Mitte Oktober platzte ein Prozess gegen drei Düsseldorfer Antifaschisten
zum zweiten Mal. Der eigentliche Skandal besteht jedoch nicht in der Unfähigkeit
der Düsseldorfer Justiz, ihre Prozesse wenigsten halbwegs nach den Normen
des bürgerlichen Rechtsstaates zu führen, sondern darin, dass es den
Prozess überhaupt gab und im nächsten Jahr wieder geben wird.
Rückblende: Am 16. September 2000 veranstaltete der Düsseldorfer Appell
gemeinsam mit SPD, Grünen, PDS, Kirchen und Gewerkschaften eine Kundgebung
auf dem Rathausvorplatz unter der Parole "Mut gegen rechts!". Anlass
für die Kundgebung war der Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof
Werhahn, sowie neonazistische Angriffe auf "Ausländer". Das sozialdemokratisch-grün
beeinflusste bürgerliche Spektrum hatte weder auf den Bombenanschlag, noch
auf die Neonazi-Angriffe kurzfristig reagiert, sondern das Handeln der radikalen
Linken überlassen, die relativ erfolgreich mit Demonstrationen, Aktionen
und Öffentlichkeitsarbeit auf die vom Oberbürgermeister Erwin und
der Staatsanwaltschaft geleugnete neonazistische Szene in Düsseldorf aufmerksam
gemacht hatte.
Die Veranstaltung "Mut gegen rechts!" war mit rund 800 teilnehmenden
Menschen schon einige Zeit im Gange, als etliche Nazis den Platz betraten. Während
einer Auseinandersetzung zwischen KundgebungsteilnehmerInnen und den Rechten
setzte der Neonazi Jörg Wagner Tränengas ein. Nach Angaben eines berittenen
Polizisten hielt er dabei einen Kundgebungsteilnehmer im Nacken fest und sprühte
ihm aus einer Distanz von 30 Zentimetern in das Gesicht. Die Neonazis konnten
vom Platz gedrängt werden, was wiederum die Polizei zum Einschreiten veranlasste.
Sie nahm mehrere Antifaschisten mit dem Vorwurf der Körperverletzung fest.
Ein Teil der Neonazis konnte durch das Eingreifen der Polizei entkommen, lediglich
die Neonazis Jörg Wagner, Udo Birr und Marco Schirmer - alle drei Aktivisten
der neonazistischen Kameradschaft Düsseldorf - wurden festgenommen.
Der Skandal war da: Wieso konnten unter den Augen der Polizei Neonazis auf den
Platz gelangen und dort Reizgas versprühen? Selbst die konservative Rheinische
Post wunderte sich über das Versagen der Staatsorgane. In dieser Situation
begannen fünf Polizeibeamte eine Strategie der Vorwärtsverteidigung.
Sie trafen sich, fertigten einen gemeinsam unterschriebenen Bericht an und stellten
auch gemeinsam Anzeige - gegen drei Antifaschisten. Zwei Antifaschisten sollen
wahllos auf die Neonazis eingeschlagen haben und einer von ihnen sich nach seiner
Festnahme geweigert haben, sich zu dem Neonazi Wagner ins Auto sperren zu lassen.
Der dritte Antifaschist, der PDS-Ratsherr Frank Laubenburg, soll die friedliche
Menge aufgeputscht und einem Polizeibeamten die Lederjacke zerrissen haben.
Nun hätte ein Staatsanwalt mit einem Rest von bürgerlich-demokratischem
Rechtsempfinden die Ermittlungen gegen die Antifaschisten vermutlich eingestellt.
Nicht so die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Sie klagte vor dem Amtsgericht
Düsseldorf die drei Antifaschisten an. Alle Verfahren gegen die Neonazis
wurden jedoch eingestellt, lediglich Wagner, der nachgewiesenermaßen eine
schwere Körperverletzung begangen hatte, musste - ohne Eröffnung eines
Hauptverfahrens - eine äußerst geringes Bußgeld zahlen, und
auch das nicht wegen Körperverletzung, sondern wegen Mitführens eines
unerlaubten Gegenstandes.
Am 15.7.2002 platzte das Verfahren zum ersten Mal, weil Richter Konnertz nicht
für die Anwesenheit der Polizeizeugen gesorgt hatte. Knapp drei Monate
später konnte dann das Verfahren beginnen. Am ersten Verhandlungstag stellte
sich heraus, dass der Bericht der fünf anzeigenden Polizeibeamten zwar
von fünf Beamten unterschrieben wurde, aber die Unterzeichner keineswegs
alles Berichtete selbst gesehen hatten, sondern ihnen einiges nur zugetragen
wurde. Von den Verteidigern befragt, welche Rolle der Staatsschutzbeamte Hüffken
bei der Abfassung des Berichtes gespielt habe, verwickelten sich die Beamten
in Widersprüche.
