Erwins
Steuer-Blackout
Anfang September hat die
Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Joachim Erwin wg.
vorsätzlicher
Steuerhinterziehung eingestellt. Allenfalls als “grob fahrlässig”
mochte sie
das Steuer-Gebaren des Oberbürgermeisters bezeichnen. Eine
äußerst wohlwollende
Entscheidung.
Die Zins-Erträge von einem
Luxemburger Konto in 5-stelliger Höhe? “Irrtümlich” nicht bei
der Steuer-Erklärung
angegeben. Belege über einen Millionen-Gewinn bei einer
Aktien-Spekulation?
“Abhanden” gekommen. Der Name des US-amerikanischen Steuer-Beraters,
der
meinte, dieser Ertrag bräuchte in der Bundesrepublik nicht
versteuert werden?
Vergessen. Die Aufsichtsratsvergütungen?
Für Spesen gehalten bzw. “durchgegangen”. So rechtfertigt
der OB die
schwarzen Löcher in seinen Einkommenssteuer-Formularen. Die
Staatsanwaltschaft
schenkte ihm Glauben. Eine Vorsätzlichkeit sei Erwin nicht zu
unterstellen,
bloß “grob fahrlässig” habe er gehandelt. Bei so hohen
Einkünften könne man
schon einmal die eine oder andere 10.000er-Summe übersehen, so die
JuristInnen.
Ein “ungewöhnliche(s) Ergebnis” nannte das die Kölner
Anwältin Alexandra Mack
im “Spiegel”. Und die Münsteraner
Wirtschaftsstrafrecht-Professorin Ursula
Nelles urteilte: “Hier wurden den Beschuldigten und ihrem Steuerberater
eine
Vielzahl von Irrtümern, Versehen und Fahrlässigkeiten zugute
gehalten, die
einem nicht jeder Staatsanwalt abgenommen hätte”.
Das - von Erwin selber nach
einem “Focus”-Bericht über seine Aufsichtsratsbezüge
eingeschaltete -
Düsseldorfer Rechnungsprüfungsamt hielt dem
Verwaltungschef auch so einiges
zugute. Das Magazin hatte berichtet, der Oberbürgermeister
hätte sich
Vergütungen aus Aufsichtsratstätigkeiten bei RWE und der
Düsseldorfer
Stadtsparkasse von insgesamt 90.000 Euro direkt auszahlen lassen und
wunderte
sich über das “ungewöhnliche” Vorgehen. Eigentlich hätte
Erwin als
Stadt-Bediensteter seine Nebeneinkünfte vollständig im
Haushaltsplan angeben
müssen. Dort fanden sich für 2002 jedoch nur 20.700 Euro und
für 2003 nur
15.600 Euro vermerkt. Das seien nur “vorläufige Werte und keine
endgültige
Rechnung” winkte der OB gegenüber der Lokalpresse ab. Die niedrige
Summe im Jahr
2003 vermochte er sich nur durch Probleme, die mit der Umstellung des
Rechnungssystems zusammenhängen, erklären. Abschlag-Zahlungen
von seiner Seite
in Höhe von jeweils 15.000 Euro im November letzten Jahres und
April 2004
füllten den Posten dann auf, was das
Rechnungsprüfungsamt zufrieden stellte.
Die SPD-Ratsfrau Annette Steller vermutet allerdings nicht ganz zu
Unrecht:
“Könnten das nicht Nachzahlungen sein?”
Die zu
Wahlkampf-Unzeiten
laut gewordenen Verdächtigungen versuchte Erwin mit der Taktik
“Angriff ist die
beste Verteidigung” vergessen zu machen - in Tateinheit mit seinem
Hausblatt
“Rheinische Post”. Er zettelte seinerseits einen Rechtstreit an und
warf der
SPD vor, die Steuer-Sache sei aus politischen Gründen an die
Öffentlichkeit
gebracht worden, um seine Wiederwahl zu gefährden. Nach dem
Schließen der Akten
zeigte er sich erleichtert: “Neun Monate Druck auf meine Familie sind
vorbei”.
So ganz allerdings noch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat erneut
Ermittlungen
aufgenommen, jetzt nicht mehr wg. vorsätzlicher
Steuerhinterziehung, sondern
wg. Fahrlässigkeit. Aber uns Erwin ficht das nicht an: “Das ist
wie zu
schnelles Fahren oder Falschparken”. Nur etwas teurer.
ExpertInnen rechnen
mit einem Bußgeld in 6-stelliger Höhe.
Jan
www.terz.org - 29.9.2004