Angesichts fehlerhafter Angaben vieler BAföG-EmpfängerInnen bezüglich
ihrer tatsächlichen Vermögensverhältnisse ist eine bundesweite
Debatte entbrannt. Eine jahrzehntelange Verschleppung der Erhöhung der
Freibeträge und damit realitätsferne gesetzliche Anforderungen sind
aber zumindest mitursächlich für die scheinbar dramatischen Zahlen.
Zudem trifft die Rückforderungswelle wie die öffentliche Empörung
überwiegend die Schwächsten unter den Studierenden. Der studentische
Dachverband fzs fordert daher besonnene Reaktionen und gesetzliche Anpassungen.
Die jetzt bekannt gewordenen Rückzahlungsforderungen beziehen sich fast
ausschließlich auf die Jahre 2000 und 2001. Im Jahr 2001 wurde das BAföG
reformiert, die Vermögensfreibeträge von 6.000 auf 10.000 DM erhöht.
Der Vermögensfreibetrag von 6.000 DM wurde 1977 festgesetzt; über
24 Jahre gab es keine Erhöhung. Damit waren die Freibeträge so unrealistisch
gering, dass selbst BAföG-BeraterInnen häufig nicht ausdrücklich
von einer Fehlangabe über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse
abgeraten haben.
Laut 16. Sozialerhebung des Deutschen Studenten-werks (Daten aus dem Jahr 2000)
halten weniger als 50 % der Studierenden ihre Studienfinanzierung durch das
BAföG für sichergestellt. Über 50 % der befragten ehemaligen
BAföG-EmpfängerInnen haben ihren BAföG-Anspruch wegen Überschreitung
der Förderungshöchstdauer oder verspätetem Erwerb der nötigen
Leistungsnachweise verloren. "Schon den meisten SchülerInnen ist klar,
dass sie mit dem BAföG allein nicht über die Runden kommen. Wo das
Elterneinkommen nicht reicht, wird oft schon deutlich vor Beginn des Studiums
gespart. Schlechte Studien-bedingungen und nötige Erwerbsarbeit sorgen
für verlängerte Studienzeiten das weiß in Deutschland
jedes Kind", so Heiner Fechner vom fzs-Vorstand. Die Kosten eines Studiums
und die einhergehende Finan-zierungsunsicherheit sind für viele Kinder
aus bildungsfernen Schichten ein zentraler Abschreckungsgrund. Wenn diesen das
Sparen für unsichere Zeiten verboten wird, ohne dass eine sichere Studienfinanzierung
bis zum Abschluss garantiert werden kann.
Die in diesem Jahr fällige Anpassung der Förder- und Freibeträge
ist wegen der Lage der öffentlichen Haushalte erneut ausgeblieben. Damit
wird der Öffentlichkeit signalisiert, dass auch nach der Bulmahnschen BAföG-Reform
die Studienfinanzierung nicht dauerhaft gesichert ist. Laut Fechner sei die
BAföG-Rasterfahndung daher ein fatales Zeichen für Studieninteressierte
in einer ökonomisch unsicheren Situation.
Dem fzs zufolge sind BAföG-EmpfängerInnen ohnehin gegenüber der
Masse der Mittelstandskinder benachteiligt: kein/e von den Eltern finanzierte/r
StudentIn müsse wie beim BAföG ein Darlehen an die Geldgeber zurückzahlen.
Von einer Schuldenaufnahme sind also schon derzeit ganz überwiegend junge
Erwachsene aus bildungsfernen Schichten betroffen, für die eine Schuldenaufnahme
laut wissenschaftlichen Studien die größte abschreckende Wirkung
hat. "Das BAföG ist seit Ende der 70er faktisch eine Benachteiligung
der Benachteiligten", so Fechner.
Der fzs ruft daher zu gesetzlichen Anpassungsmaßnahmen auf. Zunächst
müsse dringend eine rückwirkende Erhöhung der Freibeträge
auf 5.100 Euro (ca. 10.000 DM) auch für die Jahre vor 2001 beschlossen
werden, um unfaire Geldbußen und Strafen zu vermeiden. Zudem müssten
die Vermögensfreibeträge so angepasst werden, damit das Sparvermögen
mindestens das Weiterführen eines Studiums über drei Semester erlaubt.
Damit könnten Studienabbrüche vermieden und eine Studienaufnahme für
viele erleichtert werden.
Der fzs geht davon aus, dass nur ein äußerst geringer Prozentsatz
der BAföG-EmpfängerInnen wegen überdurchschnittlich guter Vermögensverhältnisse
eine staatliche Studienfinanzierung nach geltendem Recht nicht nötig gehabt
hätte. "Bei solchen Ausnahmefällen,die auch aus der BAföG-Beratungspraxis
der Studierendenvertretungen bekannt sind, endet natürlich unsere Solidarität",
so Fechner.
