Mit Beugehaft droht die Staatsanwaltschaft dem jüngsten Opfer von Nazi-Angriffen. An vorderster Front dieser entlarvenden Form von bürgerlicher Rechtsstaatlichkeit spielt ein Ehrgeizling mit Paragraphen den höchst willigen Vollstrecker: Staatsanwalt Johannes Mocken.
Die juristischen Repressionsmittel zur Beugung widerspenstiger Angeklagter
sind vielfältig und haben eine lange Geschichte: Ob nun die sogenannte
Schutzhaft der Nazi-Juristen oder eben die sogenannte Beugehaft der bundesdeutschen
Justiz - es sind rechtsstaatliche Instrumentarien, die bei politischen Prozessen
ein Mittel sind, um Angeklagte gefügig zu machen, sie zu beugen halt. Die
Geschichte des juristischen Umgangs mit Linken in diesem Lande zeigt, dass ein
solches Mittel von juristischen Hardlinern gerne auch gegen Zeugen aufgefahren
wird, die sich weigern zu denunzieren. In der Praxis ist die Vollstreckung von
Beugehaft eine Form von juristischer Repression gegen die Linke. Auch der Düsseldorfer
Staatsanwalt Mocken weiß allerdings, daß er sich mit der Vollstreckung
solcher juristischer Zwangsmaßnahmen aufs Glatteis begibt, wenn sie auf
solch offensichtlich rein politisch motivierte Fälle zur Drangsalierung
von Linken angewendet werden, wie es bei dem Nazi-Angriff in Bilk der Fall ist.
In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" führte
er daher zur Absicherung das vergleichende Beispiel von "Helmut Kohl an,
dem ja auch mit Beugehaft gedroht wurde." (Mocken in SZ v. 29.6.01) So
richtig die Tatsache, so verräterisch der Vergleich, denn der ehemalige
Bundeskanzler war nicht Opfer einer Straftat, sondern das Gegenteil. Als Sprecher
der Staatsanwaltschaft weiß natürlich auch so ein ganz scharfer Staatsanwalt
wie Mocken von solchen Widersprüchen. Doch in Düsseldorf scheint die
Staatsanwaltschaft in ihrem Bestreben zur Verharmlosung rechtsextremen Wirkens
wohl aufs Ganze zu gehen.
Seit Anfang April führt Hans-Reinhard Henke als neuer leitender Oberstaatsanwalt
die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. Nach seiner Aussage sei es der Behörde
"in den letzten Jahren nicht so gut gegangen", so Henke. Damit, dass
"die Kollegen nicht so ganz eine positive Presse hatten", soll "endgültig"
Schluss sein.
In der Tat wurde die Arbeit der Staatsanwaltschaft immer wieder in diversen
überregionalen Zeitschriften, wie z.B. dem "Spiegel", kritisiert.
Hier einige Beispiele für ihr fragwürdiges Verhalten:
o In den 80er Jahren kommt es zu großangelegten Schmiergeldzahlungen
der französichen Ölgesellschaft "Elf Aquitaine" an deutsche
Industriemanager. Die Zahlungen von insgesamt 30 Millionen DM sind in einem
Brief aufgelistet, der anonym Anfang des Jahres 2000 die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf erreichte, wie die Zeitschrift "Stern" berichtete.
Aber für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gibt es keinen Grund, tätig
zu werden. Lapidar teilt Johannes Mocken als Sprecher der Staatsanwaltschaft
mit: "Zum Einen ist nicht klar, ob die beschriebenen Sachverhalte strafbar
sind. Und selbst wenn sie strafbar sind, wären sie inzwischen verjährt."
So einfach ist das.
o 1996 kommt es zu einem verheerenden Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen.
Insgesamt sterben 17 Menschen qualvoll im Qualm. Der Prozeß artet in eine
Farce aus. Wegen eines alkoholkranken Schöffen kommt es zu einem Neuaufrollen
des Prozesses im Dezember 2000. Einer der von der Staatsanwaltschaft auserkorenen
Verantwortlichen wird nach wenigen Verhandlungen freigesprochen und hätte
nach Aussagen von Anwälten gar nicht angeklagt werden dürfen.
