Noch
ein Skandal:
Feinstaub
schadet der
Gesundheit – von Bund, Ländern und Gemeinden, Industrie,
Handel und Konjunktur
Jetzt sind in der
Öffentlichkeit mal nicht die Schadstoffe in Nahrungsmitteln,
Wäldern oder
Flüssen dran. Auch Nickel, Blei, Schwefeldioxid und
-monoxid, Ozon
und
Radioaktivität in der Luft sorgen nicht für Aufregung. Denn
jetzt ist
„Feinstaub-Alarm“. Die Organe der demokratischen
Meinungsbildung erschrecken
blitzartig über die „unsichtbare Gefahr“
„mikroskopisch kleiner
Killer-Partikel“, die aus Dieselruß, Baustaub, Reifenabrieb
und Abgasen von
Industrie und Heizungen bestehen und die so klein sind, dass sie in
Nase und
Mund nicht hängen bleiben, sondern ungehindert in Atemwege und
Blut gelangen.
Selbstverständlich
ist die
Gefährlichkeit des feinen Staubs seit Jahren denen bekannt, die es
wissen
wollten – aber nun wird ein öffentlicher Skandal daraus: Am
1. Januar 2005 ist
nämlich eine vor Jahren beschlossene, ziemlich vertrickste
EU-Richtlinie in
Kraft getreten, nach der ein Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro
Kubikmeter Luft an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten
werden darf.
Nach gerade 79 Tagen des Jahres 2005 meldet München als erste
Stadt in
Deutschland die Überschreitung seines Kontingents an schmutziger
Luft. Die
Überschreitung des gesetzlichen Grenzwerts macht aus der
langjährigen Belastung
der Bevölkerung eine ungesetzliche und daher empörende
Schädigung, aus der
ungesunden Normalität einen „Feinstaubskandal“. Wo das
Recht das Maß der
Gesundheitsverträglichkeit setzt und die Empörung sich am
Erlaubten orientiert,
gehen die Stäube unterhalb der erlaubten Konzentration
selbstverständlich schon
mal gleich in Ordnung. Dabei ist, was der neue
Feinstaub-Grenzwert
erlaubt, nicht von Pappe. Er
soll – nach Auskunft der zuständigen ExpertInnen – ein
„Kompromiss aus
medizinisch Sinnvollem und technisch Machbarem“ sein. (Spiegel
online, 31.3.)
Ein Kompromiss liegt in der Tat vor; die beiden Seiten, zwischen denen
der
behördliche Grenzwert vermittelt, sind jedoch ein wenig anders
beschaffen:
Weder steht auf der einen Seite das medizinisch Gute, Wahre und
Schöne, noch
stehen auf der anderen die harten Gesetze von Natur und Technologie,
die nicht
alles Wünschbare zulassen.
Wenn Politiker
vom
„medizinisch Sinnvollen“ reden, meinen sie nicht das
gesundheitlich, sondern
das volksgesundheitlich Sinnvolle: Die Fachleute der EU geben ja selbst
bekannt, welche Organe wie durch die kleinen Partikel geschädigt
werden: Sie
dringen ein in Lungenbläschen, Bronchien und Blut, verändern
den
Zellstoffwechsel (Folgen: Entzündungen, Wucherungen, Krebs) und
vermindern die
Fließqualität des Bluts (Folge: Herz-Kreislauferkrankungen).
Eine Vermeidung
der so genannten „anthropogenen Freisetzung“ der ohnehin
vorhandenen
Feinstäube, das „medizinisch Sinnvolle“, steht aber
gar nicht auf dem Programm,
wenn ein Grenzwert festgelegt wird. Die Frage heißt vielmehr: Wie
viel von dem
Schadstoff soll freigesetzt, also auch erlaubt werden können, ohne
dass zu
viele BürgerInnen davon krank werden und sterben. Epidemiologische
Untersuchungen der EU errechnen, wie auch immer, „allein für
Deutschland
jährlich 65.000 Tote“ und kommen zu dem Schluss, dass da
doch eine unvertretbar
hohe Anzahl von VolksgenossInnen die übliche Dosis nicht
aushält.
