Wer schön sein will, muss schweigen:

Die Bücklinge des NSU-Untersuchungs­ausschusses

In den wahrscheinlich letzten öffentlichen Sitzungen in der jetzt mehr als zweijährigen Geschichte des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zum sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) ging es im Februar 2017 um Polizeiermittlungen und Interpretationen der Staatsanwaltschaft zum Wehrhahn-Anschlag. Mehr als 16 Jahre nach der Tat klopfen sich Ausschussmitglieder, Ermittlungsleitungen von Kriminalpolizei und Staatsschutz und Staatsanwaltschaft nach der Verhaftung des Tatverdächtigen Ralf S. auch im Plenarsaal auf die Schultern. Alles gut gemacht, PUA? Von wegen!

Am 7. Februar 2017 hörten die Abgeordneten von SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten im nordrhein-westfälischen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum NSU die leitenden Kriminalpolizei- und Staatsschutzbeamten Dietmar Wixfort und Udo Moll, die seinerzeit (Wixfort) und jetzt (Moll) die alten und neuen Ermittlungen zum Sprengstoff-Anschlag auf zwölf Personen der Gruppe von Sprachschüler*innen, die am 27. Juli 2000 nach dem Unterricht in der Ackerstaße auf dem Weg zum Gleis den Brückenübergang des S-Bahnhofs Wehrhahn in Düsseldorf Flingern wie jeden Wochentag zur selben Uhrzeit passierten, führten. Weil der PUA den Zeitaufwand der Befragung unterschätzt hatte, musste der ebenfalls für den 7.2. als Zeuge geladene, heutige Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zehn Tage später, am 17.2., erneut kommen.

Die unabhängige Recherche- und Dokumentationsinitiative NSU-Watch NRW hat beide Ausschuss-Sitzungen mit umfangreichen Ablauf-Protokollen und zahlreichen Detail-Statements von Zeugen und Ausschussmitgliedern dokumentiert. Es ist müßig, diese akribischen Zusammenfassungen erneut verdichten zu wollen – zu viel brisanter Stoff steckt in den Berichten von NSU-Watch NRW, als dass er ohne Verluste auf zwei TERZ-Seiten passen könnte.

Viel Gewese, aber ...

Es lassen sich aber sehr wohl drei nicht unerheblich aufdringliche Eindrücke festhalten, die beide Sitzungen und das ganze Drumherum bei kritischen Beobachter*innen hinterlassen müssen:

Auf der einen Seite ist da die Selbstdarstellung des PUA. Denn der Ausschuss, allen voran sein Vorsitzender Sven Wolf (SPD), mag es ganz offenbar sehr, seine Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit zu loben! Zäh schweigend hatte er, obwohl er schon im Frühling letzten Jahres von Polizei und Staatsanwaltschaft über Einzelheiten zum seit 2014 wieder laufenden Ermittlungsverfahren gegen den nunmehr dringend tatverdächtigen Ralf S. informiert worden war, kaum einen Mucks darüber von sich gegeben, ob oder wann genau „Wehrhahn“ Thema des Ausschusses werden würde. Selbst als klar war, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter bis 2017 brauchen würden (warum eigentlich?), um die Ermittlungen so weit zu treiben, dass der Ausschuss sich mit dem Tatkomplex würde beschäftigen können, blieb der PUA diskret. Auch mit dem Risiko, mehr als dumm dazustehen, wenn das Thema gar nicht mehr behandelt werden könnte, weil die Zeit davongelaufen sein würde. Hut ab. So viel Schweigen im Walde, dem müssen wir Respekt zollen! So viel Staatsräson in einem kleinen Ausschuss! Grandios!

Andererseits folgen wir den Ausführungen von Polizei und Staatsanwaltschaft und hören eine große Erzählung (fast ungetrübten) Erfolges. Polizist Udo Moll, Leiter der seit 2014 nunmehr neuen Staatsschutz-„EK Furche“, die die Ermittlungen der 2000 unter dem Kripo-Beamten Dietmar Wixfort eingesetzten „EK Acker“ fortführen, neu bewerten und durch eine sogenannte „Operative Fallanalyse“ ergänzt haben will, präsentiert uns Ermittlungsdurchbrüche und Neubewertungsergebnisse aus der Trickkiste der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit, die einer Substanzprüfung nur schwerlich standhalten.

Ungeklärt bleibt etwa, warum die neue Ermittlungskommission die Bedrohungen gegenüber Schüler*innen einer Dependance der Sprachschule, die gegenüber dem Militaria-Laden des tatverdächtigen Ralf S. war, heute, 2017, so ganz anders bewertet als ihre Vorgängerin „EK Acker“. Behauptete doch Udo Moll im Ausschuss, die Bedrohungen von 1999 nehme man nun als motivgebend ernst, weil die Zeuginnen-Aussagen einer Lehrerin der damaligen Sprachschul-Filiale heute anders als damals „präziser“ und darum glaubwürdiger seien. Die Zeugin hatte sowohl im Jahr 2000 als auch mit Wiederaufnahme der Ermittlungen in 2014 bei der Polizei von den Bedrohungen berichtet, die aus dem Umfeld des Militaria-Ladens gekommen waren und gegen die sich die Schüler*innen im Spätsommer 1999 erfolgreich zur Wehr gesetzt hatten. Sogar ein drittes Mal hatte die Zeugin ausgesagt – als sie sich 2011, nach der Selbstenttarnung des NSU, von sich aus bei der Polizei meldete. Anders als die Zeugin nahmen die Polizeibeamt*innen, denen sie erneut von der Bedrohungssituation durch Kunden oder Freunde von Ralf S. erzählte, den Gehalt dieser Aussage zum Umfeld von Ralf S. und der Bedrohung, die von seinem Umfeld ausging, aber wohl nicht ernst.

