Gegendarstellung
Sehr
geehrte Damen und Herren der Redaktion TERZ
Der
Artikel
mit der Überschrift “Der Arzt als Dealer” in der Internetausgabe
der
Stadtzeitung TERZ vom 26.10.2004 enthält unrichtige
Tatsachenbehauptungen sowie
Schmähkritik, die ich wie folgt richtig stelle:
-
Unwahr
ist die Behauptung, dass. .die Praxis Muthwill die Sozialarbeiterin
(PSB-Kraft)
nicht bezahle.. Tatsächlich steht die PSB-Kraft in einem
Arbeitsverhältnis mit
der Praxis Muthwill und wird ordnungsgemäß von dieser
bezahlt. Ferner wird
behauptet, die Praxis hiesse Muthwill, tatsächlich heisst diese
Gemeinschaftspraxis Dr.M. Muthwill und F.Brans.
-
Unwahr
ist weiter die Behauptung” zwischen 10 und 30 € kostet die
(Patienten)die PSB
jetzt im Monat und wer nicht zahlt, dem wird offen gedroht aus dem
Programm
geworfen zu werden”
-
Der
Kontext ,mit der Artikelüberschrift “Der Arzt als Dealer” und “Nur
haben die
Dealer hier ein Diplom oder einen Doktor” stellt eine die allgemeine
Meinungsäußerungsfreiheit weit übersteigende
Beleidigung und Schmähkritik dar,
welche dem Ansehen der Gemeinschaftspraxen Dr.Muthwill und F. Brans
erheblichen
Schaden zugefügt hat. Die Praxis setzt sich seid langer Zeit
für die Hilfe
Drogenabhängiger ein und arbeitet dabei ordnungsgemäß
mit den zuständigen
staatl. Stellen und Verbänden zusammen.
Dr.
M.
Muthwill
Düsseldorf,
04.11.2004
Nach §11
Landespressegesetz NRW ist TERZ verpflichtet, eine Gegendarstellung
ungeachtet
ihres Wahrheitsgehaltes abzudrucken, wenn diese bestimmten formalen
Regeln
entspricht.
www.terz.org - 23.11.2004