Bleiberecht
für Alle!
Eine junge
Studentin namens Fariha aus Solingen, deren Eltern vor 16 Jahren
während des
Bürgerkriegs aus dem Libanon geflohen sind, geht zu ihrer
zuständigen
Ausländerbehörde und erfährt von dem dortigen
Sachbearbeiter, dass sie ab
sofort einen anderen Namen habe sowie aus der Türkei stamme.
Ebenso sei sie nun
nicht mehr 21, sondern 19 Jahre alt. Damit nicht genug, diese neue
Person, die
sie sein soll, besitze nun kein Aufenthaltsrecht mehr und solle in
naher
Zukunft abgeschoben werden – in die Türkei (wie die Terz bereits
berichtete).
Fariha und
ihre Eltern sind nicht allein von dieser Situation betroffen, sondern
tausenden
Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Libanon droht nach mehr als
15 Jahren Leben in
Deutschland die Abschiebung. Allein in Nordrhein-Westfalen sind ca.
2.000
Menschen betroffen.
Sie wurden
zunächst als Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt und
hatten nach einem Erlass des
NRW-Innenministers ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik. Viele
haben in
der Folge die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Sie haben
jahrelang in
Deutschland gelebt und gearbeitet. Zu den Betroffenen zählen
insbesondere
Kinder und Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die den
größten Teil ihres Lebens
in Deutschland verbracht haben oder in Deutschland geboren sind. Ihnen
bzw.
ihren Eltern wird unterstellt, bei der Einreise falsche Angaben zu
ihrer
Staatsbürgerschaft gemacht zu haben. Als Konsequenz wurden neue
Prüfungsverfahren eingesetzt. Dies führte unter anderem dazu,
dass die Familien
in einen aufenthaltsrechtlichen Duldungs-Status zurückversetzt
wurden. Durch
die Infragestellung des Aufenthaltstitels haben die meisten der
Betroffenen
ihre Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze verloren und sind nun
abhängig von
Sozialhilfe. Die ungewisse Zukunft, das rigorose Vorgehen der
Ausländerbehörden, die
Kriminalisierungskampagnen und die ständige Angst
vor
Abschiebung bedeuten eine permanente Stresssituation.
Hausdurchsuchungen
und Ahnenforschung
In
vielen
Städten fanden frühmorgendliche Hausdurchsuchungen statt, bei
denen die
Anwesenden in einer Zimmerecke zusehen mussten, wie die Beamten ihre
Wohnung
durchsuchten, Schreibtische und Schriftstücke durchforsteten,
Tagebücher als
Beweisstücke mitnahmen. Frauen, die sich verschleiern wollten,
wurde dieses
verwehrt. Um zu beweisen, dass es
Verwandtschaftsverhältnisse in die Türkei
gibt, wurden Familienstammbäume erstellt und teilweise Gentests
(insbesondere
in Essen) durchgeführt. In Zusammenhang mit diesen
offensichtlichen
Kompetenzüberschreitungen übte auch der Landesbeauftragte
für Datenschutz in
NRW scharfe Kritik: “Es entzieht sich dem allgemeinen Verständnis,
wie man mit
molekulargenetischen Untersuchungen Nationalitäten nachweisen
kann.”
Abschiebungen
Es
haben
bereits (teilweise in unangekündigten Nacht-
und Nebelaktionen) eine Reihe
von Abschiebungen stattgefunden. Dabei scheute man sich nicht davor,
Familien
auseinander zu reißen – Eltern von ihren Kindern, Väter von
ihren Familien zu
trennen. Die Angst vor solchen unangekündigten Abschiebungen ist
groß und führt
dazu, dass Betroffene in bestimmten Nächten (nämlich dann,
wenn die
Abschiebeflüge der LTU nach Istanbul gehen) nicht mehr zu Hause
schlafen.
Pressekampagnen
und Kriminalisierung
Flucht
aus
einer Notsituation heraus und das Offenhalten von verschiedenen
Fluchtalternativen
aus Sorge um die Familie wird umdefiniert in eine kriminelle Handlung.
Ganz
konsequent wird daraus dann ein groß angelegter Asylbetrug, und
plötzlich wird
dann auch in Pressekampagnen von kriminellen Drogen-Clans gesprochen,
die nicht
nur weit verzweigte Kontakte innerhalb Deutschlands, in die Türkei
und den
Libanon haben, sondern auch in andere Staaten der EU und weit
darüber hinaus.
