Synagogen-Prozess, die zweite
Damit hat das Düsseldorfer Landgericht nach einhelliger Meinung der KommentatorInnen das richtige Zeichen nach außen hin gesetzt: Die Berufungsinstanz wertete den Brandanschlag auf die Synagoge in der Zietenstr. vom 2.10.00 nicht mehr nur als Sachbeschädigung, sondern als versuchte schwere Brandstiftung und erhöhte das Strafmaß um drei Monate auf 2 1/2 Jahre Haft für Khalid Z und um vier auf 22 Monate zur Bewährung für Belal T.. Wie Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter innen die Wahrheitsfindung betrieben, interessierte dagegen weniger.
Die milden Urteile im ersten Verfahren waren auf viel Kritik gestoßen.
"Eine Bewährungsstrafe für diese schändliche Tat ist ein
falsches Signal", empörte sich damals Paul Spiegel. Ein falsches Signal
hörte auch die Staatsanwaltschaft aus dem Richter-Spruch heraus. Ihre Forderung
nach höheren Strafen begründete sie in dem Revisionsantrag damit,
dass "der Bundesrepublik durch den Anschlag schwerer Schaden im Ausland"
entstanden sei.
Für die Staatsanwaltschaft und für die Verteidigung spielte die Politik
dann auch im zweiten Prozess wieder eine große Rolle - nur für den
Richter nicht. Sichtlich unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September
bezeichnete der Staatsanwalt das Vorgehen von Khalid Z. und Belal T. als "Terrorismus
in klein" und wollte mit höheren Strafen einen Import von "Konflikten
aus dem Ausland, die in Deutschland nichts zu suchen haben" verhindert
wissen. Dieser Import des Nahost-Konfliktes habe bereits stattgefunden und zwar
schon vor der Tat - durch den Zentralrat der Juden in Deutschland, entgegnete
ihm der Verteidiger in seinem Plädoyer und warnte vor einer "political
correctness"-Justiz: Die Schwierigkeiten, die die Deutschen mit ihrer Vergangenheit
hätten, sollten den Tätern nicht zum Nachteil gereichen, sagte er
laut "Faz". Seine Mandanten, die "aus gerechtem Zorn die falschen
Schlüsse" gezogen hätten, hätten das Gotteshaus nicht in
Brand setzen wollen. Ihre Absicht sei es lediglich gewesen, "durch Rußverfärbung
an der Wand der Synagoge ein Zeichen" zu setzen, weshalb es sich nur um
Sachbeschädigung handle, so der Anwalt sophistisch.
Der Richter folgte dieser Ansicht nicht. Er verwahrte sich allerdings auch vor
Ansprüchen an das Gericht, das Urteil solle im Sinne eine Generalprävention
wirken und den Zweck der Abschreckung erfüllen. Die Justiz habe sich ausschließlich
am Täter zu orientieren und seine Erziehung im Auge zu haben. Das war eindeutig
an die Adresse Paul Spiegels und seine Reaktion auf den Ausgang des ersten Prozesses
gerichtet.
Erzogen gab sich Khalid Z. dann auch schon während des Verfahrens. "Ich
habe das damals als einen Konflikt zwischen den Religionen gesehen. Heute weiß
ich, es ist ein politischer Konflikt, der dort gelöst werden muss."
Diese Läuterung kommt aber etwas zu beflissen formuliert daher, als dass
sie anderes als nur eine Milderung der Strafe im Sinne gehabt haben dürfte.
Nach Angaben der "Faz" warf die Staatsanwaltschaft einem der Angeklagten
vor, noch im laufenden Verfahren den "Kampf gegen Israel" als "Sache
des Herzens" bezeichnet zu haben.
Der Richter machte sich diese Sichtweise der Staatsanwaltschaft nicht zu Eigen.
Er fasste den Anschlag nicht als eine politische Straftat, sondern als einen
persönlichen Racheakt auf. Der Jurist glaubte den Jugendlichen, durch zufällig
gesehene TV-Bilder von einem israelischen Soldat, der einen palästinensischen
Jungen erschießt, spontan zur Tat bewegt worden zu sein. Das Gericht ließ
sich den entsprechenden Bericht sogar vorführen und gab sich betroffen.
Die Aufnahmen seien "das nicht zu billigende, aber nahe liegende Motiv",
so hieß es. Womit das Landgericht dem Verteidiger und seiner Rede "vom
gerechten Zorn" beipflichtete und es unterließ, das Handeln der israelischen
Armee in den Gesamtzusammenhang des Nahost-Konfliktes zu stellen und den Schrecken
des Gesehenen somit zu relativieren. Auch die Aussage des Zeugen vom politischen
Staatsschutz brachte den Richter nicht von seiner Fixiertheit auf die einzelnen
Täter und ihre rein individuelle Motivation ab. Dieser hatte berichtet,
dass zum Zeitpunkt des Anschlages auf die Düsseldorfer Synagoge in ganz
Europa Angriffe auf jüdische Einrichtungen verübt wurden und es -
allerdings unbestätigte - Hinweise gäbe, in Moschees wäre vorher
dazu aufgerufen worden, "auf die Israelis zu reagieren".
Jan
www.terz.org - 29.10.2001