Das
„technisch Machbare“
seinerseits hat vor allem mit den Kosten für die erforderliche
Technik zu tun;
was da „möglich“ ist, entscheidet sich an
Rentabilitätskriterien. Für
marktwirtschaftlich rechnende Unternehmer sind
Emissionsbeschränkungen
allemal von Übel, weil sie die rentabelste, nämlich billigste
Lösung – ab in
die Luft mit den Produktionsrückständen – verbieten.
Zwischen den
gegensätzlichen Notwendigkeiten der Volksgesundheit und der
Volkswirtschaft hat
die EU ihre Abwägung getroffen und sich dabei einerseits an dem
Grenzwert
orientiert, den die Wächter der Weltgesundheit, die von der
Weltgesundheitsorganisation WHO, festgesetzt haben: 50 Mikrogramm pro
Kubikmeter Luft. Da die EU aber einen Kapitalstandort betreut, der
demnächst
der „wettbewerbsfähigste der Welt“ sein soll, haben
die KommissarInnen
entschieden, dass die EU-BürgerInnen auch im Aushalten von Schmutz
wettbewerbsfähig sein müssen. Wo die WHO der
Weltbevölkerung besagte Dosis an
14 Tagen im Jahr zumutet, sattelt die Kommission noch 21 drauf: macht
also für
EU-Bürger 35 Tage.
Nach der
öffentlich
gemachten Überschreitung debattiert die Nation über
Mögliche Maßnahmen zur
Einhaltung des Grenzwerts.
Dabei rückt sie die
Gefahren, die von dem feinen Staub ausgehen, gründlich zurecht.
Was, so die
heiße Frage, lässt sich zur Eindämmung der
schädlichen Partikel überhaupt
unternehmen, ohne an anderer Stelle viel schlimmeren Schaden
anzurichten?
·Nichts
tun lässt sich gegen
den Staub, den die Industrie produziert. Der macht zwar immerhin 40%
der
Gesamtbelastung aus, aber hier ist „weitgehend alles
ausgereizt“– will sagen:
bessere Luftfilter wären deutlich teurer als die vorhandenen. Die
sind der
Industrie nicht zuzumuten. Stäube dieser Herkunft können wir
also schon mal
vergessen.
· Der
Verursacher
Straßenverkehr hat zwar nur 25% auf dem Kerbholz, hier lässt
sich aber schon
eher etwas machen. Fahrverbote und City-Maut allerdings nicht. Sie
schaden dem
Umsatz des Einzelhandels, weil sie das Einkaufen mit dem Auto
erschweren. Für
die Industrie kommen solche Maßnahmen schon gleich nicht in
Frage, weil sie „in
manchen Betrieben die Produktion zum Erliegen“ brächten.
Derart dramatische
Konsequenzen malen Unternehmer an die Wand, die sich um ihre
Transportkosten
und Lieferzeiten für Vor- und Endprodukte kümmern und sich
sicher sind, dass
ihnen Übertreibungen à la
„Produktionszusammenbruch“ nicht krumm genommen
werden; schließlich hängen von ihrem Privatinteresse alle
anderen ab.
· Auch
Sonntagsfahrverbote
werden gleich ausgeschlossen sind. Sonntagsfahrten dienen zwar
mehrheitlich nur
dem Privatvergnügen. Weil aber auch Vergnügen Geldausgeben
ist und
„Konsumzurückhaltung“ ein Vergehen am zarten
Pflänzchen ‚Aufschwung‘ wäre, ist
auch diese Maßnahme „kontraproduktiv“.
·Rußpartikelfilter
dagegen
sind machbar, zumal solche, die nicht in Lkws eingebaut werden und dem
Transportgewerbe höhere Kosten aufbürden würden: Filter
für Diesel-Pkws sind
die Lösung – auch wenn Pkws nur einen kleinen Teil jener 25
0er Feinstaubbelastung
verursachen, die dem Verkehr insgesamt zugeschrieben werden.
