Der freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) lehnt die am 02.07.2002
von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossenen Pläne
zur Einführung von Strafgebühren für LangzeitstudentInnen, StudentInnen
ab 60 und Menschen im Zweitstudium grundsätzlich ab.
Als besonders kritisch ist zu bewerten, dass Nordrhein Westfalen als rot-grün
regiertes Bundesland mit der Entscheidung, für StudentInnen in Studiengängen
mit Regelstudienzeit unter 8 Semestern ab einer Überschreitung von mehr
als 3 Semestern, für alle anderen ab einer Überschreitung von mehr
als 4 Semestern, Gebühren in einer Höhe von 650 Euro pro Semester
erheben will und somit die Regelung aus Baden-Württemberg, wo 500 Euro
bezahlt werden müssen, in ihrer Härte nochmals deutlich übertrifft.
Gleiches gilt für die Gebühren für ein Zweitstudium, die ebenfalls
650 Euro betragen und damit höher sind als bereits existente Zweitstudiumsgebühren
in Bayern und Sachsen. Damit setzt Rot-Grün in NRW die denkbar schlechteste
Kombination von CDU/CSU-FDP Modellen durch und verschärft diese zudem noch
durch die Höhe der Gebühren.
Alle von Seiten des Bildungs- und Finanzministeriums gebetsmühlenartig
vorgetragenen Ausnahmeregelungen können nicht darüber hinwegtäuschen,
dass hier im wesentlichen durch Unterfinanzierung des Hochschulsystems entstandene
Probleme auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Als reine Augenwischerei
ist zu bewerten, dass BAföG-EmpfängerInnen von den Gebühren ausgenommen
sein sollen, denn im 14. Semester bezieht niemand mehr BAföG. Zudem lehnt
der fzs eine weitere Verschuldung von StudentInnen über privatwirtschaftliche
Kredite zur Finanzierung der Studiengebühren kategorisch ab.
Des weiteren bewertet der fzs den Positionswechsel einzelner Hochschulen als
fatal, die sich nun nicht mehr gegen die Gebührenpläne aussprechen,
nachdem bekannt wurde, dass die Einnahmen aus den Gebühren in die Hochschulen
fließen sollen. Die Rektorate verkennen mit dieser blauäugigen Haltung
offenbar, dass StudentInnen ihr Studium abbrechen werden und somit zum ersten
keine weiteren Geldmittel in geplanter Höhe zur Verfügung stehen werden
und zum zweiten über die Bindung der Mittelzuweisung an die StudentInnenzahlen
auch hier Ausfälle entstehen werden.
Das abzusehende Sinken der StudentInnenzahlen stellt zudem eine massive Problematik
für die verfassten StudentInnenschaften und die Studentenwerke in NRW dar,
die mit großen Einnahmeeinbrüchen rechnen müssen, die aller
Voraussicht nach nur durch eine weitere Gebührenerhöhung finanzierbar
sind. Somit wird die finanzielle Gesamtbelastung der StudentInnen in einem Ausmaß
steigen, die aller Voraussicht nach in die Nähe der von der Landesregierung
abgelehnten 50 Euro Einschreibegebühr kommt. Daher stellt auch diese Ablehnung
für die StudentInnen langfristig keine Verbesserung oder zumindest Sicherung
des Statuts quo dar, wie von der Landesregierung NRW behauptet.
Als besonders fatal bewertet der fzs die Signalwirkung, die mit den Beschlüssen
von NRW ausgeht, denn damit beweist Rot-Grün endgültig, dass sie keine
bessere Politik im Bezug auf Studiengebühren machen als Schwarz-Gelb oder
auch Rot-Rot, die in Berlin ja auch die Einschreibegebühren weiterhin erhalten
haben. Dieser Schritt weist auch die Bemühungen der Bundesregierung, die
Gebührenfreiheit gewährleisten zu wollen, als heiße Luft aus.
Knapp 3 Monate vor der Bundestagswahl und knapp zwei Monate nach der Verabschiedung
des 6. HRGÄndG. mit dem die Bundesregierung die Gebührenfreiheit des
ersten Studiums sicherstellen wollte, ist die Gebührendebatte neu entbrannt,
denn genau der von StudentInnenvertreterInnen im 6. HRGÄndG. heftig kritisierte
Zusatz im HRG, dass das Landesrecht in begründeten Fällen Ausnahmen
von der Gebührenfreiheit des Erststudiums vorsehen könne, macht diese
Debatte überhaupt möglich.
Der fzs fordert von der Landesregierung NRW die ersatzlose Rücknahme der
Gebührenpläne und erklärt sich mit den fortlaufenden Protesten
der StudentInnenschaften der nordrhein-westfälischen Hochschulen solidarisch.
Für ein gebührenfreies Studium - ohne Wenn und Aber!
Ekki
www.terz.org - 26.8.2002