Folter
& Rechtsstaat
Ziemlich
rauhe Sitten sollen bei den Amis im Irak herrschen. Die
Verhörmethoden im
Gefängnis Abu Ghraib entsprächen nicht den Standards einer
zivilisierten
Gesellschaft. Sie “grenzten fast an Folter” zitiert am 14. Mai die
Junge Welt
die New York Times. Demokratische und republikanische Senatoren
hätten sich
über die “grausame, sadistische Folter” entsetzt gezeigt. So
genau
sind “grausame” Folter und effektive Wahrheitsfindung nicht auseinander
zu
halten. Die Übergänge scheinen recht fließend zu sein.
Und so nehmen es auch
die zivilisierten Staaten mit ihrer Berufung auf das “Folterverbot”,
das sie
sich selbst erteilt haben, nicht immer ganz ernst.
Dass
die
Besonderheit des Verbrechens bisweilen rüde Polizeimethoden
erfordert, haben
die Frankfurter Ordnungshüter im Fall des entführten und
anschließend
ermordeten Bankierssohns zu Beginn des letzten Jahres demonstriert.
Zwar wurden
die dem Missetäter angedrohten Maßnahmen wie “Zufügung
von Schmerzen”,
“Wahrheitsdroge” oder die “Vergewaltigung durch Mithäftlinge”
nicht in den
Gesetzeskodex aufgenommen, aber die Polizeiführung in Frankfurt
ging aus dem
von ihr angezettelten Theater ziemlich schadlos hervor. Im Gegenteil,
die
öffentliche Besprechung des Falles zollte den
Möchte-Gern-Folterern höchstes
Lob.
Auch der
Münchner Bundeswehrprofessor Wolffsohn beteiligte sich an der
aktuellen
Folterdiskussion. In Bezug auf die Terrorismusdebatte meinte er, dass
wir “mit
Gentleman-Methoden” scheitern werden (RP, 19.5.04). Zur Abwehr
“größeren
Unglücks” sei die Anwendung von Folter bedenkenswert. Wolffsohns
Vorgesetzter,
Kriegsminister Struck, verurteilte die Äußerungen, aber
sieht sich zu
rechtlichen Schritten gegen den Professor nicht in der Lage.
<>
Die
aktuelle Folterdebatte zeigt ein augenscheinliches Missverhältnis.
Da werden
täglich Irakis und Soldaten der Allianz der Guten abgeschossen
oder in die Luft
gejagt. Doch diese Meldungen verschwinden hinter den Berichten
über den
Folterskandal, der die Schlagzeilen beherrscht. Das alltägliche
Blutbad
verblasst angesichts der Bilder aus dem berüchtigten
Gefängnis.
Das
Vernichten der physischen Existenz eines Menschen finden gute
Bürgersöhne und
–töchter zwar jammertraurig, dagegen ist aber der Angriff auf die
Persönlichkeit eines Homo sapiens nicht hinnehmbar. Die
aufgeklärte Menschheit
unterscheidet nämlich fein säuberlich zwischen dem
schnöden alltäglichen Leben,
das so einiges auszuhalten hat, und der unantastbaren Würde des
Menschen, die
sogar unabhängig von ihrer Trägersubstanz existieren kann,
wie uns der
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hassemer, in einem Spiegel-Interview erklärt:
“Hassemer:
Beim Folterverbot geht es um den körperlichen Zwang, der den
Willen des
Betroffenen brechen soll, und der ist unter keinen Umständen
gerechtfertigt.
Spiegel
online: Wirklich nicht? Beim finalen Rettungsschuss dürfen
Polizisten doch
sogar töten, um Leben zu retten.
Hassemer:
Der entscheidende Unterschied ist: Solche Handlungen greifen zwar auf
das Leben
zu, zerstören aber nicht die Würde des Menschen. Die Folter
ist ein Angriff auf
die Personalität, und das ist noch etwas viel Fundamentaleres als
das Leben.”
(Spiegel online, 6.3.03)
Der
Hungerleider, der Lohnarbeiter, der Tag für Tag seine Physis dem
Kapitalisten
zur Verfügung stellt, der Kriegsversehrte, der Zuchthausinsasse
und der
Delinquent auf dem elektrischen Stuhl darf sich des Umstandes erfreuen,
dass
bei allen Widrigkeiten des Lebens seine Würde unantastbar bleibt. Seinen
Grund hat diese wundersame Zweiteilung der bürgerlichen Existenz
in ihrer
Ökonomie. In der kapitalistischen Gesellschaft ist jedes
Individuum mit
unveräußerlichen Rechten ausgestattet, die ihm erlauben, mit
seinem Eigentum,
das ihm zur Verfügung steht, frei umzugehen. Dabei ist es
gleichgültig, ob es
mit einer Menge Kapital ausgestattet ist oder auf den Verkauf seiner
Arbeitskraft angewiesen ist. Diese formale Gleichsetzung der in der
Gesellschaft tätigen Subjekte zementiert somit die materielle
Ungleichheit.
Was
dem
Individuum alles zumutbar ist, und wo der Eingriff in die
“Personalität”
stattfindet, lässt sich so einfach nicht der menschlichen Natur
ablauschen.
Dazu hat der Rechtsstaat Tausende von Paragraphen geschaffen, die
dieses
Verhältnis definieren. Gesetzgeber und rechtsprechende Gewalt sind
sich da
einig: Was dem Gemeinwohl förderlich ist, ist dem Menschen
zumutbar und
verletzt nicht dessen Würde. So hat der Bundesgerichtshof
Dauerverhöre von 24
Stunden für zulässig erklärt, hartes Anpacken von
Abschiebehäftlingen, das
Verletzungen und Tod zur Folge haben kann, ist
rechtsstaatsgemäß. Mit Folter
kann und darf man diese Maßnahmen nicht verwechseln.
Schließlich ist Folter
verboten!
<>An
Stammtischen, in Talkrunden, auf Leserbriefspalten darf nun endlos
debattiert
werden, wo die legitime Verteidigung des Rechtsstaates aufhört und
die Folter
anfängt. Die einen sehen eine Gefahr für den Rechtsstaat,
wenn zu lasch mit den
Tätern umgesprungen wird, die anderen glauben, die
Wahrheitsfindung nehme
Schaden, wenn mittelalterliche Methoden in den Polizeistuben Einzug
halten. Und
außerdem: Können wir noch Vorbild für die Untertanen
unter der islamischen
Knute sein, wenn wir es auch nicht anders treiben als die?
Aber nun
hat der Bürger das Wort: “Ist das Strafmaß gegen den
amerikanischen (Folter-d.
Verf.) Soldaten gerechtfertigt? Stimmen Sie ab unter
www.rp-online.de/politik.”
So fordert die Rheinische Post Christi-Himmelfahrts-Tag die Leser auf,
als
aktive Staatsbürger ihre unmaßgebliche Meinung abzugeben.
Nachtrag:
Die
entwürdigende Psychofolter der Amis in irakischen
Gefängnissen durch Reduktion
der Gefangenen auf die wortwörtliche nackte Existenz erzielt u. a.
ihre
Wirkung, weil auch der strenggläubige irakische
Widerstandskämpfer mit einem
Sittenkodex ausgestattet ist, der die menschliche Natur verachtet und
höchste
Werte zum Maßstab macht.
Hier trifft
Gleich auf Gleich. Und das Resultat ist Mord und Totschlag.
Henrici