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Wie Mitte September in mehreren Düsseldorfer Zeitungen zu lesen
war, ist einem Mitarbeiter des Stadt-archivs ein wichtiger Aktenfund in
Brüssel gelungen. Der mühselige Prozess der Zwangsarbeiterentschädigung,
so hieß es in den Artikeln, könnte durch diesen Aktenfund womöglich
beschleunigt werden. Wie die TERZ erfuhr, könnten diese Akten in
der Tat jede Menge Licht in den immer noch recht undurchsichtigen Prozess
der Zwangsarbeiterentschädigung bringen.
Laut Stiftungsgesetz vom 2. August 2000 ist es Aufgabe der ehemaligen
Zwangsarbeiter - also der Opfer - anhand von Dokumenten zu beweisen, dass
sie auch wirklich im "Dritten Reich" zur Zwangsarbeit herangezogen
worden sind und die jahrelange Schinderei in Deutschlands Rüstungsschmieden
nicht bloß ein Hirngespinst war. Außerdem soll doch bitte
nicht jemand unberechtigterweise in den Genuss der wahrhaftig großzügigen
"Entschädigung" gelangen. (insgesamt fünftausend Mark
für bis zu drei Jahre 60-Stunden-Woche in der lebensgefährlichen
faschistischen Volksgemeinschaft - Respekt!). Denn eines steht ja fest:
wenn es deutsches Geld zu verteilen gibt, dann ist die Russenmafia natürlich
nicht weit (vgl. SZ, 14.9.2000). Nein, es muss alles seinen gründlichen,
korrekten, deutschen Gang gehen. Der "Russe" soll beweisen,
dass er seinen Anspruch untermauern kann. Lieber zwei zuwenig entschädigen
als einen zuviel.
Diese Umkehrung der Beweislast ist ebenso schwerwiegend wie perfide, denn
es ist den Verfassern dieses Gesetzes natürlich bewusst gewesen,
dass es 55 Jahre nach dem Ende des Faschismus alles andere als einfach
ist, Unterlagen zu beschaffen, die die Zwangsarbeit in Deutschland beweisen.
Gerade die besonders in Mitleidenschaft gezogenen OstarbeiterInnen haben
nach ihrer Rückkehr in die SU in den meisten Fällen ihre Unterlagen
schleunigst verbrannt, da einigen als angeblichen "Kollaborateuren"
die Verschleppung in ein stalinistisches Lager drohte. In den Archiven
sind die meisten Dokumente entweder von den Faschisten selbst vernichtet
worden (z.B. fast alle Gestapo-Akten, die hätten zeigen können,
wie sehr der Polizeiapparat an der Repression der Zwangsarbeiter beteiligt
war), oder bei Bombenangriffen verbrannt. Wieder andere wurden von den
Unternehmen selbst oder von beflissenen Beamten in der Nachkriegszeit
vernichtet. So gesehen ist die Passage in § 11 des Entschädi-gungs-gesetzes,
die besagt, dass AntragstellerInnen seine/ihre Zwangsarbeit nachweisen
oder zumindest glaubhaft (wer entscheidet das?) machen müssen, wohl
nicht anders zu verstehen ist als eine nachträgliche tiefe und überaus
schleimige Verbeugung vor den Unterhändlern jener Partei, die zu
den größten Profiteuren der faschistischen Sklavenarbeit zu
zählen ist, und die das Kunststück vollbracht hat, ihre zugesagten
5 Milliarden Erdnüsse bis heute nicht zusammen zu bekommen. Auch
andere Aspekte der Abmachungen zeugen vom Druck der Wirtschaft, wie die
immer wiederkehrende Forderung der deutschen Wirtschaft nach "Rechtssicherheit"
vor weiteren Klagen. Zu deren Erreichung ist man sich auch nicht zu blöde,
en passant eine fundamentale Änderung der amerikanischen Rechtsprinzipien
zu fordern (soweit reicht die Solidarität der USA dann doch nicht).
Wirklich überraschend ist diese insgesamt überaus wirtschaftsfreundliche
Vereinbarung indes nicht. Wie hieß nochmal der deutsche Hauptunterhändler?
Ach ja, richtig. Graf Lambsdorff. Der sich unermüdlich einsetzende
große Freund der kleinen Leute.
Doch zu den Brüsseler Akten: es soll sich bei diesen Akten um umfangreiche
Listen mit Adressen von ehemaligen Zwangsarbeiterlagern handeln und zwar
nicht nur für Düsseldorf, sondern das Gebiet der gesamten ehemaligen
britischen Besatzungszone. Sechzig Ordner mit Adressen! In vielen Städten
und Kommunen ist bis heute nicht bekannt, wie viele Zwangsarbeiterlager
es vor ihrer Haustür überhaupt gegeben hat. Wenn heute einE
AntragstellerIn angibt, er/sie sei bei der Firma X im Lager Y gewesen,
ist dies nicht nachweisbar. Man verweist auf das Archiv des Internationalen
Suchdienstes des Roten Kreuzes in Bad Arolsen und dies bedeutet: bis zu
5 Jahre Wartezeit. Die Brüsseler Akten könnten also in der Tat
Wichtiges leisten. Sie könnten die Orte des Leidens endlich bekannt
machen. Und nicht nur die Orte. Gleichzeitig würden auch zahlreiche
Unternehmen bekannt, die diese Lager unterhielten. Die Unternehmen, die
bis heute nicht...das hatten wir schon.
Man könnte also annehmen, dass - angesichts ihrer Bedeutung - die
sechzig Ordner flugs kopiert und an die zuständigen kommunalen Archive
verteilt worden. Doch was erfahren wir von einem Mitarbeiter des Stadtarchivs?
Sie liegen unausgewertet in Brüssel! Auf die Frage, warum sie denn
noch nicht kopiert und verteilt worden seien kamen leider nur ausweichende
Antworten: die schwerfällige Bürokratie, eine Entscheidung sei
noch nicht gefallen etc. eine Entscheidung ist noch nicht gefallen!? Die
Möglichkeit einer schnelleren Bewältigung des langwierigen Verfahrens
ist vorhanden, wird aber nicht genutzt? Da stellt sich schon die Frage,
ob hier mit Absicht wichtige Informationen zurückgehalten werden.
Die ehemaligen ZwangsarbeiterInnen sind sehr alt. Sie warten auf die ihnen
zustehende Entschädigung. Jeden Tag sterben Antrag-steller-Innen.
Jeder Tag zählt, und es werden immer noch nicht alle Möglichkeiten
genutzt, den Opfern zu helfen! Warum eigentlich leben wir in einem Land,
in dem immer nur die Täter geschützt und unterstützt werden?
Laura F.
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