o Am 30. November 2000 durchsucht ein Großaufgebot der Polizei von 900
Beamten 40 Objekte des Motorradclubs "Hell's Angels", unter anderem
auch das Vereinsgelände in Rath. Ein Sondereinsatzkommando rammt mit einem
gepanzerten Fahrzeug das Tor zum Gelände auf. Mit Maschinenpistolen bewaffnete
und mit kugelsicheren Westen ausgestattete Beamte stürmen das Gelände,
das stundenlang durchsucht wird. 19 Personen werden festgenommen. Insgesamt
werden in Deutschland 700 Personen, davon allein 40 in Düsseldorf, dem
Motorradclub zugerechnet. Kurze Zeit später werden die etwa "Hell's
Angels" vom Bundesinnenministerium verboten. Nach dieser medienwirksamen
Aktion bleibt von der vollmundigen Ankündigung der Staatsanwaltschaft nicht
viel übrig. Im Moment wird der Prozeß in Düsseldorf geführt.
Mit einer Rumpfklage, wie erstaunt auch die überregionale Presse feststellt.
Erstaunlich ist auch, dass gegen die Rockerclique erst ermittelt wurde, als
die Gruppe, die vorher als "Motorclan" auftrat, zu den "Hell's
Angels" übergewechselt ist. "Wir wollen verhindern, dass sich
die Motorradgang in der kriminellen Szene festsetzt", sagte Staatsanwalt
Johannes Mocken. Das ist insofern erstaunlich, als es allgemein bekannt ist,
dass sie schon seit Jahren mit recht brutalen Methoden Kneipenwirte um Schutzgeld
erpressen, des öfteren in schweren Auseinandersetzungen mit anderen Motorradgruppen
verwickelt waren und noch einiges anderes machten. Hartnäckig halten sich
auch die Gerüchte, dass die Gruppe erst den Umzug von ihrem ehemaligen
Gelände am Vogelsanger Weg zustimmte, nachdem einiges an Geld geflossen
ist. Wohl erst mit der Rückendeckung (oder aber durch Druck) aus Berlin
begann die Staatsanwaltschaft zu ermitteln.
Im Prozeß kam heraus, dass die Polizei mindestens 32 Aktenbände sowie
mehrere Videos nicht der Staatsanwaltschaft übergeben hatte und diese sie
somit auch nicht der Verteidigung geben konnte. Der dazu befragte Kommissar
gab als Zeuge an, dass nur jene Erkenntnisse, die aus Sicht der Polizei als
"positiv" bewertet wurden - also "eine Tat dokumentierten"
- zu den Hauptakten gelangt seien. Alles übrige habe die Polizei behalten.
Nachfrage einer Richterin: "Dann kam entlastendes Material auch nicht zu
den Akten?" Antwort des Zeugen: "Das kann man so sehen." Johannes
Mocken sieht das nicht so schlimm: "Wir haben keine Anhaltspunkte dafür,
dass wichtiges Material nicht zu den Akten gelangt ist, schon gar nicht, dass
Alibis unterdrückt wurden."
Und auch im Verleugnen eines rechten Hintergrundes hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eine bemerkenswerte Tradition. Und immer wieder mit dabei: Johannes Mocken, mal als ermittelnder Staatsanwalt, mal als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.
o Am 13. Oktober 1999 wird ein 22-jähriger in einer Wohnung in Benrath
von zwei Rechtsradikalen beschimpft, mit Schlagstöcken traktiert und mit
einer Gaspistole bedroht. In Todesangst stürzt sich der 22-jährige
aus dem ersten Stock und bricht sich beide Beine. Die Staatsanwaltschaft unter
Johannes Mocken verschweigt den rassistischen Hintergrund der Tat. Auch in der
Anklage ist davon nichts zu lesen. Erst auf Nachfrage der Medien gibt Mocken
ein Jahr später zu, dass die Tat einen ausländerfeindlichen Hintergrund
hatte.
o Am 27. Juli 2000 kommt es zu dem fürchterlichen Bombenanschlag am S-Bahnhof
Wehrhahn, der bis heute nicht aufgeklärt ist. Bundesweit setzt er den "Aufstand
der Anständigen" in Gang. Die Ermittlungsbehörden untersuchen
in alle Richtungen, halten aber einen rechtsradikalen Hintergrund für unwahrscheinlich
- unter anderem aufgrund eines fehlenden Bekennerschreibens. Nach einigen Tagen
wird der Militaria-Laden des Neonazis Ralf Spies durchsucht und er selber vorläufig
festgenommen. Vor laufenden Kameras behauptet Mocken, dass Spies keine Verbindung
zu Rechtsradikalen habe. Erst auf erheblichen Druck des Antifa-KOK und der Medien
muss Mocken später zugeben, dass Spies sehr wohl Kontakt zur rechtsradikalen
Szene in Düsseldorf hat.
o Am Morgen des 1. April 2001 wird ein 15-jähriges deutsches Mädchen
koreanischer Herkunft laut eigener Aussage von vier Skinheads überfallen.
