europäischen Gerichtshof
ist möglich? (Art.III-282)
Da
EU-Recht grundsätzlich deutsches Recht bricht, ist die Annahme dieser
EU-Verfassung eine grundlegende Verfassungsänderung. Besonders die
Grundgesetzartikel, die sich auf den Militärbereich beziehen, die erst 1956
nach der Wiederbewaffnung eingefügt wurden, sind damit Makulatur: Z.B. Artikel
26, Absatz 1: “Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die
Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
unter Strafe zu stellen.” Wieviel das Papier des Grundgesetzes bisher jedoch
schon wert war, zeigte spätestens der Angriffskrieg u.a. Deutschlands gegen
Jugoslawien.
Den
aggressiven Charakter der EU Verfassung zeigt jedoch vor allem das so genannte
Solana Papier. Im Auftrag der EU-Regierungschefs hat der Verantwortliche für
den Bereich Außen- und Sicherheitspolitik” der EU, Javier Solana einen Entwurf
für ein Strategiepapier für den Militärbereich vorgelegt. Dieses
EU-Militärstrategie-Papier wurde beim EU-Gipfel in Thessaloniki im Grundsatz
von allen EU-Regierungschefs gebilligt. Die Europäische Union setzt dafür vor
allem auf ihre (neue) militärische Stärke: “Eine Union mit 25 Mitgliedern und
einem Verteidigungsgesamthaushalt von 160 Milliarden Euro sollte in der Lage
sein, mehrere Operationen gleichzeitig auszuführen. Wir müssen eine
strategische Kultur entwickeln, die frühe, schnelle und, falls erforderlich,
robuste Interventionen fördert”. “Wenn wir es ernst meinen mit den neuen
Bedrohungen und dem Aufbau von flexibleren mobilen Einsatzkräften, müssen wir
die Mittel für die Verteidigung aufstocken.” (Es heißt hier nicht, “wenn die
Bedrohungen ernst zu nehmen sind”, es heißt: “Wenn wir es ernst meinen mit den
neuen Bedrohungen...”!) Im Fazit des Solana-Papiers heißt es: “Wir leben in
einer Welt mit neuen Gefahren, aber auch mit neuen Chancen. Wenn es der
Europäischen Union gelingt, zu einem handlungsstarken Akteur zu werden, dann
besitzt sie das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der
Bedrohungen wie auch zur Nutzung der Chancen zu leisten. Eine aktive und
handlungsfähige Europäische Union könnte Einfluss im Weltmaßstab ausüben. Damit
würde sie zu einem wirksamen multilateralen System beitragen, das zu einer
gerechteren und sichereren Welt führen würde.” Dies sind Kampfansagen an die
von der britischen und us-amerikanischen Regierung beschworene unilaterale
Weltordnung mit einer einzigen Weltmacht USA. Die Europäische Union soll so
etwas wie die zweite Weltmacht in einem “multilateralen” Weltsystem werden!
Im
Solana-Papier wird u.a. auch das Präventivkriegskonzept festgeschrieben:
“Unser herkömmliches Konzept der Selbstverteidigung, das bis zum Ende des
Kalten Krieges galt, ging von der Gefahr einer Invasion aus. Bei den neuen
Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen. Die
neuen Bedrohungen sind dynamischer Art. Wenn sie nicht beachtet werden, erhöht
sich die Gefahr. ... Daher müssen wir bereit sein, vor dem Ausbrechen einer
Krise zu handeln.” Damit wird das Kernelement der National Security Strategy
(NSS) der USA, - die so genannte Bush-Doktrin - auch für den EU Rahmen festgeschrieben.
Die Formulierungen im Solana- Papier zeigen, dass es keinen qualitativen - nur
noch einen quantitativen - Unterschied gibt im Bereich der expansiven
Militärpolitik zwischen EU und USA. Von vielen, auch von Regierungen, im “alten
Europa” werden gerne die US-Regierung und ihre Methoden kritisiert, doch genau
diese EU-Regierungen - einschließlich der deutschen rot-grünen Regierung -
übernehmen sehr gerne - z.B. mit der neuen EU-Militärstrategie - genau diese
Methoden, z.B. die Präventivkriegsstrategie.
Das
Ziel der EU-Politik wird offen und direkt formuliert, auch wenn man/frau den
Satz mehrfach lesen muss, um zu glauben, dass er tatsächlich so im
Militärstrategiepapier der EU steht:: “Gemeinsam handelnd können die
Europäische Union und die Vereinigten Staaten eine eindrucksvolle Kraft sein
die sich für das Gute in der Welt einsetzt.” Gemeinsam für “das Gute in der
Welt” gegen alles “Böse”? Für wen dieses “Gute” gut sein soll, ist klar. Es
geht um möglichst viel Macht, Einfluss und wirtschaftliche Expansion aus den
westlichen Staaten. Die westlichen Staaten sind sich in den Kernfragen einig.
Die Kriege der Zukunft werden in ständig wechselnden Koalitionen stattfinden,
bei denen nicht immer alle mitmachen werden. Aber die Kriege werden
stattfinden, gegen Länder und Menschen im Süden. Die Analysen, die hinter dem
Entwurf für eine EU-Verfassung und hinter dem Solana-Papier stehen, gehen davon
aus, dass das Problem im Süden bei den “gescheiterten Staaten” liegt. Im
Entwurf für die neue EU-Verfassung wird genau die neoliberale
Wirtschaftspolitik festgeschrieben, die weltweit zu Verarmung führt. Das
Problem liegt also offensichtlich im Wesentlichen nicht im Süden, sondern im
Westen.
Krieg
ist Frieden – Rheinland
Der
Text ist eine veränderte und stark gekürzte Fassung einer Analyse der EU
Verfassung von Tobias Pflüger
http://imi-online.de/download/IMI-Analyse-2003-036-EU-Verfass-Pflueger.pdf
und dem aktuellen Flugblatt der
Informationsstelle Militarisierung e.V. http://imi-online.de/download/IMI-Faltblatt-EU-1.pdf
Der
EU Verfassungsentwurf findet in der Fassung vom 20.08.2003:
http://www.imi-online.de/download/EUVerfassungsentwurf.pdf
Das
Solana Papier: http://imi-online.de/download/Solana-Papier.pdf)