„Schreddern“ ohne Reue und Zaubern für Fortgeschrittene

Im Dezember 2016 bekam der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) im Landtag von NRW ein paar aktuelle Antworten zum Tod des Verfassungsschutzspitzels „Corelli“ und suchte im Geheimdienst-Heuhaufen nach Stecknadeln – vergeblich und erfolgreich gleichzeitig. Verrückt, oder?

Mit an Heimlichtuerei grenzender Kurzfristigkeit veröffentlichte der Landtag von NRW erst wenige Tage vor dem bevorstehenden Vernehmungs­termin, dass es am Freitag, den 9.12.2016 eine weitere Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses im Landtag geben würde. In technischer Hinsicht ließ sich die Ausschuss-Verwaltung um den Vorsitzenden Sven Wolf (SPD) hier zwar nichts zu Schulden kommen. In praktischer Hinsicht sieht die Herstellung von „Öffentlichkeit“ aber anders aus.

In Terminsachen gut informiert waren allerdings offensichtlich wieder die Herren vom Innenministerium. In Mannschaftsstärke verfolgten sie von den Plätzen der „Landesregierung“ aus das Geschehen. Gekommen waren sie vermutlich, um dem Zeugen Hans-Peter Lüngen, bis 2003 langjähriger Leiter im Referat „Auswertung Rechtsextremismus“ der Abteilung 6 (Verfassungsschutz) des Innenministeriums von NRW, auf die Finger zu gucken.

In der sehr kurzfristigen Ankündigung der Tagesordnung für diesen Freitag im Dezember kam der PUA III zum „NSU“ zudem auch noch reichlich unscheinbar daher. Denn beide für den 9.12. geladenen Zeugen, der Verfassungsschützer Hans-Peter Lüngen wie auch der Paderborner Oberstaatsanwalt Ralf Meyer, hatten schon einmal im Ausschuss ausgesagt. Was sollte es da also Neues geben? Würden vielleicht noch ein paar Ungereimtheiten auf den Tisch gepackt? Oder blieb es bei der ermüdenden Wiederkehr von emphathie-, kenntnis- und erinnerungslosen Antwortspielchen und schläfrig-samtbehandschuhter Frage-Technik seitens der zahmen Ausschussmitglieder? Ein weiterer Ausschuss-Tag, dem mensch ohne großes Federlesen mit Schulterzucken begegnen konnte?

Shot the police – na und?

Was den Verfassungsschützer Hans-Peter Lüngen angeht (den zweiten Zeugen des Tages), erinnert sich so manche*r vielleicht noch an dessen erste Aussage. Hier brach er am 1.12.2015, vor knapp einem Jahr, alle Rekorde des „ich kann mich nicht erinnern“, „da müssen andere zuständig gewesen sein“, „das entzieht sich meiner Kenntnis“ und „das ist nicht von meiner Aussagegenehmigung gedeckt“. Damals hatten die Ausschussmitglieder ihn zunächst ganz allgemein zur Arbeit der „Auswertung Rechtsextremismus“ im Verfassungsschutz NRW gefragt. Dann wollten sie von Lüngen aber auch wissen, welche Erkenntnisse seine Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag auf das Lebensmittelgeschäft in der Kölner Probsteigasse (19.1.2001) hatten. Was wussten sie außerdem über die Neonazi- und Rechtsterror-Strukturen in Dortmund? Welche Erkenntnisse hatte der NRW-VS zu „Combat 18“-Zusammenhängen, zu „Blood & Honor“, zu Verbindungen der Dortmunder Neonazi- und Rechtsrock-Szene ins benachbarte Benelux-Ausland? Und was wusste der NRW-Verfassungsschutz über die „Kameradschaft Walter Spangenberg“ aus Köln? So konkret, wie die Politiker*innen im Ausschuss den Verfassungsschützer im Dezember 2015 fragten – so windelweich eierte er ihnen seine dreisten Antworten um die Ohren. „Das müssen Sie schon verstehen, nach so vielen Jahren kann ich mich nicht daran erinnern“, mag einer der Sätze sein, der den Ausschussmitgliedern und Zuschauer*innen auch heute noch pelzig in den Ohren liegt.

