
Legal - illegal - scheißegal?
Über die Rechtmäßigkeit sowie über Sinn und Unsinn von 1-Euro-Jobs
Debatte auf einer Fachtagung in der Düsseldorfer Fachhochschule
Seit der nun wegen Bestechung vor Gericht stehende VW-Manager Peter Hartz zum Namenspatron des berüchtigten Gesetzes
zur Legalisierung von Billigstarbeit gekürt worden ist, blüht das Geschäft auf dem Sektor der Zwangsarbeit.
Diese neue Form der "Arbeitsgelegenheiten", wie diese Jobs im Amtsdeutsch heißen, hat im realen Leben Auswüchse,
die bisherige Zumutungen des sich selbst zersetzenden "Modells Deutschland" bei weitem überschreiten.
Ist diese Form des Umgangs mit der kapitalistischen Reservearmee noch im Einklang mit Recht und Gesetz?
Mit dieser Frage hat sich letzten Monat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule auf einer
Fachtagung auseinandergesetzt. Der schwachsinnige Titel "1-Euro-Jobs: Chance oder Sackgasse?" schien zunächst darauf zu
deuten, dass hier mal wieder eine neoliberale Werbeshow im Stile des Hauses Bertelsmann unter dem Deckmantel der
Wissenschaftlichkeit veranstaltet wird. Doch nicht zuletzt die rege Beteiligung von Jobber-Initiativen und anderen
aktiven Mitdiskutierenden sorgte dafür, dass dort auch andere Stimmen zu Wort kamen. Seitens der Referenten
dominierte die Kritik an der Rechtmäßigkeit der Hartz-Gesetze.
Zu erheblichen Rechtsmängeln kommt es in der praktischen Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten ("1-Euro-Jobs")
so ein Fazit von Dr. Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht Kassel und Prof. Dr. Utz Krahmer von der
Fachhochschule Düsseldorf. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes 2006 habe gezeigt, dass mindestens ein
Viertel aller Stellen nicht die gesetzlichen Ansprüche der Zusätzlichkeit (es dürfen keine
regulären Stellen ersetzt werden) und des öffentlichen Interesses erfüllen. Dies bedeutet im
Klartext: 1-Euro-Jobs schaffen Stellenabbau und Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus gelingt eine Integration
in gesicherte Beschäftigungsverhältnisse nicht. Die Vermittlungsquote liegt bei unter 10 %, obwohl
dies als klares Ziel des § 16 SGB II definiert wird.
Es gibt in den überwiegenden Fällen keine sinnvolle Qualifizierung der Beschäftigten, Konzeptionen
fehlen, die Maßnahmen sind nicht auf die individuelle Situation der Arbeitslosen abgestimmt und vorrangige
Maßnahmen der Arbeitförderung werden nicht beachtet. Dies wurde auch aus sozialarbeiterischer Sicht u.a.
von Bernd Mombauer vom Kölner Arbeitslosenzentrum bestätigt. Neben diesen praktischen Problemen ist das
vertragsrechtliche Verhältnis zwischen ARGE (Arbeitsagentur), Maßnahmeträger (Jobanbieter ist meist
ein Wohlfahrtsverband) und Arbeitslosen nicht eindeutig zu klären.
Die ARGE kann bei Ablehnung einer Maßnahme das Arbeitslosengeld für drei Monate um 30 % kürzen.
Im Wiederholungsfall sogar komplett. Betroffeneninitiativen wiesen deutlich auf den prinzipiellen Zwangscharakter der
1-Euro-Jobs hin. Aufgrund der Befundes des Bundesrechnungshofes dürfte aber nahezu jeder Widerspruch gegen eine
Kürzung des Arbeitslosengeldes vor Sozialgerichten erfolgreich sein, so Dr. Spellbrink. Einerseits scheint die
Kürzungsmöglichkeit in der Praxis schon allein als Drohung zu funktionieren, um Arbeitslose in Maßnahmen
zu zwingen, und Kürzungen werden bisher noch relativ vorsichtig angewandt. Andererseits finden sich auch viele
1-Euro-Jobber bisher mit ihrer Stelle ohne große Proteste ab. Sie sehen nach langer Arbeitslosigkeit keine andere
Möglichkeit für eine halbwegs sinnvolle Beschäftigung und einige Euros mehr im Monat, so die These von
Michael Wiedemeyer vom Klaus Novy Institut in Köln. Dies hänge in erster Linie auch damit zusammen, dass
sich bisher ein Großteil der 1-Euro-Jobber ihre Stellen selber gesucht haben und diese nicht einfach zugewiesen
bekamen. Letztlich handelt es sich scheinbar für viele Lanzeitarbeitslose um eine weniger schlechte Alternative
zur völligen Arbeitslosigkeit.
Gleichzeitig scheint das Anbieten und die Betreuung der Arbeitsgelegenheiten zu
einem gern praktizierten weil lukrativem Betätigungsfeld der Wohlfahrtsverbände (in erster Linie Diakonie
und Caritas; hier in Düsseldorf in großem Maßstab auch das "selbstverwaltete Wohnprojekt
Theodorstraße" SWT) geworden zu sein. Dass die aktuelle Praxis der Arbeitsgelegenheiten eine wirklich relevante
Möglichkeit sei, das gesamtgesellschaftliche Problem der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wurde nicht einmal
von dem Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit, Günther Holzum, und dem Düsseldorfer ARGE-Leiter
Peter Lorch propagiert. Beide Referenten beschränkten sich in ihren Vorträgen weitestgehend auf das Zitieren
von ARGE-Broschüren und Pressemeldungen.
So standen sich bei den Vorträgen Vertreter der Exekutionsabteilungen von Hartz IV und die rechtlichen Kritiker
weitestgehend dialogfrei gegenüber. Alle Beiträge der Tagung sollen demnächst veröffentlicht werden.
Doch es stellte sich schon auf der Veranstaltung die Frage, was ARGE-Vertreter und Hartz IV-Betroffene noch groß
mit einander zu debattieren haben.
Den Schlusspunkt zur Nicht-Diskussion setzte an anderer Stelle dann das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung,
dass Hartz IV verfassungskonform sei. Damit scheint wohl auch die Frage geklärt, ob derartige kapitalistische
Zurichtungen menschlicher
Lebensverhältnisse auf gerichtlichem Wege zu verhindern sind oder ob hierbei nicht eher eine Intensivierung
der Montagsdemonstrationen mit dem Ziel eines Mauerfalls der Bastionen der vorherrschenden Machtverhältnisse
in Angriff genommen werden müsste.