|
Schon lange haben wir es befürchtet und im Endeffekt fast damit
gerechnet, daß auf lange Sicht die Studiengebühren auch in
NRW eingeführt werden. Den ersten Schritt in diese Richtung macht
das neue Hochschulgesetz, das zwar Studiengebühren für den ersten
berufsqualifizierenden Abschluß sowie für konsekutiv aufgebaute
Studiengänge ausschließt, sich aber auf diesem Wege die Tür
für andere Studiengebühren nicht versperrt. Auch eine Form von
Studiengebühren, wie wir sie in Niedersachsen vorfinden, die einfach
nur den Titel "Verwaltungskostenbeitrag" tragen, sind weiterhin
nicht auszuschließen. Noch 1998 hatte sich die SPD für ein
generelles Studiengebührenverbot ausgesprochen, das aber nicht einmal
in dem durch die SPD regierten NRW durchgesetzt wurde. Bereits im Vorfeld
wurden einige Modelle von Studiengebühren diskutiert. So gab es zum
einen das Modell des rheinland-pfälzischen Wissen-schaftsministers
Jürgen Zöllner (SPD), der für alle Studis Studienkonten
einrichten will. Zu der Zahlung von Studiengebühren kommt es nach
seinem Modell dann, wenn eine festgelegte Zahl an Semesterwochenstunden
um mindestens 30 Prozent überschritten wird. Das andere Modell, das
diskutiert wird, ist das des baden-württembergischen Wissenschaftsministers
Klaus von Trotta (CDU). Dieser geht sogar noch weiter. Er fordert die
Einführung von Studiengebühren, sobald die Regelstudienzeit
um mindestens 4 Semester überschritten wird. V. i. S. d. P.: |
Studiengebühren - also doch !!! |