Am 13. Juni 2001 waren der AStA-Pressesprecher der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität,
Christian Happ, ein Bonner Journalist und eine weitere Person von fünf
Personen, darunter mit Sven Ripphahn und Sven Gustavsohn auch zwei bekannte
neonazistische Skinheads aus Bilk, aus einer sechsköpfigen Gruppe heraus
angegriffen wurde. Zwei der Angegriffenen sowie eine zu Hilfe geeilte Person
wurden schwer, der dritte leicht verletzt. Vor Gericht versuchten die Angeklagten
ihre Tat zu bagatellisieren oder abzustreiten. Die Verteidigung versuchte mehrfach
vergeblich, den Zeugenschutz eines der Zeugen auszuhebeln, seine Glaubwürdigkeit
zu erschüttern und ihn gar als Täter zu entlarven. (vgl. TERZ Juni
2002). Diese Strategie scheiterte jedoch. Das Gericht blieb in seinem Urteil
nur wenig unter den Forderungen des Staatsanwaltes für diese "absolut
feige Tat": 2,5 Jahre Jugendhaft für Sven Ripphahn (19), ein Jahr
Jugendhaft auf Bewährung und 80 Sozialstunden für Gustavsohn (21)
sowie sechsmonatige Haftstrafen auf Bewährung zuzüglich Geldstrafen
für die drei älteren Angreifer, Wilhelm Ripphahn, Günter Muche
und Wolfgang Hennig. Lediglich der von keinem der Zeugen belastete dritte jüngere
Beschuldigte durfte einen Freispruch entgegennehmen, da ihm keinerlei Tatbeteiligung
nachgewiesen werden konnte und ihn auch niemand der ZeugInnen und Mittäter
belastet hatte.
Auch wenn dieses Urteil auf den ersten Blick zufriedenstellend wirkt und im
Verfahren auch die Eingebundenheit von Ripphahn junior und Gustavsohn in die
neonazistische Szene zur Sprache kam, so kann dieser erste Eindruck einem intensiveren
Blick nicht standhalten.
So ist zum ersten schon die Anklage gegen Sven Ripphahn auf schwere Körperverletzung
eine völlige Verharmlosung des Geschehenens. Geplant und gezielt stach
er mit einem Messer seinen drei Opfern in den Rücken- und in den Schulterbereich,
so dass es pures Glück war, dass niemand der drei hierdurch getötet
wurde. Gemeinhin bezeichnet man so etwas als versuchten Mord oder zumindest
versuchten Totschlag.
Zum zweiten muss trotz des vor Prozessbeginn von der Staatsanwaltschaft gebilligten
Zeugenschutzes für eines der Opfer festgestellt werden, dass dieser Schutz
nur nach massivem öffentlichen Druck und hierauf folgender Intervention
aus dem Innenministerium zustande kam. Keinen Millimeter mehr waren Staatsanwaltschaft
und Gericht im Verfahren bereit, diesem von Neonazis bedrohten Zeugen bei seiner
schwierigen Situation beizustehen. Es wurde gar im Gegenteil ein Antrag seiner
Rechtsanwältin auf Beiordnung eines Zeugenbeistandes, also einer Anwältin,
abgelehnt, was zur Folge hat, dass jetzt ein OPFER des Neonaziangriffs für
die Inanspruchnahme einer Rechtsanwältin über insgesamt sechs Vorladungen
und für viele Anträge und Beratungsgespräche erhebliche Kosten
aufbringen muss. Dabei war ein Zeugenbeistand bei einer solch komplizierten
Situation dringend erforderlich gewesen, zumal gegen den Zeugen auf Anzeige
eines der Täter ein abgetrenntes Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung
läuft, bei der Zeugenaussage also die Gefahr der Selbstbelastung hätte
entstehen können.
Insbesondere aber muss festgestellt werden, dass trotz Feststellung vor Gericht,
dass zumindest zwei der Täter mit politischer, nämlich neonazistischer
Motivation zu Werke gegangen waren, die Mär von einer "Schägerei"
zwischen "Rechten und Linken", bei der ausnahmsweise die Linke einmal
den Kürzeren gezogen hätte, bis heute fröhlichen Urständ
feiert. Das trifft sowohl auf die Medien, als auch auf Stellungnahmen und Veröffentlichungen
von Polizei, Verfassungsschutz und Landesregierung zu. Medienmässig liegt
einmal mehr die "Rheinische Post" weit vorne. Nachdem sie anfangs,
also unmittelbar nach der Tat, ungewöhnlich vernünftig berichtet hatte,
vollzog sie plötzlich eine 180-Grad-Kehre, nachdem sich herausgestellt
hatte, dass eines der Opfer, nämlich Christian Happ, der linken Studierendengruppe
"MSB Spartakus" angehört. Sofort wurden auch die beiden Begleiter
Happs in eine nebulöse "linksextreme Ecke" gestellt. Auch die
Staatsanwaltschaft liess sich nicht lumpen. In der WZ vom 20.6.2001 wurde ihr
Sprecher Johannes Mocken wie folgt zitiert: "Einiges spricht dafür,
daß sich da eine Auseinandersetzung zwischen rechts und links aufgeschaukelt
hat. (...) Es gibt immer wieder Skins, die sich schlagen und welche, die Streit
suchen - aus beiden Lagern." RP-Lokalredaktionschef Hans Onkelbach legte
noch einmal in "Stürmer"-Manier nach, nachdem zwei Wochen später
eine antifaschistische Informationsveranstaltung von 30 Neonazis angegriffen
worden war, dieser Angriff aber abgewehrt werden konnte: "Vor allem die
Antifa gilt bei der Polizei als geschickt darin, die andere Seite' mit
gezielt plazierten Infos anzulocken, um sich nachher über eine vermeintliche
Gefahr durch Neonazis in Düsseldorf zu verbreiten."
In einem Bericht des Innenministeriums vom 20.8.2001 ist zu lesen, dass sich
der "Vorfall" nach "verbalen Streitigkeiten" entwickelt
und die "Auseinandersetzung" nach dem Einsatz von Reizgas durch die
angegriffenen Personen eskaliert sei.
Derartige Verfälschungen werden bis heute hartnäckig weiter verbreitet.
Wäre nicht ein Messer bei dem Angriff eingesetzt worden, hätten nicht
drei Opfer ins Krankenhaus, einer sogar sofort zur Notoperation direkt in den
OP-Saal, gemusst, hätte es nicht so viele glaubwürdige ZeugInnenaussagen
gegeben, so wäre garantiert einmal mehr nur eine "gewöhnliche
Schlägerei zwischen links und rechts" übrig geblieben.
Pierre Briegert
www.terz.org - 24.6.2002