Der eigentliche Skandal ist laut fzs weiterhin, dass der BAföG-Datenabgleich
ohne gesetzliche Grundlage stattfindet. Dies ist eine Rasterfahndung auf Kosten
der Datensicherheit und den Schwächsten unter den Studierenden.
Um den 10. Mai 1933 verbrannten Studierende an den meisten deutschen Hochschulstandorten,
aber auch in Städten, in denen es 1933 noch keine Universitäten gab,
sogenannte "zersetzende Schriften". Diese Bücherverbrennung wurde
unmissverständlich als "Aktion wider den undeutschen Geist" bezeichnet.
Als "zersetzend" galten den deutschen Studierenden dabei Schriften
von liberalen und linken WissenschaftlerInnen und AutorInnen sowie vor allem:
Schriften von Jüdinnen und Juden. Die Bücherverbrennungen waren somit
nicht nur ein weiterer öffentlichkeitswirksamer Auftakt zur politischen
Verfolgung von NS-GegnerInnen, sondern auch ein Vorspiel zur Vernichtung der
Jüdinnen und Juden Europas. Dieses Jahr jähren sich die Bücherverbrennungen
zum siebzigsten Mal. Aus diesem Anlass will der fzs, Dachverband von derzeit
74 Studierendenvertretungen, mit Veranstaltungen, künstlerischen Aktionen
und einer Tagung an dieses 'Vorspiel zur Vernichtung' erinnern.
Ziel der Konferenz ist es, die Kontinuitätslinien herauszuarbeiten und
den Stellenwert der Bücherverbrennungen als Vorspiel zum Holocaust zu untersuchen.
Der Fokus liegt auf der maßgeblichen Rolle der Studentenschaften (als
gewählte studentische Vertretungen!) sowie der studentischen Korporationen.
Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Rolle der Studentenvertretungen
und -verbindungen in der historiographischen Betrachtung oft vernachlässigt
und im Selbstbild der verfassten Studierendenschaft der Nachkriegszeit häufig
ignoriert wurde. Die Konferenz ist mit einem Aufruf an Studierendenvertretungen,
hochschulpolitische Organisationen und Gruppen verbunden, durch lokale Veranstaltungen
an "ihre" Jahrestage der Bücherverbrennung zu erinnern, die Orte
des Geschehens zu identifizieren und mit künstlerischen Mitteln im Stadt-
und Campusbild sichtbar zu machen. Die Ergebnisse und Erfahrungen sollen in
die Konferenz einfließen.
Anmeldungen unter:
www.buecherverbrennung.tk
VON SASCHA VOGT
Zum kommenden Wintersemester müssen alle Studierenden abermals tiefer
in die Tasche greifen das Studentenwerk hat am 22. Mai eine Erhöhung
des Sozialbeitrags für das Studentenwerk in Höhe von 7,50 Euro beschlossen.
Weit gefehlt wäre es jedoch, die Geschäftsführung an der Bismarckallee
für diesen Schritt verantwortlich zu machen. Verantwortung trägt vielmehr
die Landesregierung, die sich nach und nach aus der Finanzierung zurückzieht.
Doch in der Zukunft könnte es noch schlimmer kommen.
Hintergrund für die abermalige Mehrbelastung ist eine Deckungslücke
von rund 1,5 Millionen Euro im Wirtschaftsplan des Studentenwerks für 2004.
Müsste diese Lücke allein durch Sozialbeiträge geschlossen werden,
läge die Erhöhung gar bei 15 Euro. AStA und studentische Vertreter
im Verwaltungsrat des Studentenwerks (quasi ein Aufsichtsrat) setzten sich jedoch
erfolgreich dafür ein, dass die Erhöhung mit 7,50 Euro noch moderat
ausfällt. Der restliche Fehlbetrag muss nun selbst erwirtschaftet werden,
der AStA hält dies angesichts einiger zu erwartender positiver Entwicklungen
in den Wirtschaftsbetrieben für durchaus realistisch. Parallel dazu müssen
auch andere Maßnahmen, die die Kosten im Studentenwerk senken, zügig
angegangen werden. Durch die Erhöhung um "nur" 7,50 Euro ist
nun ein finanzieller Druck vorhanden, der die Geschäftsführung zu
solchen Maßnahmen drängt. Für Studierende bedeutet dies, dass
das Studentenwerk Münster auch für zukünftige schwierige Zeiten
dann gut aufgestellt sein dürfte.
Doch woher stammt dieses Defizit?
