Barbarische
Abschiebepraxis
Kurdische
Flüchtlinge per Sammelflug aus Düsseldorf
abgeschoben
“Mit den
Worten “barbarisch” und “unmenschlich” sind die
Ereignisse, die sich in der Nacht vom 27. auf den 28. Juni ereignet
haben, nur
unzureichend zu beschreiben”, so Andrea Genten,
Geschäftsführerin des
Flüchtlingsrates NRW. In einer länderübergreifenden
Nacht- und Nebelaktion
wurden Flüchtlinge im Morgengrauen aus ihren Unterkünften
geholt und
abtransportiert zum Düsseldorfer Flughafen. Von dort aus wurden
ca. 70
kurdische und libanesische Flüchtlinge gegen 9.00 Uhr mit einem
Sammelflug nach
Istanbul abgeschoben.
Der
Flüchtlingsrat NRW hat die Schicksale von sechs
betroffenen Familien recherchiert und dokumentiert. Die Recherche
stützt sich
auf die Aussagen und Unterlagen von Rechtsanwälten, Ärzten
und
Flüchtlingsberatern und “die dargelegten Fälle werfen
ein erschütterndes
Schlaglicht auf eine barbarische Abschiebepraxis und einen
unmenschlichen
Umgang deutscher Behörden mit Flüchtlingen”, so Genten.
In allen
dokumentierten Fällen wurden die Flüchtlinge im
Morgengrauen im Schlaf überrascht, Kinder wurden aus ihren Betten
geholt und z.
T. ohne Schuhe und Wäsche abtransportiert. In einem Fall erhielt
die Mutter
noch nicht einmal Gelegenheit, Windeln für ihr Kleinkind
einzupacken.
Mindestens drei Familien wurden bewusst und gewaltsam von den
staatlichen
Stellen durch Abschiebung auseinander gerissen. Psychisch schwer
erkrankte
Menschen, die in ihren Herkunftsländern Folter und schwerste
Menschenrechtsverletzungen
erlitten haben, wurden mit einer beispiellosen brutalen Ignoranz
behandelt.
Auch wenn
Flüchtlingen kein politisches Asyl zugestanden
wird, haben die Ausländerbehörden die Möglichkeit, einen
Abschiebeschutz aus
humanitären Gründen zu gewähren, wenn eine konkrete
Gefahr für Leib und Leben
droht. Die Behörden gehen aber immer mehr dazu über, von den
Gesundheitsämtern
lediglich überprüfen zu lassen, ob kranke Menschen
“flugreisefähig” sind. Damit
sie sich der Abschiebung “nicht durch Suizid entziehen”
können, wird diese dann
unangekündigt und in Begleitung eines Arztes durchgeführt.
Als im Kreis
Steinfurt das Sondereinsatzkommando in
Begleitung des Ordnungsdezernenten höchstpersönlich zwischen
zwei und drei Uhr
nachts bei Familie T. aus Lotte auftauchte, reagierte Frau T. so extrem
heftig,
wie es bereits in einer umfangreichen fachärztlichen Stellungnahme
prognostiziert worden war. Sie musste stationär in eine
psychiatrische Klinik
eingewiesen werden, ihr Mann und ihre drei minderjährigen Kinder
wurden ohne
sie abgeschoben. Frau T. ist bis heute in der Psychiatrie.
Herr S. aus
Segeberg, der sich wegen erlittener Folter in
türkischer Haft in stationärer Behandlung befand, wurde bei
Nacht und Nebel aus
einer psychiatrischen Klinik abgeholt und abgeschoben. Zurück
blieben seine
Frau und seine beiden hier geborenen Kinder.
Frau B. aus
Herne, der in umfangreichen fachärztlichen
Stellungnahmen eine schwere seelische Erkrankung mit
Selbstmordgefährdung
attestiert worden war, wurde nach Aussagen von Nachbarn noch in der
Wohnung
durch eine Spritze ruhig gestellt. Ihr Mann, der sich zur Wehr setzte,
wurde
überwältigt und in Hand- und Fußschellen mit
Verletzungen im Gesicht und an der
Schulter abtransportiert und abgeschoben. Einer Rechtsanwältin,
die, in den
frühen Morgenstunden informiert, direkt um 4.00 Uhr morgens zum
Flughafen
geeilt war, wurde vom Bundesgrenzschutz der Kontakt zu ihren Mandanten
verweigert. Der Eilantrag eines anderen Anwaltes, der
“erst” gegen 8.30 Uhr bei
Gericht gestellt wurde, wurde abgewiesen mit dem Hinweis, dass es
dafür bereits
zu spät sei. Seine Mandanten säßen bereits im Flugzeug.
Die hier
dokumentierten Fälle sind leider keine bedauerlichen
Einzelfälle,
sondern das Spiegelbild einer menschenverachtenden
Flüchtlingspolitik, die die
Abwehr von Flüchtlingen in den Mittelpunkt stellt. Nahezu jede
Woche starten
Flugzeuge mit Sammelabschiebungen vom Düsseldorfer
Frachtflughafen aus nach
Istanbul, Belgrad oder Pristina. Nur selten gelingt es wie im Fall der
Sammelabschiebung nach Istanbul, die unmenschliche deutsche
Abschiebepraxis
zumindest in einigen Fällen zu dokumentieren. Andrea Genten:
“Es ist uns
wichtig, diese Fälle öffentlich zu machen. Niemand soll
sagen, er habe nichts
gewusst!”
Maria La Rocca
Weitere
Informationen auf
www.fluechtlingsrat-nrw.de
www.terz.org - 23.08.2005