TERZ 06.11 - KEIN VERGESSEN
Im Düsseldorfer Museum Kunstpalast hängt ein Raubkunst-Gemälde. Die Stadt weigert sich aber, es seinen rechtmäßigen Besitzer_innen zurückzuerstatten. Deren Ansprüche seien abgegolten, behauptet Kulturdezernent Hans-Georg Lohe.
"Kunst befreit" - mit diesem Slogan wirbt das Museum Kunstpalast für die Neupräsentation seiner Sammlung nach der zweijährigen Schließung wegen Renovierungsarbeiten. Aus den Depots haben die Macher_innen die Werke geholt, wollten sie damit annoncieren, aber auch generell deren horizont-erweiternde Wirkung preisen. Befreit hat sich das Museum auf Druck der Stadt jedoch noch von etwas ganz anderem: von der Last der Vergangenheit.
Das Hinweisschild neben dem Gemälde "Stillleben mit Fruchtkorb, Kürbis, Melone und Pfirsichen an einer Eiche" von Abraham Mignon scheint nämlich keine Fragen mehr offen zu lassen. "Provenienz Gertrude Bühler, verw. Traube, zwangsversteigert 1935, entschädigt im Vergleichswege durch das Land Berlin 1962", steht darauf zu lesen. Dabei ist der Fall alles andere als erledigt. Seit zwei Jahren befindet sich die Stadt laut eigener Aussage "im anwaltlichen Schriftverkehr" mit den Nachkommen von Gertrude Bühler. Die Erben fordern das Bildnis zurück, aber Düsseldorf weigert sich, es herauszugeben. Nach Ansicht von Kulturdezernent Hans-Georg Lohe sind mit dem in Berlin geschlossenen Vergleich alle Ansprüche abgegolten. "Unser Anwalt Ludwig von Pufendorf vertritt die Meinung, dass die Erben Bühler durch den Vergleich von 1962 ausreichend entschädigt wurden - außerdem war das Gemälde zu der damaligen Zeit bestimmt keine 300 Euro wert", so Lohe zum Kunstmagazin "art".
Dieser Vergleich hatte allerdings nicht bloß das Bild, sondern den gesamten Hausstand der Bühlers zum Gegenstand. Für das komplette Inventar der Grunewald-Villa, das die jüdische Familie 1935 auf ihrer Flucht nach Belgien zurückgelassen musste, setzte die Stadt Berlin 20.000 DM an. Das Fruchtkorb-Gemälde taxierte sie dabei auf 600 DM, was im Gegensatz zur Auffassung Lohes schon damals nicht seinem tatsächlichen Wert entsprach - und heute umso weniger. Nach "art"-Informationen hat ein Auktionshaus im letzten Jahr einen Mignon für fast 300.000 Euro verkauft, und den Wert anderer Werke des Künstlers beziffern Expert_innen sogar auf bis zu 1,7 Millionen Euro. Die Erben von Gertrude Bühler, die kurz nach dem Krieg gestorben war, stimmten 1962 der Pauschallösung nach dem Bundesentschädigungsgesetz dann auch nur zu, weil sie auf das Geld angewiesen waren und keine Chance sahen, ihre in alle Himmelsrichtungen zerstreute Habe jemals wiederzuerlangen, schreibt der Journalist Stefan Koldehoff in der "Welt".
Dass das Mignon-Stillleben in Besitz des Museum Kunstpalast ist, erfuhr die heute 86-jährige Tochter von Gertrude Bühler erst 2009. Die Ausstellungsstätte erwarb es bereits im Jahr der Emigration der Bühlers. Zunächst war das Bild in die Hände des Berliner Kunsthändlers Leo Spik geraten, der es gemeinsam mit anderen Habseligkeiten der Familie bei einer der berüchtigten "Juden-Auktionen" erstanden hatte. Er verlor dann wenig Zeit und lud gleich in dem verwaisten Haus zur Versteigerung - Millionen verdiente er auf solche Art während der NS-Zeit. Bei dieser Gelegenheit erstand die Düsseldorfer Galerie Paffrath die Arbeit des deutsch-niederländischen Malers. Und das Haus, heute noch stolz auf seine Geschichte, "die mittlerweile über fünf Generationen reicht", verkaufte es umgehend an das Düsseldorfer Museum weiter, das seit 1933 wieder "unter arischer Leitung" stand. Gleich nach dem Machtwechsel hatte sein jüdisch-stämmiger Direktor Walter Cohen gehen müssen - er starb 1942 im KZ Dachau.
Trotz dieser unheilvollen Geschichte des Bildes weigert sich die Stadt, auf die Erben zuzugehen. Sie argumentiert streng juristisch und verweist im Übrigen darauf, bei anderer Raubkunst durchaus schon anders gehandelt zu haben. Aber im Fall "Fruchtkorb" bleibt das Rathaus hart und fühlt sich auch nicht an die Washingtoner Erklärung von 1998 gebunden, mit der die Unterzeichner-Staaten sich moralisch verpflichtet haben, Raubkunst aufzuspüren, nach den Erben zu suchen und eine "gerechte und faire Lösung" anzustreben. Nicht einmal die bei Streitfragen vermittelnde Schlichtungsstelle wollen Lohe & Co. einschalten. Einen entsprechenden Vorschlag des Rechtsanwalts Tilo Siewer, der die Nachkommen vertritt, lehnten sie ab.
Das Museum Kunstpalast selber gab in der Sache gegenüber "art" die Erklärung ab: "Für Restitutionsfragen sind wir nicht zuständig, unsere gesamte Sammlung ist im städtischen Besitz, so auch unser einziges Bild von Mignon, das wir lediglich ausstellen". Dieser unterkühlte Verweis auf das Verwaltungsrecht spricht nicht gerade für eine Billigung des Rathaus-Kurses. Und wirklich hat Koldehoff "hinter vorgehaltener Hand" erfahren, dass die Museumsleute durchaus zu einer Rückgabe des Gemäldes bereit gewesen wären. Vielleicht finden sie ja noch Unterstützung bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung oder dem Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Diese hat Rechtsanwalt Siewer nämlich jetzt zu einer Stellungnahme im Düsseldorfer Bilderstreit aufgefordert.
JAN