Dachverband der StudentInnenschaften kritisiert die Räumung des 6. Antirassistischen
Grenzcamps in Köln und fordert Löschung der Daten
Am Samstag, 09.08.2003, beendete die Kölner Polizei das "6. Antirassistische
Grenzcamp" in Köln. Eine Woche lang hatten die weit über 1.000
TeilnehmerInnen des Camps, die aus ganz Europa anreisten, zuvor gegen Rassismus
und repressive Flüchtlings- und Migrationspolitik weltweit protestiert.
Im Mittelpunkt der Diskusionen und Proteste standen dabei die fragwürdigen
Techniken zur Kontrolle und Überwachung von Flucht und Migration sowie
die deutsche Abschiebe- und Lagerpolitik. Auf dem Camp forderten Flüchtlinge
und AntirassistInnen gemeinsam mit Studierendenvertretungen und Menschenrrechtsinitiativen
in mehreren Sprachen "Freedom of Movement" und eine "Globalisierung
der Rechte" von Flüchtlingen und Migranten. "Nachdem viele Personen
bereits unter der Woche mit massiven Polizeischikanen konfrontiert waren, setzte
die Kölner Polizei am 9. August noch einmal drauf," erklärt Tjark
Sauer vom Vorstand des studentischen Dachverbands fzs. Sauer weiter: "Bei
der Räumung des Camps schliesslich mussten die Anwesenden zum Teil mehr
als 17 Stunden zum Teil ohne Wasser auf dem umstellten Gelände am Rhein
verbringen, um anschließend erkennungsdienstlich behandelt zu werden."
Der ,freie' Zusammenschluss von studentInnenschaften richtet sich entschieden
gegen diesen Versuch der Kriminalisierung antirassistischer Politik und fordert
jetzt die Löschung der gesammelten Daten: "Es muss einen Raum für
Protest gegen die rassistische Politik der BRD geben," erklärt Sauer
weiter. Der ,freie' Zusammenschluss von StudentInnenschaften fordert statt der
unerträglichen Repression gegen AntirassistInnen und MigrantInnen, die
Rücknahme rassistischer Sondergesetze für Flüchtlinge, ImmigrantInnen
und ausländische Studierende sowie die Legalisierung von "sans-papiers"
und das subjektive Recht auf Asyl. Die Eskalation durch die Polizei beim 6.
Antirassistischen Grenzcamp in Köln stelle einen schweren Angriff auf das
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung dar, so Sauer. "Wir erklären
unsere Solidarität mit den TeilnehmerInnen des Camps und fordern die Einstellung
der Strafverfahren in Zusammenhang mit den Festnahmen vom Samstag, sowie die
Löschung der im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen
Daten", erklärte Sauer abschliessend.
Mit einem breit angelegten, freiwilligen Massengentest in Querenburg versucht
die Polizei seit einigen Monaten einem Serienvergewaltiger auf die Spur zu kommen,
der seit 1994 etwa 20 Frauen überfallen hat. Inzwischen wächst jedoch
die Kritik an der Fahndungsmaßnahme: Zum einen werden "freiwillige"
Massengentests grundsätzlich kritisiert, zum anderen haben sich in den
vergangenen Wochen Klagen von Studierenden über das konkrete Vorgehen der
Staatsanwaltschaft gehäuft. Der AStA der Ruhr-Universität lädt
daher am Mittwoch, den 30.7., um 18 Uhr im Kulturcafe zu einer Infoveranstaltung
ein. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Johannes Pausch wird sich dort kritisch
mit dem Verfahren der Massengentests auseinandersetzen, zudem will der AStA
Betroffenen eine Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bieten. In der Vergangenheit
hatten freiwillige Massengentests bereits einige Male zur Aufklärung von
Sexualstraftaten geführt, dennoch sind sie aus Datenschutzgründen
hoch problematisch. Schließlich müssen viele tausend Unschuldige
so sensible Daten wie ihre DNS preisgeben, um einen Straftäter zu überführen.
Die Freiwilligkeit ist bei den Speichelproben in der Praxis jedoch kaum gegeben,
wie der AStA der Ruhr-Uni bemängelt. Zum einen wird durch die Berichterstattung
ein erheblicher sozialer Druck auf die Betroffenen ausgeübt, zum anderen
wird im Falle einer Weigerung schnell eine richterliche Anordnung erwirkt, welche
eine gewaltsame Probenentnahme zulässt.
Umkehrung der Unschuldsvermutung
"Was sich hier abzeichnet, ist eine systematische Umkehr der sogenannten
Unschuldsvermutung", so Hannelore Sinagub vom AStA-Referat für Grund-
und Freiheitsrechte. "Eine Person muss so lange als unschuldig gelten,
bis ihr das Gegenteil bewiesen ist allein die Verweigerung eines Speicheltests
kann noch keinen konkreten Tatverdacht bedeuten." Zudem werden Speicheltests,
die eigentlich nur bei schweren Verbrechen gerichtlich angeordnet werden sollen,
auf zahlreiche andere Personengruppen ausgedehnt insbesondere auf solche,
bei denen mit geringem gesellschaftlichem Widerstand zu rechnen ist wie Strafgefangene
oder AsylbewerberInnen.
Kritik am Vorgehen der Bochumer Staatsanwaltsschaft
"Uns liegen zwar keine konkreten Zahlen vor, wir gehen aber davon aus,
dass einige Dutzend Studierende den freiwilligen Gentest verweigert haben",
so Hannelore Sinagub weiter. Dass ihr Misstrauen nicht grundlos ist, zeigte
zuletzt ein Fall in Süddeutschland, in dem ein Betroffener die Löschung
seiner Daten vor Gericht erstritt und sich herausstellte, dass diese bei der
Polizei längst illegalerweise bundesweit verbreitet worden waren. Auch
bei den zur Zeit in Bochum stattfindenden Massengentests verstoßen die
Ermittler gegen geltendes Recht. So gab der Direktor des Rechtsmedizinischen
Instituts der Uni Münster, Prof. Bernd Brinkmann, zu, dass nicht nur ein
Identitätsabgleich der DNA-Proben durchgeführt wird, sondern dass
auch andere Merkmale wie Geschlecht, Haarfarbe und sogar einige Krankheiten
Routinemäßig festgestellt und auf Wunsch auch an die Polizei weitergegeben
werden (siehe Spiegel 28/03).
AStA will sich verstärkt mit sexueller Gewalt auseinandersetzen
Mit seiner Kritik und der Infoveranstaltung zu Speicheltests am kommenden Mittwoch
will der AStA der Ruhr-Uni keineswegs die Ermittlungsarbeit der Polizei behindern.
Der AStA will sich im Wintersemester verstärkt mit sexueller Gewalt auseinandersetzen.
In Gesprächen mit anderen Uni-Gruppen und mit der Verwaltung sollen z.
B. Verbesserungen bei der Beleuchtung oder die Verlegung von Seminaren, die
in den späten Abendstunden stattfinden, erreicht werden. Auch möchte
der AStA Aufklärungsarbeit unter Studierenden leisten. Vielen ist nicht
bekannt, dass bei den meisten Fällen von sexueller Gewalt Täter und
Opfer einander kennen z. B. in der Familie, unter Bekannten oder auch
in dem Machtverhältnis zwischen Dozent und Studentin. Der fremde Mann,
der hinter einem Busch lauert, ist eher die Ausnahme, auch wenn diese Gefahr
in Bochum zur Zeit sehr akut ist.
www.terz.org - 26.8.2003