In der Zwischenzeit schreiben die Parla­menta­rier*innen offenkundig bereits am Abschlussbericht. Und im konkreten Formulieren der Gedanken wird dem einen oder der anderen doch der Gedanke gekommen sein, dass Lüngen in seiner Aussage vom Dezember letzten Jahres um so manches Thema herumgeschippert ist, ohne etwas Verwertbares zu sagen. Umso scharfkantiger waren nun die Fragen, die vor allem die FDP-Fraktion unter Obmann Joachim Stamp an den Zeugen vom NRW-Verfassungsschutz richtete.

Es ging um den Neonazi Michael Berger. Berger, der einschlägige Kontakte zu westfälischen Neonazis gepflegt hatte, der über ein beträchtliches Waffenarsenal verfügte und in dessen Wohnung nach seinem Tod im Juni 2000 die ein oder andere (Neo-)Nazi-Devotionalie gefunden wurde, hatte am 14. Juni 2000 drei Polizeibeamt*innen erschossen und eine Polizistin schwer verletzt. Er war bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und hatte sofort auf zwei Beamt*innen geschossen. Bei seiner Weiterfahrt durch Westfalen wurde er erneut von der Polizei angehalten und erschoss zwei Polizisten – bevor er sich selbst tötete.

Im letzten Jahr waren die Ausschussmitglieder Zeug*innen der verblüffenden Aussagen von Vertreter*innen der Ermittlungsbehörden, die den dreifachen Polizist*innen-Mord vor 15 Jahren in etwa mit so viel Engagement aufgeklärt haben wollen, wie manch andere zum Diebstahl einer vergessenen Einkaufstüte ermittelt hätten. Der Täter, Berger, sei tot gewesen. Was interessierte da noch die politische Einstellung? Alle schienen davon auszugehen, dass der durchgeknallte Amokläufer Berger die Morde ganz ohne Hintergrund begangen hatte. Und selbst wenn es in der Tat nicht eben an der Oberfläche liegt, Bergers politische Einstellung mit dem Geschehen am Tattag in Verbindung zu bringen, bleibt doch ein großes Staunen: Wäre dies doch der erste Mord an Polizist*innen, bei dem die Polizei zur Tötung ihrer Kolleg*innen ermittelte, als ginge es um einen aufgebrochenen Kaugummiautomaten.

Wo war nochmal ...?

So wollten die Abgeordneten nun, in der 50. Ausschuss-Sitzung des PUA, am 9.12.2016 noch einmal den Verfassungsschützer Lüngen hören. Aufgefallen waren ihnen mehrere Dokumente, die ihnen während ihres Aktenstudiums bemerkenswert vorgekommen sein müssen. Hatte Lüngen doch etwa schon einen Tag nach den Morden und dem Selbstmord Bergers, am 15. Juni 2000, in seiner Funktion als Leiter des Referats „Auswertung Rechtsextremismus“ beim NRW-Verfassungsschutz einen Entwurf gegengezeichnet, der die Löschung einer Information über Berger veranlasste. Es ging vermutlich um eine Verkartung, wie sich im Laufe der Befragung herausstellte. Sagte doch der von Lüngen gezeichnete Vermerk, dass „KK 1154077 Michael Berger“, zu löschen sei. Die Nummer, gab Hans-Peter Lüngen nun an, sage ihm gar nichts. Es sei ja schon so furchtbar lange her, da müsse man schon Verständnis ... ach. Aber vor allem der FDP-Obmann Stamp ließ nicht locker. Um was für eine Verkartung es sich da genau wohl gehandelt habe. Lüngen erläuterte, dass das interne Findsystem im NRW-VS über ein Verweissystem organisiert sei. Personalisierte Kennziffern verwiesen demnach auf die Sachakten. Im Verweissystem sei außerdem vermerkt, wie die Person, um die es ging, grob einzuordnen sei. Im Falle Bergers etwa mit seinem Zuspruch für die extrem rechte Partei NPD.