Widersprüchliche Angaben der beamteten Zeugen gab es ebenfalls bei allen
Schilderungen des "Tatgeschehens". Erwartungsgemäß interessierten
sich jedoch weder Staatsanwalt noch Richter für die offensichtlichen Falschaussagen
der Polizeibeamten, und es blieb der Verteidigung sowie Frank Laubenburg überlassen,
die Aussagen der Polizisten Schritt für Schritt zu dementieren.
Nazis? Gibt es nicht! Obskur wurde die Narrenverhandlung jedoch, als die Neonazis
Wagner, Schirmer und Birr aussagten. Nach ihren Angaben hatten sie sich lediglich
getroffen, um auf dem Veranstaltungsplatz ein Bier zu trinken und sich umzuschauen.
Eine "Kameradschaft Düsseldorf" gebe es nicht und sie selbst
seien nicht gemeinsam aktiv, sondern hätten nur ein gemeinsames Weltbild.
Richter und Staatsanwalt müssen entweder strunzdumm sein - oder den Lügen
der drei Neonaziaktivisten glauben wollen. Letzteres scheint wahrscheinlicher,
denn die Versuche der Verteidigung, den Hintergrund der neonazistischen Provokation
auf dem Rathausplatz zu beleuchten, wurden immer wieder durch den Richter vereitelt,
der entsprechende Fragen nicht zuließ. Es gelang dadurch den drei militanten
Neonazis, vor Gericht ein Bild zu erzeugen, das in etwa so aussieht: Harmlose,
friedliche, biertrinkende, rechtsorientierte Bürger wurden von fiesen AntifaschistInnen
provoziert!
Am zweiten Verhandlungstag platzte dann der Prozess, weil der Richter wieder
nicht sichergestellt hatte, dass alle Zeugen anwesend waren. Das Scheitern des
Prozesses vor Augen, versuchte der Richter jetzt, mit dem Staatsanwalt zu dealen.
Das Angebot sollte lauten: Der Staatsanwalt darf sein Gesicht wahren, die Verfahren
gegen die Angeklagten werden "wegen geringer Schuld" eingestellt und
jeder Angeklagte muß ein geringes Bußgeld zahlen. Ein Antifaschist
hatte dann auch genug vom Kasperltheater und akzeptierte die Einstellung. Er
muss jetzt 200 Euro sowie seine Anwaltskosten zahlen. Die beiden anderen Antifaschisten
wollen ihren Freispruch und nehmen dafür auch noch mehrere nervende Prozesstage
in Kauf. Eigentlich hätte zu diesem Zeitpunkt der Prozess vorbei sein können:
Eine Einstellung, die anderen beiden bekommen einen komplett neuen Prozess Mitte
nächsten Jahres - und Feierabend für heute. Richter Konnertz wollte
aber die vier anwesenden ZeugInnen noch hören. Und so durfte dann der Staatsschutzbeamte
Hüffken seine Märchen erzählen. Als Privatmann sei er da gewesen.
Ganz weit weg habe er gestanden. Die Rechten wären ganz friedlich gewesen.
Halt so Glatzköpfe. Und die Linken hätten angefangen. Und der Laubenburg
in Tätlichkeiten verwickelt. Aber Genaues habe er nicht gesehen. Und mit
der Anzeige habe er nicht zu tun. Obwohl er jetzt doch einräumen müsse,
als Staatsschutzbeamter und nicht als Privatmann dagewesen zu sein. Und so weiter
... Die Vernehmung der Verlobten des Neonazis Wagner, Ivonne Macherey, brachte
auch nur zu Tage, dass es bei den Nazis vorher die Erwartung gab, dass sie von
der Polizei einen Platzverweis erhalten würden und sich über das Ausbleiben
wunderten. Stimmung brachten zwei Bündnis-Grüne in den Gerichtssaal,
die überzeugend die Polizeiangaben zum Angeklagten Frank Laubenburg widerlegten.
Und dann war der Prozess erst mal vorbei. Bis zum nächsten Jahr.
Festzuhalten bleibt: - Neonazis haben nix auf der Straße verloren, und
erst recht nicht auf Kundgebungen gegen rechts - Die Polizei hat die (bewaffneten)
Nazis nicht am Betreten des Kundgebungsplatzes gehindert - Als Reaktion auf
das Versagen sprechen sich fünf Polizeibeamte ab und konstruieren eine
Anzeige gegen drei Antifaschisten - Die Staasanwaltschaft lässt Neonazis
laufen und klagt Antifaschisten an - Polizisten und Neonazis lügen deutlich
erkennbar vor Gericht - Der Richter ist organisatorisch überfordert und
hat keinerlei Interesse an der Aufklärung des Falles mitsamt seinen Hintergründen.
³
EA
Für die angeklagten Antifaschisten bedeutet dieser Prozess Nerverei
und Kosten. Bei beidem hilft Solidarität ! Kommt zu der Wiederauflage des
Prozesse im nächsten Jahr - und spendet heute schon auf das Rechtshilfekonto,
SPK Düsseldorf, BLZ 300 501 10, Konto 6300 76 78, Stichwort: Rathausplatz
www.terz.org - 29.10.2002