Am 16.9.2000 veranstaltete der Düsseldorfer Appell zusammen mit einer
Vielzahl von anderen politischen Organisationen und Gruppen, u.a. der PDS eine
Kundgebung unter dem Motto "Mut gegen rechts" auf dem Burgplatz. Im
Sinne des Mottos handelten aber nur wenige an diesem Tag, als ein Teil der neonazistischen
"Kameradschaft Düsseldorf" auf dem Platz auftauchte. Es dauerte
nur kurze Zeit, bis die Neonazis, unter ihnen Sven Wagner, Udo Birr und Marco
Schirmer, anfingen, Leute anzupöbeln, handgreiflich zu werden und mit CS-Gas
zu sprühen. Unter "Nazis raus"-Rufen wurden die Neonazis schließlich
von einer Gruppe AntifaschistInnen vom Platz gedrängt. Jetzt müssen
sich zwei Teilnehmer der Kundgebung und das Ratsmitglied Frank Laubenburg vor
Gericht verantworten. Ihnen wird schwere Körperverletzung, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung vorgeworfen. Die Düsseldorfer
Polizei, allen voran die Abteilung des Düsseldorfer Staatsschutzes, hat
in aller Seelenruhe zugeschaut, wie überregional bekannte Neonazis auf
eine antifaschistische Kundgebung marschierten. Im Einsatzbericht der eingesetzten
Beamten heißt es lapidar, dass die Neonazis sofort erkannt und observiert
worden seien. Vom Schutz der Veranstaltung ist nicht die Rede. So sah sich die
Polizei erst genötigt einzugreifen, als das Gerangel schon im Gange war,
um dann natürlich gegen "links" vorzugehen. Willkürlich
wurden die beiden angeklagten Antifaschisten von Zivilbeamten etwa eine halbe
Stunde nach der Auseinandersetzung am Rande der Kundgebung festgenommen. Frank
Laubenburg war sogar Mitveranstalter der Kundgebung. Er versuchte in einem Gespräch
die völlig überforderten Polizei davon abzuhalten, die Neonazis und
Anitfaschisten zusammen in einem Gefangenentransporter zur Wache zu bringen.
Das Ergebnis seiner Bemühungen ist eine Anklage wegen "Widerstand
gegen Polizeibeamte". Wie schon beim Verfahren gegen den AStA-Vorsitzenden
Ralph Krüger, der öffentlich dazu aufgerufen hatte, den Naziaufmarsch
am 28.10.2000 zu verhindern und sich damit ein Gerichtsverfahren einhandelte,
versucht die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zum wiederholten Male, AntifaschistInnen
zu kriminalisieren. Sollte sie damit durchkommen, droht den Angeklagten eine
Haftstrafe.
RECHTSHILFEGRUPPE DÜSSELDORF
Kommt alle zum Prozess, bei dem u.a. Neonazis als Zeugen aussagen werden;
am Mo. 15. Juli 2002 um 10 Uhr Raum A 158 Amtsgericht Mühlenstraße
www.terz.org - 24.6.2002