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Vor eineinhalb Jahren erkannte der Richter am Amtsgericht Düsseldorf
für Recht und verdonnerte zwei Antifaschisten zur Zahlung von Geldstrafen.
Was hatten sie angestellt? Kurz vor der Bundestagswahl 1998 vernichteten
die beiden auf dem Höher Weg in Düsseldorf ein Plakat der rechtsradikalen
DVU.
Weil sie bei ihrem Unternehmen von der Polizei beobachtet wurden, erhielten
sie eine Anzeige wegen "gemeinschaftlicher Sachbeschädigung".
Die Begründung des Urteils ist lesenswert, weil sie den juristischen
Umgang mit aktiven politischen Kritikern offenbart: "Die Angeklagten
können sich nicht auf einen Rechtfertigungsgrund berufen, insbesondere
nicht auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß §
193 StGB. Die im Schutze der nächtlichen Dunkelheit heimlich begangene
Beschädigung von Wahlplakaten mißliebiger Parteien und der
nachfolgende Fluchtversuch sind nicht Ausdruck einer offenen und ehrlichen
politischen Auseinandersetzung. Gewalt gegen Sachen führt zu Gewalt
gegen Personen. Eine so geführte politische Auseinandersetzung ist
mit den freiheitlich demokratischen Grundsätzen der Bundesrepublik
Deutschland nicht vereinbar. Das gilt für jede politische Meinung,
ob sie einem paßt oder nicht."
Was will der Richter damit sagen?
1. Eine "ehrliche" politische Auseinandersetzung darf nur bei
Tageslicht nach Genehmigung und unter polizeilicher Kontrolle ablaufen.
2. Der Richter definiert seine Kriterien für eine "politische
Auseinandersetzung" und vergleicht diese mit der Tat der Antifaschisten.
Natürlich muss er da eine Differenz feststellen. Schließlich
wollten die Antifaschisten das Gegenteil einer politischen Auseinandersetzung,
nämlich die Unterbindung der Möglichkeiten für die DVU,
sich öffentlich zu äußern.
3. Salopp folgert der Richter, dass Gewalt gegen Sachen zu Gewalt gegen
Personen führt. Eine Begründung für diesen schlauen Spruch
bleibt er uns schuldig. Braucht er auch nicht, schließlich soll
er nicht diskutieren sondern verurteilen.
4. Der Richter klärt auf, dass die aktive Teilnahme an der Politik
lediglich in der unmaßgeblichen Meinungsäußerung besteht.
Die gewalttätige Durchsetzung von politischen Zielen ist dem Staat
vorbehalten.
Ein aktuelles Nachspiel
Bekanntlich sind die radikalen Organisationen rechts von der CDU ins Visier
der politisch Verantwortlichen geraten: Die Rechten schaden dem internationalen
Ansehen, dem wirtschaftlichen Erfolg und dem politischen Durchsetzungsvermögen
der Bundesrepublik. Also lautet das Motto: Verbieten! Da in der Demokratie
die öffentliche Begeisterung für das Treiben des Staates nicht
fehlen darf, haben Politiker und die übrigen für den geistigen
Zustand des Volkes Zuständigen zu einem "Aufstand der Anständigen"
aufgerufen. Damit ist natürlich kein Aufstand im landläufigen
Sinne gemeint, sondern lediglich die Demonstration der korrekten staatsbürgerlichen
Einstellung auf den entsprechenden Großveranstaltungen.
Angesichts der öffentlichen Stimmung im Lande und der zahlreichen
rechtsradikalen Anschläge in Düsseldorf haben die beiden Antifaschisten
beschlossen, ihre Geldstrafe nicht weiterhin der Staatskasse, sondern
den Opfern des Düsseldorfer S-Bahn Anschlages zukommen zu lassen.
Sie begründen die Einstellung ihrer Zahlungen gegenüber Staatsanwalt
und Gericht: "Mit unserer Tat reihen wir uns ein in das Aktionsbündnis
gegen Rechts. Weil das rechtskräftige Urteil nicht mehr anfechtbar
ist und wir die übrigen Tagessätze zahlen müssen, wollen
wir das Geld Menschen zukommen lassen, die Opfer eines rechtsradikalen
Anschlages geworden sind." (Auszug)
Statt einer Erwiderung seitens der Juristen erhielt einer der Antifaschisten
eine persönliche Einladung zum Absitzen seiner Strafe im Knast Moers-Kapellen.
Stolze 215 DM für Vollpension hinter schwedischen Gardinen sollte
der künftige Knastbruder zudem noch überweisen. Die einzige
Reaktion von Staatsanwalt Mocken war in der WZ zu lesen: "Wo kämen
wir da hin, wenn jeder bestimmen würde, wo das Geld hinkommt."
Gegenüber den Verurteilten hatte es der Staatsanwalt trotz Aufforderung
nicht nötig, sich irgendwie zu äußern oder zu rechtfertigen.
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