Am 16.9.2000 veranstaltete der Düsseldorfer Appell eine Kundgebung
auf dem Rathausplatz unter dem Motto "Mut gegen Rechts". (siehe auch
TERZ 7/8 2002) Im Publikum befand sich auch ein Teil der neonazistischen "Kameradschaft
Düsseldorf"; darunter die Neonazis Sven Wagner, Udo Birr und Marco
Schirmer. Unter "Nazis raus"-Rufen wurden die Neonazis von entschlossenen
AntifaschistInnen vom Platz gedrängt.
I. Jetzt müssen sich drei Teilnehmer, unter ihnen das Ratsmitglied Frank
Laubenburg, vor Gericht verantworten. Ihnen wird schwere Körperverletzung,
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung vorgeworfen.
Der vorangegangene Prozeßtermin wurde bereits nach wenigen Minuten abgebrochen.
Es waren nämlich auch gegen die drei Neonazis Ermittlungsverfahren wegen
Körperverletzung eingeleitet worden. Die Akten zu diesem - mittlerweile
eingestellten Verfahren - waren aber für die AnwältInnen der Antifaschisten
nicht zugänglich gemacht worden. Die Verteidigung erhofft sich durch die
hinzugezogenen Akten Aufschluß darüber zu erhalten, warum das Verfahren
gegen die Neonazis eingestellt und nur noch gegen die drei Angeklagten ermittelt
wurde. Auch dieser Vorfall zeigt wieder den einseitigen Ermittlungswillen der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf und ihre Vorliebe für die Kriminalisierung
von AntifaschistInnen. Sollten sie mit ihren Vorwürfen durchkommen, droht
den Angeklagten eine Haftstrafe. Besonders hervor tat sich auch die Düsseldorfer
Polizei am vorangegangenen Prozeßtag, die mit einem Massenaufgebot, als
handele es sich um eine Großdemonstration, rund um das Amtsgericht postiert
war.
Kommt alle zum Prozeß!!!
Am Montag, 14. Oktober 2002, um 10 Uhr Raum K1, Amtsgericht, Mühlenstraße
(Eingang über Landgericht)
II. Am 2.5.2001 wurde eine 16-jährige Antifaschistin aus Mönchengladbach
auf dem Schulweg von drei Neonazis angegriffen und mißhandelt. Daraufhin
kam es drei Tage später, am 5. Mai, zu einer spontanen antifaschistischen
Demonstration, an der über 300 Menschen teilnahmen. Jetzt wird einer damals
20-jährigen Demonstrationsteilnehmerin der Prozeß gemacht. Der Vorwurf
lautet: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Leitung (!) einer nicht
angemeldeten Demonstration. Laut polizeilichem Staatsschutz Mönchengladbach
soll die Angeklagte eine Rede zum Überfall der Neonazis auf die Schülerin
gehalten haben. Das reicht der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft aus, um
Anklage zu erheben. Auch zwei weitere TeilnehmerInnen erhielten Strafbefehle;
der eine Betroffene soll angeblich Pressesprecher auf der Demonstration gewesen
sein, auf die andere Person war das Auto zu gelassen, das als Lautsprecherwagen
diente. Der Polizeipräsident von Mönchengladbach hatte dagegen am
5. Mai in einem Radiointerview die Demo als quasi angemeldet bezeichnet und
beteuert, das die Teilnahme keinerlei Risiko bedeuten würde. Anscheinend
hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im Gladbacher Staatsschutz einen
willigen Helfer gefunden und will auch schon jungen Menschen klar machen, daß
Antifaschismus schlicht und einfach kriminell ist.
Kommt alle zum Prozeß!!!
Am Mittwoch, 16. Oktober 2002, um 12 Uhr, Raum 144, Amtsgericht Düsseldorf,
Mühlenstraße
www.terz.org - 24.9.2002