Natürlich darf man
auch da die Autoindustrie zu nichts zwingen. Man muss sehen, wie sich
Rückhaltetechniken mit ihrem Geschäft verknüpfen und zum
Konkurrenzargument
beim Autoverkauf machen lassen: In dieser Hinsicht hat die deutsche
Autoindustrie, der man nun anklagend das Vorbild der französischen
Konkurrenten
vorhält, keineswegs „geschlafen“. Während
jenseits des Rheins schon länger
Rußfilter für ein „Öko-Image“ sorgen und
den Verkauf französischer
Diesel-Modelle ankurbeln sollen, verfolgten deutsche Autobauer eine
andere
Strategie. Sie setzten auf PS-schonende, nur beim Ruß nicht ganz
so effiziente
Verfahren zur Minderung der Schadstoffemissionen ohne Filter
und verließen
sich auf eine Kundschaft, die heiße Öfen höher
schätzt als ein paar vermiedene
Milligramm Ruß. Jetzt verlangt die Gesetzeslage doch nach Filtern
– und die
deutsche Autoindustrie nach Subventionen, damit sich der geforderte
Einbau
lohnt und ihre Modelle nicht etwa unschön verteuert und deren
Absatz bremst.
Leider hat die klamme Kasse des Bundes für die gute Sache kein
Geld übrig. Er
verweist auf die Zuständigkeit der Länder für die
Kfz-Steuer. Auch die wissen
aber eine bessere Verwendung für ihre Haushaltsmittel und
können sich nur
„aufkommensneutrale Subventionen“ vorstellen.
So und nur so
ist die
Einhaltung der Feinstaub-Richtlinie dann vielleicht doch machbar: Die
Besitzer
von alten Diesel-Pkws, die keinen Filter haben, bekommen –
strafweise für ihre
gesundheitsschädlichen Stinker – eine höhere Kfz-Steuer
aufgebrummt, mit deren
Aufkommen sie die Steuernachlässe finanzieren, die andere zur
Nachrüstung oder
zum Kauf rußarmer Diesel anreizen sollen. So ist der Umweltschutz
möglich,
dessen Kosten allen volkswirtschaftlich wichtigen Subjekten nicht
zumutbar
sind.
Mit
Auskünften über systemnotwendige
Rücksichtslosigkeiten lassen es Politik und Medien freilich nicht
gut sein. Sie
fordern die eingestaubten BürgerInnen auf, ihre Sorgen zu
vergessen und sich
gefälligst den viel wichtigeren Sorgen der Staubproduzenten und
Standortverwalter
zuzuwenden: Was soll aus der Konjunktur und dem „nächsten
Autofrühling“ werden,
„auf den wir seit Jahren warten“ (ein Automobilprofessor
namens Dudenhöffer),
wenn wegen der Feinstaubdebatte der Kauf von 30.000 Dieselfahrzeugen
aufgeschoben wird? Wer denkt an die Kommunen? „Die deutschen
Städte tun sich
schwer mit der neuen Verordnung.“ (Spiegel online, 31.3.) Was
sonst nicht
gerade üblich ist – Mitleid mit Subjekten, die Gesetze erst
verletzen und dann
in Frage stellen –, ist in diesem Fall angesagt: Die armen
Kommunen stecken in
einer „Feinstaubfalle“, weil sie von
„Feinstaub-Freischärlern“ verklagt werden,
deren „Werkzeug die EU-Richtlinie“ ist. Die wahren Opfer
der „Feinstaubkrise“
sind Bund, Länder, Gemeinden und die (Auto-)Wirtschaft. Deren
Wohlbefinden
steckt ohnehin in einer Krise, und jetzt macht ihnen die EU das Leben
mit ihrem
neuen Grenzwert noch extra schwer.
Das ist also der
eigentliche
Skandal: Wirtschaftsminister Clement: Andauernde
„Feinstaubdebatten“ „vergiften
das Konsumklima“, „gefährden
Arbeitsplätze“, sind also einfach „neben der
Kappe“. Der Doktor Eisenbart aus dem Wirtschaftsministerium sagt
den BürgerInnen
mal wieder, dass sie am meisten sich selbst schaden, wenn sie sich
Sorgen um
ihre Gesundheit machen. Und weil diese Sorgen Jobs gefährden, sind
sie auch
medizinisch ganz unangebracht:
„Je mehr
in der Debatte
Staub in jeder Größenordnung aufgewirbelt wurde, umso
verwirrter wurden die
Bundesbürger und horchten in sich hinein: der lästige Husten
des Nachwuchses,
dieses Ziehen in den eigenen Bronchien ...“ (Der Spiegel, 14/05)
Das
verweichlichte Volk, ein
Haufen von eingebildet Kranken, leidet an
„Feinstaubhysterie“ – sonst nichts!
Man kann wieder aufatmen!
Quelle: Die Analyse des
GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München, 23. Mai 2005
www.terz.org - 30.06.2005