Urteile
zu Studiengebühren
Das
Verwaltungsgericht Köln
hat die ersten Urteile zum Studienkonten- und –finanzierungsgesetz in NRW verkündet. Verhandelt wurden auch
die
Fälle von vier Studierenden, die vom Aktionsbündnis gegen
Studiengebühren (ABS)
und vom Landes-ASten-Treffen (LAT) betreut werden.
Fallgruppe
1: Orientierungsphase
Das Gericht hob
die
Studiengebührenbescheide der beiden Klägerinnen auf. Im
Gesetz ist eine
Orientierungsphase von zwei Semestern vorgesehen. Wer demnach bis zu
Beginn des
dritten Semesters seinen Studiengang wechselt, der erhält ein
neues
Studienkonto. Diese Regelung wurde für Studierende ausgeschlossen,
die diesen
Wechsel bereits in der Vergangenheit vorgenommen hatten. Das Gericht
sah hierin
einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des
Grundgesetzes, ließ aber
Berufung zu, so dass die Urteile noch nicht rechtskräftig sind.
Fallgruppe
2:
Kindererziehungszeiten
Im vorliegenden
Fall ging es
um eine Mutter vierer Kinder, die vor vielen Jahren ein Studium
begonnen, aber
nicht zu Ende geführt hatte, da sie sich um die Erziehung der
Kinder kümmern
musste. Sie nahm dann später im Vertrauen auf die damalige
Rechtslage in NRW
einen neuen Anlauf. Das Gericht befand die Bonusregelung von vier
Semestern pro
Kind jedoch als ausreichend. ABS- und LAT-Rechtsanwalt Achelpöhler
wird in die
nächste Instanz gehen.
Fallgruppe
3: Zweitstudium
Hier ging es um
eine
Studentin, die ihr erstes Studium in der “Regelstudienzeit”
abgeschlossen hatte
und nun einen weiteren Studiengang studiert. Studierenden, die ein
Studium
besonders schnell abschließen, räumt das Gesetz ein, einen
Teil eines zweiten
Studiums gebührenfrei absolvieren zu dürfen. Diese Regelung
gilt jedoch nicht
für diejenigen, die ihren Abschluss vor dem Sommersemester 2004
gemacht haben.
Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel, ob dem
Gleichheitsgrundsatz hier
Rechnung getragen sei. Diese Zweifel konnten auch vom Vertreter des
Ministeriums für Wissenschaft und Forschung nicht ausgeräumt
werden. Das
Gericht beschloss, eine weitere schriftliche Stellungnahme des
Ministeriums
einzufordern. “Sollte das Ministerium hier keine neuen sachlichen
Gründe nennen
können, warum Studierende mit einem Abschluss vor und nach dem
Sommersemester
2004 unterschiedlich behandelt werden, so wird das Verwaltungsgericht
diesen
Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen
müssen”, so
Achelpöhler.
Veranstaltungen
INPUT - antifaschistischer
Themenabend findet jeden letzten Mittwoch im Monat um 19.30 Uhr
im Linken
Zentrum, Corneliusstr. 108 in Düsseldorf statt.
Unregelmäßig werden
INPUT-Spezial-Veranstaltungen an wechselnden Orten angeboten.
Veranstalteter:
Antifa-AK an der FH D und
Antifaschistische Aktion Düsseldorf
Informationen
für
StudienanfängerInnen
Am 27. September
beginnt für
zirka 1.300 ErstsemesterInnen das Studium an der FH-D.
StudentInnen aus allen
Fachschaften und der AStA bieten in den folgenden Wochen eine Vielzahl
von
Hilfestellungen und Veranstaltungen an. Vieles hiervon ist in den
ErstsemesterInnenzeitungen
der einzelnen Einführungsgruppen sowie in der hochschulweiten
AStA-ErstsemesterInnenzeitung
“starthilfe” nachzulesen, die ab dem 27. September erhältlich sind.
www.terz.org - 1.9.2004