Sie wird in eine Tiefgarage geschleppt, dort geschlagen, und es wird ihr mit
einem Messer ein Hakenkreuz in den linken Unterarm geritzt. Erst läßt
Johannes Mocken, diesmal als Sprecher der Staatsanwaltschaft, verlauten, dass
die erlittenen Verletzungen für einen Überfall sprechen würden
und die Aussagen des Mädchens frei von Widersprüchen seien. Fünf
Wochen später, nachdem immer noch keiner der vier Täter ermittelt
ist, kommt die 180°-Wendung. Staatsanwalt Mocken erklärt, dass die
Vermutung naheliege, alles sei von dem Mädchen frei erfunden. Auf einmal
wird erklärt, die Wunde sei selbst eingeritzt worden. Es wird ein Ermittlungsverfahren
gegen das Mädchen eingeleitet und sie von der Staatsanwaltschaft vorgeladen.
Gleichzeitig droht Mocken dem Mädchen. "Da kann sie auch von der Polizei
vorgeführt werden." Der Vater hatte schon vorher den Glauben an die
Strafverfolgung verloren, nachdem dem Mädchen von den ermittelnden Beamten
immer mehr zugesetzt wurde. Unter anderem begründete die Staatsanwaltschaft
die angebliche Unglaubwürdigkeit damit, dass die Hose wesentlich mehr verschmutzt
sein müsse und dass in Oberkassel noch keine Rechtsradikalen gesehen worden
seien.
o Am 3. Mai 2001 kommt es nachts auf der Kaiserswerther Straße zu einer
Auseinandersetzung zwischen fünf Deutschen und zwei Italienern. Durch Messerstiche
wird ein 39-jähriger Italiener lebensgefährlich an Bauch, Leber und
Darm verletzt und kann nur durch eine Notoperation gerettet werden. In der Auseinandersetzung
wurden die beiden Italiener von den Deutschen mit ausländerfeindlichen
Sprüchen beleidigt und bedroht; unter anderem von zwei Hunden der Deutschen.
Trotzdem erkennt die Staatsanwaltschaft keinen ausländerfeindlichen Hintergrund
der Tat. Gleichzeitig werden Ermittlungen gegen den Schwerverletzten aufgenommen,
da er einen der deutschen Täter verletzt hatte. Zwei der Täter werden
in Untersuchungshaft genommen.
o Im Frühjahr dieses Jahres sind vier Personen in ihrem Auto auf dem Weg
zum Flughafen. Polizisten verfolgen das Auto und stoppen es. Mit vorgehaltenen
Waffen gehen die Beamten auf das Auto zu. Dann fallen zwei Schüsse auf
das Auto. Erst nach einer ganzen Weile stellt sich heraus, dass die verängstigten
Insassen nichts mit einem Raubüberfall zu tun haben, wie die Beamten vermuteten.
Für Staatsanwalt Mocken haben sich die Beamten "wohl etwas unglücklich
angestellt". Demnach seien die Schüsse urplötzlich losgegangen.
Interessant, dass jede der beiden Waffen urplötzlich losgegangen ist. Ist
schließlich alles halb so wild, und deshalb prüft laut Mocken die
Staatsanwaltschaft, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleite. Davon war nie
wieder etwas zu hören ...
Aus diesen Beispielen von offensichtlich politisch motivierten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Stellungnahmen jedoch zu schließen, eine "bessere", eine "gerechtere" oder gar politisch "korrektere" Staatsanwaltschaft herbeirufen zu wollen, wäre eine Verkennung der strukturellen Funktion bürgerlicher Justiz als Apparat zur Absicherung des staatlichen Herrschafts- und Gewaltmonopols. Die Staatsanwaltschaft hat auf diejenigen zu achten, die dagegen aufbegehren. Die Faschisten können hierbei mal hilfreich sein oder auch mal stören. Gefährlich sind jedoch diejenigen, die nicht nur den reibungslosen Kapitalfluss stören, sondern ihn zudem noch grundsätzlich infrage stellen. In diesem Sinne leistet die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ordentliche Arbeit.
| www.terz.org - 04.07.2001 |