In der Folge wird diese Gruppe staatenloser LibanesInnen immer wieder
mit
importierter Kriminalität, Schutzgelderpressungen, Drogenhandel
mit mafiösen
Strukturen und Sozialhilfebetrug in organisierter Form gleichgesetzt.
Damit
spielt sich die Kampagne gegen die staatenlosen Libanesen vor dem
Hintergrund
eines allgemeinen politischen Klimas ab. Es sind die Themen Sicherheit
und
Sozialhilfebetrug, die die Angriffe gegen die staatenlosen LibanesInnen
bestimmen. Der weltweite Terror wird innenpolitisch genutzt, um bisher
zwar
schlecht aber immerhin grundgesetzlich abgesicherte Rechte in Frage zu
stellen.
Sicherheitsbedürfnisse werden geschürt und wiederum genutzt,
um Flüchtlings-
und MigrantInnengruppen pauschal zu kriminalisieren. Die demagogischen
Beschreibungen von riesigen und unkontrollierbaren Clanstrukturen,
organisierten Banden und Sozialhilfebetrug in großem
Stil knüpfen erfolgreich
an bestehende Vorurteile und (alltägliche) Rassismen an. Die
Gruppe der
libanesischen Flüchtlinge eignet sich vor diesem Hintergrund
hervorragend und
ebnet den Weg für eine weitere Verschärfung der Situation von
Flüchtlingen und
MigrantInnen insgesamt.
Wir fordern
ein Bleiberecht für alle staatenlose Flüchtlinge aus dem
Libanon. Kommt alle
zur Demonstration am 18. Dezember 2004, 15:00 Uhr, ab Düsseldorfer
Hauptbahnhof!
Schreibtischtäter,
Menschenjäger und der Düsseldorfer Flughafen
September
2004, 5:30 Uhr morgens, wenige Kilometer von Düsseldorf entfernt.
In der
Kleinstadt Voerde verschaffen sich Beamte der Polizei und der
Ausländerbehörde
Zutritt zu einer Wohnung. Sie überraschen fünf Kinder im
Alter von vier bis 14
Jahren und ihre alleinerziehende Mutter, Frau B., im Schlaf.
Frau
B. ist
1996 aus dem Kosovo geflohen, schwer traumatisiert, nachdem sie
Augenzeugin
wurde, wie nahe Angehörige ermordet wurden. Ärzte und
Kliniken haben bei Frau
B. eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert. Ihre Kinder
sind in
Deutschland aufgewachsen, sind zum Teil hier geboren. Ihr Mann wurde
bereits
2001 in den Kosovo abgeschoben. In der letzten Zeit liegen ihre Nerven
blank,
da ihre Duldung immer nur um wenige Wochen verlängert wird, sie
spricht häufig
von Selbstmord.
Die
Beamten
geben der Familie eine halbe Stunde Zeit, um ihre Sachen zu packen.
Frau B.
will nicht in den Kosovo, sie versucht sich zu vergiften. Frau B. wird
in das
Krankenhaus Dinslaken gebracht. Dort wird ihr Magen ausgepumpt,
anschließend
wird sie weiterverfrachtet zum Gesundheitsamt des Kreis Wesel, wo sie
untersucht und für “flugreisefähig” erklärt wird.
Flugreisefähig ist im Prinzip
jeder, und sei es auf einer Trage, am Tropf, in Begleitung eines
Arztes. Und
immer wieder gibt es gewissenlose Ärzte, die sich bei ihren
Untersuchungen
nicht um die Folgen einer Abschiebung für traumatisierte und
psychisch kranke
Menschen kümmern, sondern “Flugreisefähigkeit”
attestieren und so
Abschiebungen ermöglichen. Frau B. wird direkt vom Gesundheitsamt
zum Flughafen
Düsseldorf transportiert und mit ihren Kindern abgeschoben. Kein
Einzelfall!
Vom Flughafen Düsseldorf werden jedes Jahr 6.000 Menschen
abgeschoben. Hinter
dieser Zahl stehen Namen, Menschen, Schicksale, Geschichten. – Und
Täter und
Verantwortliche.
www.terz.org - 23.11.2004