Im Verlauf der Befragung wurde außerdem deutlich, dass es nicht nur diesen einen Löschvermerk gegeben hatte. Fünf Tage nach Bergers Tod – und den von ihm verübten Morden an den Polizist*innen (keine Kleinigkeit, wie der Abgeordnete Stamp mehrfach betonte) – war außerdem ein Vermerk über die Löschanweisung gemacht worden, nach der der Datensatz, mit dem Michael Berger in der sog. NADIS-Datenbank verzeichnet war, zu löschen sei. „NADIS“ (Nachrichtendienstliches Informationssystem), das ist die Verfassungsschutz-Datenbank, auf die Landesämter und Bundesamt Zugriff haben, wenn sie einzelne Personennamen finden und die Akten-Bestände zu den jeweiligen Personen in den entsprechenden Verfassungsschutzämtern finden wollen. Ob die Löschung des Datensatzes wie der Verkartung wirklich stattgefunden habe, konnte Lüngen im Untersuchungsausschuss nicht sagen. Wie so oft entzog sich dieser Sachverhalt seiner Kenntnis. Und außerdem sei das ja auch schon so lange ... Welche Regularia es für Löschungen aus der NADIS-Datenbank gäbe? Auch das wisse er nicht. Vielleicht gäbe es eine Anordnung, nach der alle Personen, die gestorben sind, zu löschen seien. Wenn es diese Regel indes nicht gäbe, sei der Löschvermerk zu Bergers NADIS-Datensatz, so Lüngen, allerdings durchaus kritisch zu sehen. Mehr wusste er hierzu allerdings nicht zu berichten.

Auffallend betont schilderte Lüngen dann aber auch, dass er nicht wisse, ob mit diesen Löschanweisungen auch die Löschung der Sachakten beauftragt worden sei, in denen etwas zu Michael Berger vermerkt gewesen sei. Das ginge ja auch meistens gar nicht. Wenn man Informationen zu Einzelpersonen löschen wolle, müsse man ja „mit der Schere“ vorgehen – und um die anderen Personen, über die eine VS-Akte Auskunft gebe, gewissermaßen herumschneiden. Wo Lüngen also weder bejaht noch verneint hatte, dass die Sachakten zu Michael Berger schon einen Tag nach seinem Tod und den Morden gelöscht worden sein könnten, ließ seine Aussage allerdings großflächig Raum für eine simple Erklärung: Die beim VS etwa in einzelnen Sachakten gespeicherten Informationen über Michael Berger brauchten gar nicht gelöscht zu werden. Und es wäre auch vollkommen unerheblich, ob es dazu einer Schere oder eines Brecheisens bedurft hätte. Wie in jeder wohlsortierten Bibliothek oder in jedem Archiv genügt es, die Findmittel – eine Karteikarte, eine Signatur-Kennziffer oder einen Katalog-Eintrag – zu löschen, um die Akte oder das Blatt Papier im ewigen Eis der Papierberge eines Archivs oder eines größeren Aktenbestandes verschwinden zu lassen. Die Akte steht weiterhin im Regal – nur finden kann sie eben niemand mehr. Ein Schredder ist für diese Art des „Hinfortzauberns“ gar nicht nötig. Es reicht, die Verkartung und den Datensatz zu löschen, um jede Information praktisch verschwinden zu lassen.