Ist es nicht doch die Geschäftsführung, die "den Laden heruntergewirtschaftet
hat", wie man vielleicht annehmen sollte? Weit gefehlt. Richtiger ist,
dass schon jetzt ein Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Studentenwerke
zu beobachten ist. Wurden zum Beispiel in der Vergangenheit Bau- und Sanierungsmaßnahmen
an Mensen und Wohnheimen durch das Land finanziert, müssen nun erhebliche
Eigenanteile der Studentenwerke in diese Projekte fließen. Doch dies ist
nur eines von vielen Beispielen. Die Entwicklung lässt sich auch eindeutig
an Zahlen belegen: Mit der Erhöhung zum Wintersemester zahlen Münsters
Studierende zum ersten Mal mehr direkten Zuschuss an das Studentenwerk als das
Land. Mal über den Tellerrand der eigenen Mensa geschaut, ist diese Entwicklung
durchaus auch landesweit nachzuvollziehen: Wurden im Jahr 1996 noch rund 29
Prozent der Kosten für die Studentenwerke durch das Land getragen, waren
es 2001 nur noch rund 25 Prozent des Gesamtvolumens. Der durchschnittliche Sozialbeitrag
pro Semester ist seit 1996 von 29 auf jetzt 40 Euro angestiegen. Gerade in den
vergangenen Monaten wurden in fast allen Studentenwerken im Land erneut massive
Beitragserhöhungen beschlossen, wobei Münster auch mit der aktuell
beschlossenen Erhöhung noch zur "unteren Beitragsklasse" zählt.
Mit Blick auf die kommenden Jahre könnte die Erhöhung des Semesterbeitrags
jedoch nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs sein. Maßgeblich
dürften hierfür zwei Gründe sein: Die Einführung von Studienkonten
ist zwar noch nicht definitiv, vor allen Dingen durch eine erfolgreiche Klage
können Studienkonten noch verhindert werden. Auch daran arbeitet der AStA.
Sollte es jedoch zu einer Einführung von Studienkonten kommen, muss mit
einem Rückgang der Zahl der Studierenden gerechnet werden. Damit müsste
das finanzielle Gesamtvolu-men, das durch die Studierenden durch ihre Sozialbeiträge
geleistet werden muss, auf weniger Schultern verteilt werden. Hartmut Krebs,
zuständiger Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und
Forschung, hat diese Entwicklung im Rahmen des Symposiums "Zukunft der
Studentenwerke" am 4. April des Jahres in Köln bereits deutlich angesprochen:
Durch die Einführung des Studienkontenmodells sei mit einem Rückgang
der Zahl der Studierenden zu rechnen, die Folge seien steigende Sozialbeiträge.
Fraglich bleibt selbstverständlich, wie hoch die Zahl der StudienabbrecherInnen
an der Uni Münster tatsächlich ausfällt. Es wird jedoch mit rund
5.000, also mehr als 10 Prozent, gerechnet. Weitaus gravierender jedoch sind
die Pläne der Landesregierung, die öffentlichen Zuschüsse für
die Studentenwerke zu kürzen. Offen ist noch, wie viel der momentan rund
40 Millionen Euro, die im Landeshaushalt hierfür vorgesehen sind, wegfallen
könnten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang eine weitere Aussage
des Staatssekretärs Krebs auf dem oben angesprochenen Symposium: "Den
Studierenden sei eine stärkere finanzielle Beteiligung an den Kosten der
Studentenwerke zumutbar. Ein Sozialbeitrag in Höhe von 80 bis 100 Euro
pro Semester sei unter Berücksichtigung der verschiedenen örtlichen
Gegebenheiten durchaus denkbar" (aus der Zusammenfassung der Tagung). Damit
dürfte deutlich sein, dass im geplanten Doppelhaushalt 2004/2005 des Landes
mit einem deutlichen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Studentenwerke
zu rechnen sein muss.
Noch deutlicher ist nur der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister
Jürgen Zöllner geworden. In einer Stellungnahme vertritt er die Ansicht,
dass entweder allgemeine Studiengebühren in Höhe von rund 50 Euro
eingeführt werden oder eben der Zuschuss für die Studentenwerke entsprechend
gekürzt werden solle. Zur Erinnerung: Im vergangenen Sommersemester musste
die NRW-Landesregierung nicht zuletzt aufgrund massiver studentischer Proteste
von ihrem Plan, Studiengebühren in Höhe von 50 Euro pro Semester einzuführen,
abrücken. Vergleicht man nun den aktuellen durchschnittlichen Beitrag in
Höhe von 40 Euro mit den "denkbaren" 80 bis 100 Euro, muss man
wahrlich kein Diplom der Mathematik in der Tasche haben, um die Analogie zu
Zöllners Aussage zu bemerken.
AStA und Studentenwerk haben deshalb beschlossen, mit einer gemeinsamen Kampagne
gegen das Vorhaben aus Düsseldorf mobil zu machen. Auch alle anderen ASten
in Nordrhein-Westfalen haben sich auf Anregung des AStA der Uni Münster
dieser Kampagne angeschlossen. Der Zeitrahmen hierfür ist indes eng: Schon
zum Sommer dürfte der erste Entwurf des Haushaltsplans stehen.
www.terz.org - 30.6.2003