Auf jeden Fall gilt es immer die Nerven zu behalten gegenüber den Bediensteten
des OSD und ihnen zu zeigen dass man keine Angst und keinen Respekt vor ihnen
hat. Man soll sich den Ausweis zeigen lassen und den oder die Namen der Bediensteten
aufschreiben. Trotzdem sie dazu verpflichtet sind, verweigern sie das in der
Regel, was schon ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist.
Wer keine hat Lust zu nerven hat, sollte sich auf keine weitere Diskussion einlassen
und sofort die Polizei verlangen oder diese selber anrufen. Das heißt
nicht, dass die Polizei dein Freund und Helfer ist, es gilt aber, die Zuständigkeit
und das Vorgehen des OSD anzuzweifeln und sie nicht anzuerkennen, sowie ihnen
das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Am Besten ist es immer, Zeugen zu haben. Ist man alleine, Umstehende oder Vorbeigehende
fragen, ob sie den Vorfall beobachten können und sich danach den Namen
und Adresse notieren. Fühlt man sich psychisch stark genug, sollte man
laut um Hilfe rufen, das erzeugt Aufmerksamkeit. Dabei ist zu erwarten, dass
die Bediensteten das zu unterbinden versuchen, denn nichts mögen staatliche
bzw. städtische Büttel weniger, als dass sie bei ihrem Tun beobachtet
werden.
Auch wenn die Bediensteten des OSD behaupten, dass sie das Recht haben, Ausweise
zu kontrollieren, sollte man dies verweigern. Rechtlich ist dies noch nicht
eindeutig geklärt, und selbst die Düsseldorfer Polizei bezweifelt,
dass das in allen Fällen erlaubt ist. Schlimmstenfalls ist dies eine Ordnungswidrigkeit
wie das Falschparken. Gegen einen Bescheid sollte man Widerspruch einlegen,
bzw,. sich mit einem Anwalt beraten.
Nach einem Zusammentreffen mit dem OSD sollte man überlegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde
oder gar eine Anzeige zu stellen. Gerade die Willkürlichkeit des Vorgehens
des OSD zwingt da zu, sich dagegen zu wehren. Das gilt insbesondere für
Platzverweise. Man sollte sich diesen schriftlich bestätigen lassen und
in jedem Fall Widerspruch dagegen einlegen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an keine Form gebunden, kann also auch mündlich
eingelegt werden, wovon man aber keinen Gebrauch machen sollte und ist auch
an keine Frist gebunden.
Man sollte nie aus der Erregung und vor allem nie mündlich vor Ort die
Dienstaufsichtsbeschwerde kundtun. Egal was passiert, ruhig bleiben. Wenn die
Namen der Bediensteten nicht bekannt sind, nachfragen und notieren. Noch besser,
man hat eine Begleitperson dabei. Vor allem nicht provozieren lassen. Eine schriftliche
Fixierung des Vorgefallenen verlangen und/oder dessen, was von einem verlangt
wird und womit man nicht einverstanden ist. Wird dies verweigert und man ist
allein im Zimmer oder auf der Strasse, um Beiziehung einer weiteren Person bitten
und das Anliegen wiederholen.
Zuhause ein genaues Gedächtnisprotokoll über den Vorfall niederschreiben.
Dies gilt besonders dann, wenn sich die Bediensteten weigern, ihre Namen zu
nennen, wozu sie eigentlich verpflichtet sind, was sie dennoch häufig nicht
tun. Beim Gedächtnisprotokoll ist es wichtig, alles genau zu schildern
unter Angaben der Namen, Ort, Uhrzeit und der eventuellen Zeugen.
Noch mal alles ein paar Tage sacken lassen, meistens fallen einem noch weitere
Sachen ein. Das Gedächtnisprotokoll andern zeigen, ob alles zu verstehen
ist.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde schickt man an die jeweilige Behörde, zu
Händen des Dienstvorgesetzten der Person, über die man sich beschweren
will.
Natürlich die Dienstaufsichtsbeschwerde nur mit Einschreiben (besser noch
mit Rückschein) an den OSD schicken. Eine Kopie oder einen Durchschlag
behält man selbstverständlich für sich.
Was dann passiert, liegt nicht mehr in den eigenen Händen. Rechtlich betrachtet
soll der Vorgesetzte dem Fall nachgehen und ggf. dienstrechtliche Maßnahmen
ergreifen. Auf jeden Fall nervt es. Hört man nichts mehr von dem Vorgang,
sollte man hinterher telefonieren und rumnerven. Auch wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde
im Endergebnis in den meisten Fällen nichts bringt, da davon ausgegangen
werden muss, dass die Behörden das Schreiben ignorieren, nervt es die betroffenen
Beamten.
Besser ist man mit einer Rechtsschutzversicherung dran. Gegebenenfalls übernimmt
die Versicherung die Kosten eines Anwalts. Auch ohne ist es häufig ratsam,
sich mit einem Anwalt seines Vertrauens in Verbindung zu setzen (man kann auch
uns fragen) und den Fall durchgehen, ob eine Anzeige-Punkte möglich oder
ratsam ist. Mögliche Anzeigen sind Beleidigung, Nötigung, falsche
Anschuldigung, Unterstellung falscher Tatsachen, Verleumdung und noch einiges
mehr.
Ordnungs- und Servicedienst Düsseldorf (OSD):
Email: OSD@stadt.duesseldorf.de
Postanschrift:
Stadtverwaltung
32/5 - OSD
40200 Düsseldorf
Tel: 89-94000
Fax: 89-29387
Stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes:
Michael Zimmermann
Selbstdarstellung des OSD:
http://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/osd/index.shtm
Dezernatsleiter des Ordnungsamtes ist Wolfgang Leonhard
Dienstanschrift:
Zollstraße 4, 40200 Düsseldorf
Telefon (0211) 89-9 37 95,
email: werner.leonhardt@stadt.duesseldorf.de
Verweise:
Die Düsseldorfer Straßenordnung:
http://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/32/32_101.shtml
Gesetze:
(Ordnungsbehördengesetz - OBG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. Mai 1980 (GV NW S. 528/SGV NW 2060) (in der Bücherei einsehbar)
Musterbrief:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich über das Verhalten der/der bei Ihnen tätigen
Frau/Herr ( ... ) beschweren.
Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
(genaue Schilderung des Sachverhalts)
Ich bitte Sie, das geschilderte Verhalten Ihres Mitarbeiters dienstaufsichtsrechtlich zu bewerten und mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
(Name)
www.terz.org - 24.6.2002