Auch nach mehreren Vorhalten – die Parlamenta­rier*innen versuchten, dem Zeugen Lüngen durch die Vorlage diverser Schriftstücke auf die Erinnerungssprünge zu helfen – ließ sich nicht klären, welchen Sinn dieses Wegzaubern von Informationen gehabt haben mag. Es bleibt weiterhin unklar, ob Michael Berger etwa als V-Person des Verfassungsschutzes geführt wurde, ob er vielleicht in einer anderen, nicht so institutionalisierten Form Zuträger der Geheimdienste war, oder ob vielleicht eine andere Quelle über Berger berichtet hatte – und der VS nicht reagiert hatte, obwohl ihm etwa klar gewesen sein könnte, dass der Neonazi Berger Waffen in nicht unerheblicher Zahl besaß. Ebenso konnte Lüngen sich keinen Reim darauf machen, warum das Landesamt von der sonst üblichen Sprechweise abgewichen war, als es dem meinungs- und leser*innenstarken SPIEGEL, der im Juli 2000 über eine mögliche V-Mann-Tätigkeit Bergers spekuliert hatte, gegenüber äußerte, Berger sei keine Quelle des Geheimdienstes gewesen. Üblicherweise äußert sich der Verfassungsschutz weder bestätigend noch verneinend, wenn er nach Spitzel-Tätigkeiten gefragt wird. Warum diese Vorgehensweise gegenüber der Presse im Fall Bergers anders war? – Lüngen konnte sich nicht erinnern.

So wurden die Ausschussmitglieder erneut Augen- und Ohrenzeug*innen einer grandiosen Vorstellung. In der Mitte des Sitzungssaales saß Lüngen auf dem Zeug*innenstuhl und gab den ahnungslosen und vergesslichen „Auswerter“, am Rand saßen seine (ehemaligen) Vorgesetzten vom Innenministerium und sorgten dafür, dass er den Blickkontakt zu ihnen nicht verlor. Wieder einmal staunte das spärlich erschienene Publikum nicht schlecht, wie der VS vor dem Ausschuss mit dieser unverfrorenen Luftnummer durchkommt. Aber vielleicht hat Hans-Peter Lüngen sich in seinen großen Sprechblasen voller Ahnungslosigkeit und dreister Aussage-Taktik am Ende doch verheddert. Nicht alleine, dass niemand mehr bereit ist, einen 60-Jährigen, der so frech antwortet wie ein pampiges Kindergartenkind mit vollen Windeln, ernst zu nehmen (Frage Joachim Stamp: „‚KK 1154077 Michael Berger löschen‘ – Können Sie uns erklären, was das bedeutet?“ Antwort Lüngen: „Ich vermute, der oder die Verfasserin wollte damit zum Ausdruck bringen, dass hier etwas zu löschen ist“). Auch ließ seine verdrehte Erzählung zur Löschung der Verweis-Findmittel zu Bergers Akten mehr als tief blicken. Es bleibt der Eindruck, dass der Verfassungsschutz in NRW auch hier eine grandiose Verarschungs-Nummer abzieht. Nur dass die Sprechpuppe Lüngen diesmal nicht ganz so gut geimpft war, wie in seiner letzten Aussage. Hätte er doch bloß gesagt, dass er keine Ahnung hat, was eine „Verkartung“ ist! Das wäre cleverer gewesen.

Unendliche Geschichte „Corelli“?

