osd in der kritik

Das Verhalten des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) stößt zunehmend auf Kritik. So beklagen Mitarbeiter*innen des Straßenmagazins fiftyfifty ein rabiates Vorgehen gegen Obdachlose. Nach Angaben der Sozialarbeiter*innen haben OSDler*innen einen Wohnungslosen, der fiftyfifty verkaufte, von der Königsallee vertrieben, weil er – angeblich tierschutz-widrig – einen Hund mitführte. Das fällige „Ordnungsgeld“ von 30 Euro nahmen sie durch einen Griff in die Zeitungskasse gleich an Ort und Stelle mit. Bei Menschen ohne gültige Postadresse bleibe eben keine andere Möglichkeit, als sofort zu voll­strecken, sagt der Ordnungsdienst zu diesen Methoden. Bei einem Obdachlosen, der seinen Hund ohne Leine in einer Grünanlage ausführte und kein Geld dabei hatte, kassierten die OSDler*innen sein Handy als Pfand ein. Einer dritten Person schließlich, deren pure Anwesenheit auf dem Marktplatz die Stadt-Sheriffs störte, drohten sie, den Hund wegzunehmen, wenn sie den Anweisungen nicht folge. Fiftyfifty hält die von den Ordnungsdienstler*innen ausgeübte Praxis für teilweise rechtswidrig. Der Beschlagnahme eines Handys müsse eine richterliche Entscheidung vorangehen, erklärte die Zeitung. Deshalb geht sie jetzt juristisch gegen den OSD vor. Auch bei der TERZ gehen immer wieder Meldungen über unverhältnismäßige Einsätze der Ordnungsamtstruppe ein. So beobachtete ein Leser, wie bis zu neun Mitarbeiter*innen einen älteren Mann in Bahnhofsnähe rüde traktierten, obwohl dieser schon Handschellen trug und blutete – permanentes Duzen inklusive. Ein nicht angemessenes, unkorrektes Verhalten, ganz egal, was der Mann ausgefressen haben mag. Und damit der OSD auch weiterhin so frisch ans Werk gehen kann, hat die Rathaus-Spitze ihn von ihren rigorosen Plänen zum Job-Abbau ausgenommen. Aber zum Glück hat der Dienst ein Personalproblem. Da offenbar immer weniger Menschen der Sinn nach Sheriff-Spielen steht, sind derzeit 30 von 140 Außendienst-Stellen nicht besetzt.

rheinmetall sichert grenzen

Die Flüchtlingsabwehr entwickelt sich immer mehr zu einem lukrativen Geschäftsfeld für Rüstungskonzerne wie Airbus oder Rheinmetall. So erstellen die Unternehmen technisch hochgerüstete Grenzsicherungsanlagen. Diese verfügen unter anderem über unterirdisch verlegte Bewegungssensoren, Radarsysteme und Überwachungskameras – alles selbstverständlich mit direkten Drähten zu einem Kontrollzentrum. „Als Nutzer von Grenzsicherungssystemen kommen aus unserer Sicht grundsätzlich alle Staaten in Frage, für die sich das Problem illegaler Grenz-Übertritte stellt. Gespräche in dieser Richtung führen wir auch in einzelnen afrikanischen Staaten“, vertraute ein Rheinmetall-Sprecher der taz an. Wie die Zeitung recherchiert hat, kommt das Geld für die Hightech-Anlagen dabei sogar teilweise aus Töpfen, die eigentlich für die Armuts- und Fluchtursachen-Bekämpfung vorgesehen sind.

heroin auf krankenschein

Bereits im Jahr 2010 hatte der Düsseldorfer Rat beschlossen, in der Stadt eine Heroin-Abgabestelle für Schwerstabhängige einzurichten. Aber lange Zeit tat sich nichts. Pläne, eine entsprechende Ambulanz an der Erkrather Straße zu eröffnen, zerschlugen sich 2011. Aber jetzt ist es endlich soweit. Im Dezember nahm eine Einrichtung in der Bendemannstraße ihren Betrieb auf. Dort erhalten die Süchtigen nun reines Diamorphin. Auf bis zu 150 Personen ist das Programm ausgelegt. Im selben Gebäude befindet sich auch eine Beratungsstelle, die psychosoziale Betreuung anbietet. Das Projekt verfolgt jedoch nicht vorrangig das Ziel, die Drogennutzer*innen von ihrer Sucht zu befreien. Zunächst einmal will es die Lebensumstände der Betroffenen mit der freien Abgabe der Droge stabilisieren, sie von der Straße holen und vom Druck befreien, für das Heroin Geld durch Prostitution oder illegale Aktivitäten zu beschaffen. Ein Ausstieg wäre eine zwar erhoffte, aber nicht ausdrücklich angestrebte Nebenwirkung dieses neuen Ansatzes der Drogenpolitik.

