Bombensicher
Sicherheitsgesetze für das neue Zeitalter
It´s dreamtime für alle Sicherheitsfanatiker. Alle überbieten
sich mit Vorschlägen, um dem Terrorismus den Garaus zu machen. Bundesinnenminister
Schily versucht die Vorschläge des bayerischen Hardliners Beckstein noch
zu übertreffen. Der Entwurf zur Einwanderungsgesetzgebung, der noch nicht
einmal der Genfer Flüchtlingskonvention entsprach, ist zurückgezogen
worden. Er soll weiter verschärft werden. Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz
bei Einbürgerungen und auch bei Zuwanderern soll Pflicht werden. Damit
wird jeder Einwanderer zum potenziellen Terroristen und Sicherheitsrisiko erklärt.
Es soll ein seit zwei Jahren diskutierter Entwurf eines neuen Paragrafen 129
b ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Mit dem können künftig ausländische
kriminelle oder terroristische Vereinigungen genauso wie bisher schon deutsche
verfolgt werden.
Gedacht wird weiterhin an die Abgabe des Fingerabdrucks an staatliche Behörden,
wie es schon jetzt bei Asylsuchenden Pflicht ist, und damit an den Fingerabdruck
auf dem Ausweis jedes Bürgers. Die Rasterfahndung soll erheblich verstärkt
werden. Die Geheimdienste, wie Verfassungsschutz und BND, die sich noch vor
kurzem für ihre Existenz rechtfertigen mussten, sollen finanziell aufgerüstet
werden. Die Bundeswehr soll innerhalb des Landes eingesetzt werden, was bis
jetzt eigentlich nur nach dem Notstandsgesetz möglich ist. Was dieser Vorschlag
eigentlich bewirken soll, wird gar nicht erst hinterfragt. Der Datenschutz soll
aufgeweicht werden, und das kommt dem Credo der CDU, dass "Datenschutz
gleich Täterschutz" ist, erheblich nahe. Doch das sind nur die bisher
bekanntgewordenen Überlegungen. Wenn erst mal die ganzen nationalen und
internationalen Behörden und Ausschüsse getagt haben, werden weitere
Vorschläge unterbreitet. Die EU-Innenministerkonferenz vom 19. September
versuchte sich mit einem 37 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog. Die meisten
waren allerdings schon länger in der Diskussion. Vor allem geht es darum,
bereits vorhandene Strukturen und Datenbanken besser zu nutzen, zu vernetzen
und den Zugriff zu erweitern. Der Begriff "Datenschutz" ist damit
praktisch ad acta gelegt. Zynisch ist die Reaktion des Bundesinnenministers
Schily: "Ich wüsste nicht, wie das, was wir hier vorhaben, gegen Freiheitsrechte
verstoßen könnte".
Die Definition von Terrorismus ist ausdrücklich extrem vage beschrieben.
So soll einfacher Diebstahl oder die "unerlaubte Inbesitznahme öffentlicher
Orte und Güter" als "Terror" eingestuft werden, wenn dies
mit dem Ziel geschieht, die "politischen, wirtschaftlichen oder sozialen
Strukturen ... stark zu beeinträchtigen". Mit dieser Formulierung
kann jeglicher Protest, sei es gegen den Castor oder "nur" gegen Fahrpreiserhöhung,
als Terror bezeichnet und dementsprechend verfolgt werden. Allein die Androhung
solcher Taten soll nach der Vorlage der EU-Kommission mit jahrelangem Knast
bestraft werden. Außerdem soll das europäische Gegenstück zum
FBI, die in Den Haag ansässige Europol, massiv ausgebaut werden. Noch darf
die europäische Polizeibehörde nur Daten sammeln und auswerten, aber
die Möglichkeiten sollen weit ausgebaut werden. Günstig, dass schon
letztes Jahr beschlossen wurde, dass Beamte von Europol gerichtlich nicht belangt
werden können. Ein Freibrief, sich überhaupt nicht an irgendwelche
Regelungen oder an Gesetze zu halten. Zumal Europol keiner noch so zaghaften
Kontrolle unterliegt. Vieldeutig ist denn auch die Aussage des Vorsitzenden
der EVP-Fraktion (das ist die Fraktion der Konservativen) im Europäischen
Parlament, dem deutschen CDU-Politiker Hans-Gert Pöttering: "Wer jetzt
gegen die europäische Zusammenarbeit im Rahmen von Europol ist, verweigert
nicht nur den europäischen Partnern seine Solidarität, sondern auch
den Terrorismusopfern in den USA und der ganzen Welt." (lt. TAZ 21.9.01).
Anhang
Die Definition von "Terrorismus" aus dem Maßnahmenkatalog der
EU
vom 19. September 2001
1. "Jeder Mitgliedstaat ergreift (...) Maßnahmen, folgende Straftaten
(...), absichtlich begangen (...) mit dem Ziel, die politischen, wirtschaftlichen
oder sozialen Strukturen zu bedrohen und stark zu beeinträchtigen oder
zu zerstören, als terroristische Taten zu bestrafen:
a) Mord; b) Körperverletzung; c) Entführung oder Geiselnahme; d) Erpressung;
e) einfachen oder schweren Diebstahl; f) die unerlaubte Inbesitznahme öffentlicher
Einrichtungen, öffentlicher Transportmittel, von Infrastrukturen, öffentlichen
Orten und Gütern oder die ihnen zugefügten Schäden; g) Herstellung,
Besitz, Erwerb, Transport oder Bereitstellung von Waffen und Sprengstoffen;
h) die Freisetzung giftiger Stoffe oder die Verursachung von Bränden, Überschwemmungen
oder Explosionen, die Gefährdung von Menschen, Gütern, Tieren oder
der Umwelt; i) die Störung oder Unterbrechung der Versorgung mit Wasser,
Elektrizität oder anderen Grundgütern; j) Aufträge für Attentate,
die ein Informationssystem stören; k) die Drohung mit einer der oben aufgezählten
Straftaten; l) die Führung einer terroristischen Vereinigung; m) die Ermunterung
oder Unterstützung (...) oder die Beteiligung an einer terroristischen
Gruppe.
2. (...) Eine terroristische Gruppe (ist) eine strukturierte Vereinigung von
mehr als zwei Personen, die für einen gewissen Zeitraum agiert und abgestimmt
vorgeht, um terroristische Straftaten zu begehen.(...)"
www.terz.org - 27.09.2001