Vor dem VS-Mitarbeiter Hans-Peter Lüngen war am 9.12.2016 der Jurist Ralf Meyer in den Zeug*innenstand getreten: kundig, gradlinig und in positiv überzeugendem Sinne bestens vorbereitet. Die Ausschussmitglieder hatten den Oberstaatsanwalt aus Paderborn erneut geladen, um von ihm Neues zum Todesermittlungsverfahren zum bislang rätselhaften Tod des V-Mannes und Neonazis Thomas Richter zu erfahren. Richter, der nach seiner Enttarnung als VS-Quelle im Schutzprogramm seines ehemaligen ‚Arbeitgebers‘, des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), unter dem Tarnnamen „Thomas Dellig“ lebte, war im April 2014 unter merkwürdigen Umständen tot in seiner Tarnwohnung bei Paderborn gefunden worden. Durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses war zuletzt erheblicher Zweifel an einer natürlichen Todesursache für das Ende des Spitzels, den das Bundesamt unter dem Arbeitsnamen „Corelli“ geführt hatte, aufgekommen (TERZ 07/08.16). Der Diabetologe Werner Scherbaum, der bereits kurz nach dem Leichenfund ein Gutachten zu möglichen Vergiftungsursachen erstellt hatte, revidierte im PUA im Düsseldorfer Landtag sein bisheriges Urteil. Denn nach dessen jüngster Kenntnis könnte das Rattengift „Vacor“ durchaus einen plötzlichen Zuckerschock auslösen, der tödliche Folgen habe. Im Anschluss an Scherbaums Neu-Einschätzung hatte die Staatsanwaltschaft Paderborn unter Ralf Meyer prüfen lassen, ob die Gift-Substanz heute noch in den asservierten Gewebe- und Blutproben aus Richters Leiche nachweisbar sein könnte. Nun, am 9.12. präsentierte der Oberstaatsanwalt in detailreichem Vortrag das vorläufige Ergebnis. Demnach lassen sich heute definitiv keine Spuren des Rattengiftes oder einer verwandten Substanz mehr in Blut oder Gewebe des Toten finden. Aber nicht, weil es sie nicht gäbe. Vielmehr ist der Nachweis toxikologisch oder zellphysiologisch schlichtweg nicht mehr möglich. Ob Richter vergiftet wurde oder eines natürlichen Todes starb, wird sich also bis in alle Ewigkeiten nicht mehr herausfinden lassen. Wie ein weiteres Gutachten, das Meyer über seinen ersten Untersuchungsansatz hinaus eingeholt hat, nahelegt, ist „Corelli“ zumindest an Symptomen gestorben, die dem natürlichen, akuten Verlauf einer Diabetes-Erkrankung entsprechen. In den Zellen der Bauchspeicheldrüse, so Meyer in seiner Aussage, hätten Forscher*innen der Universitätsklinik Hannover die entsprechenden Zellveränderungen sichtbar machen können. Nun erwarte er noch die schriftlichen Befunde. Die „Akte Corelli“, das wurde im Verlauf der Zeugenaussage des Oberstaatsanwalts deutlich, wird also in naher Zukunft geschlossen. Falls in den Potenz-Pillen aus China und Indien, die in „Corellis“ Wohnung gefunden wurden, nicht doch ...

VS? Kann weg!

Schulterzuckend, ließe sich sagen, gingen Besucher*innen und Pressevertreter*innen am 9.12. also ins Wochenende. Die ‚Erkenntnisse‘ des Tages kamen so erwartet wie der Winter nach dem Herbst. Hans-Peter Lüngen hatte für den VS im Land Nordrhein-Westfalen, so lässt sich zusammenfassen, offenkundig ein Findmittel vernichten lassen. So verschwanden alle Kenntnisse des Verfassungsschutzes über einen Neonazi, der drei Polizist*innen ermordet und eine Beamtin schwer verletzt hat – nicht weniger! – im Heuhaufen des Landesamtes für Verfassungsschutz. Einen Tag nach dem Tod Michael Bergers war sein Name in den Geheimdienst-Kenntnis-Beständen also so gut versteckt wie ein Sandkorn in der Sahara. Schade nur, dass der Sandkasten „Verfassungsschutz“, in dem die Schlapphüte Räuber und Gendarm spielen, mehr mit rechter Gewalt, mit rechtem Terror und den Morden des NSU-Netzwerkes zu tun hat, als uns die Herren vom Innenministerium weiß machen möchten. Und in der Tat saßen die PUA-Mitglieder quer durch alle Fraktionen auch in der 50. Ausschuss-Sitzung mit Schaufel und Siebchen im Rund und fahndeten nach Gold, wo nur ... ach, vergessen wir es einfach. Wo etwas nicht verbesserungswürdig ist, bleibt nur eine Forderung: Verfassungsschutz auflösen!

Wir werden auch weiterhin beim Körner-Finden zuschauen. Nicht vergessen:

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