iso vs. ver.di

Die Düsseldorfer Sicherheitsfirma Iso Security hat eine Betriebsratswahl angefochten und zog deshalb gegen ver.di vor das Arbeitsgericht. Der Betrieb meint, Unregelmäßigkeiten festgestellt zu haben. Zudem bezichtigt er Betriebsratsmitglieder der Erpressung von Firmen-Chef Bernd Roll. „Sie haben Herrn Roll bedrängt, ihnen Bargeld zu geben, damit sie das Unternehmen verlassen“, behauptet der Anwalt Christoph Burgmer. Ende November erging das Urteil. Der Richter konstatierte zwar Verstöße gegen die Wahl-Ordnung, hielt die Wahl aber nicht für nichtig. Ob der Urnen-Gang eventuell wiederholt werden muss, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Den Prozess wegen der angeblichen Erpressung hatte die Iso bereits vorher verloren. Ver.di wirft der Iso ihrerseits vor, sich lange Zeit nicht an Tarif-Vereinbarungen gehalten und die Einrichtung eines Betriebsrats massiv behindert zu haben. Und als die Firma sich doch kurzzeitig ins Unabänderliche fügte, musste sie sogleich die tarifliche Lohn-Erhöhung für ein Jahr nachzahlen. Dann gründete Roll ein Sub-Unternehmen, um die Mitbestimmung auszuhebeln. Erst der Druck von Seiten des Großkunden Rheinbahn veranlasste ihn schließlich, die Beschäftigten wieder regulär über die Iso einzustellen.

wuppertaler recht(s)verständnis

Wie viel die Polizei Wuppertal von „rechts“ und „links“ versteht, hat sie in einem Prozess am Wuppertaler Amtsgericht wieder einmal bewiesen. Hier sagte im Verfahren gegen einen Antifaschisten der Einsatzleiter, PHK G. aus. Seine Aussage sollte Auskunft darüber geben, ob das Gericht genügend Grundlage dafür hätte, den brutalen und lebensgefährlichen Verlauf eines Polizeieinsatzes als „rechtmäßig“ zu bezeichnen. Denn daran bemaß sich, ob der Angeklagte zu verurteilen wäre oder nicht. Der 29-Jährige wurde beschuldigt, am 11. April 2015, in der Nacht, als drei HoGeSa-Neonazis einen Besucher des AZ beinahe ermordeten, „Widerstand“ gegen die Polizei geleistet zu haben.
Die Polizei rückte am AZ ein, nachdem der Verletzte von Besucher*innen des AZ vom Tatort, der Straße vor dem AZ, geborgen worden war und dort von zwei Rettungssanitätern bereits versorgt wurde. Mit den Sanitätern waren wenige Minuten nach dem Notruf der AZ-Besucher*innen bei der Feuerwehr auch vier Polizist*innen eingetroffen und hatten die Sanitäter vermutlich auch ins AZ begleitet. Der später eingetroffene Trupp an Polizist*innen versuchte dann, in das Gebäude einzudringen, um den Befehl ihres Einsatzleiters, PHK G. umzusetzen. Dieser hatte in Abstimmung mit der Notärztin vor der Tür als Verantwortlicher für den gemeinsamen Einsatz von Polizei und Feuerwehr angeordnet, dass die Rettungskräfte die Versorgung abzubrechen und das Gebäude zu verlassen hätten. Als Begründung dieses Einsatzbefehls gab G. nun am 5.12.2016 vor Gericht an, dass er davon ausgegangen sei, dass die Täter noch im Gebäude gewesen sein könnten und dass die Lage in den Gängen des Erdgeschosses, wo der Verletzte entgegen dieser Einschätzung zeitgleich tatsächlich ruhig und besonnen hatte versorgt werden können, für die Notärztin zu gefährlich sei. Nichts von all dem stimmte. Der Angeklagte hatte versucht, diesen vollkommen sinnwidrigen Tausch – Rettungskräfte raus, Polizei-Mannschaft rein – zu verhindern. Vor Gericht zeigte seine Verteidigung, dass der Polizeieinsatz keinesfalls zweifellos als rechtmäßig zu werten sei – die Voraussetzung dafür, dass der Straftatbestand „Widerstand“ überhaupt gelten kann. So führte sie den Nachweis, dass die Polizei wider besseres Wissen das AZ gestürmt und die Rettungskräfte zum Schaden des Verletzten abgezogen hatte. Doch das Strafgericht folgte ihrer Argumentation nicht. Es erkannte den Polizeieinsatz als rechtmäßig an und verurteilte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen Geldstrafe. Strafverschärfend sei, dass der Angeklagte durch seinen „Widerstand“ die Rettung des Verletzten verzögert hätte.
Dass die Polizei davon ausging, dass die Gefahr – der Mordversuch – im AZ zu suchen sei, zeigt allerdings einmal mehr, wie geistlos (wie absichtlich vielleicht auch) die Polizei ihr Rechts-Links-Schema abspult und die Extremismus-Glocke schlägt, sobald es um linksautonome Zusammenhänge geht. Dass das Gericht dieser verdrehten Erzählung Glauben schenkt, ist bitter.