Dass die Bedrohung seitens der als Neonazis beschriebenen Täter von 1999 mit dem Anschlag am Wehrhahn-Bahnhof in Verbindung stehen könnte, will die Polizei erst jetzt gesehen haben. Und widerspricht damit allen gängigen Aussagepsychologien, auf die sie sonst selbst so viel Wert legt: Dass eine Aussage umso schwerer wiegt, je kürzer das Geschehene dem Aussagezeitpunkt zurückliegt. Nach solchen Widersprüchen fragte im Ausschuss – verwunderlich? – niemand.

Und nicht zu vergessen: Schließlich offenbaren Staatsanwaltschaft und Polizei auch im Fall der Ermittlungen zum Wehrhahn-Anschlag, wie dünn ihre Kenntnisse und Einschätzungsvoraussetzungen sind, wenn es um rechte Gewalt und Nazi-Strukturen geht.

Fahne im Wind

Was den PUA betrifft, liegt der Hase eben dort im Pfeffer, wo sich der Eindruck gewinnen lassen muss, dass die Abgeordneten im Ausschuss sich sehr genau an politischen oder strategischen Opportunitätsprinzipien zu orientieren wissen. So sah sich der Ausschussvorsitzende Sven Wolf wohl gedrängt, die Sitzung am 17. Februar mit einem ‚Gruß‘ an NSU-Watch NRW zu beginnen. Denn die unabhängige Initiative hatte zuletzt erneut dargestellt, dass der Ausschuss sich durchaus immer dort eines übergroßen vorauseilenden Gehorsams befleißigt, wo es darum geht, Fragen zu Sachverhalten öffentlich zu besprechen, die auf Unterlagen in Geheimhaltungseinstufung Bezug nehmen.

So hatte Sven Wolf etwa in der Sitzung vom 7.2.2017 alle Fragen regelrecht abgewürgt, mit denen sich u. a. die Grünen zur Erkenntnis-Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz an die Zeugen Moll und Wixfort gewandt hatten. Zehn Tage später gab Wolf nun eingangs zur Kenntnis, wie wichtig ihm und dem Ausschuss das Prinzip „Öffentlichkeit“ und die Transparenz der PUA-Arbeit seien. Einen geheimen Abschlussbericht werde es natürlich nicht geben.

Und in gleichem Maße, wie sich Wolf sichtbar um Korrektur der eigenen Wirkung bemühte, wird einmal mehr deutlich: Der Eindruck scheint ihm und dem Ausschuss wichtig zu sein, wichtiger vielleicht als die Ergebnisse. Denn nicht nur in Bezug auf die viel beschworene Transparenz des Ausschusses (der zugleich doch so hervorragend schweigen kann, wie der „Wehrhahn-Fall“ bewiesen hat) gegenüber der Öffentlichkeit zeigt sich: Der Ausschuss will so wirken, als habe er alles richtig gemacht. Er ist höflich und nett, stellt keine Fragen, wo sie Polizei, Justiz und Verfassungsschutz unbequem sind und gibt sich zugleich offen und aufklärungswillig. Doch wie geht „Aufklärung“, wenn man niemandem auf die Füße treten will?

Und auch mit Anteilnahme, Betroffenheit und Anerkenntnis der Verletzungen und des Überlebens von Betroffenen rechter Gewalt wird es schwierig, wenn man nicht konsequent für deren Rechte eintritt. So fragte Wolf Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück zu Beginn von dessen Aussage zwar, ob und wie Justiz und Polizei den Opfern des Wehrhahn-Anschlages Unterstützung angeboten oder vermittelt hätten. Dann ließ er den Juristen, der sichtlich ausweichend antwortete, aber ohne jedes Nachhaken wieder von der Angel. Vertreter*innen der Opferberatung Rheinland, die Betroffene des Anschlages unterstützen und die im Publikum saßen, waren es, die durch ihr Kopfschütteln die Frage statt seiner beantworteten: Nein, niemand hatte sich von Behördenseite darum bemüht, dass den Betroffenen eine Unterstützungsstruktur zur Seite gestellt wurde. Wie aber will der Ausschuss den Betroffenen respektvoll gegenübertreten, wenn er das Ausweichen des Staatsanwaltes nicht einmal kommentiert? Wo bitte wäre mehr Raum für Positionierung gewesen, als in dieser öffentlichen Sitzung? Es hätte endlich deutlich gesagt werden können, wie wenig von einer Polizei und Strafverfolgungsjustiz zu halten ist, die nicht nur beim Thema „Opferrechte“ blass aussieht, sondern keine Vorstellung davon zu haben scheint, wie sie Überlebenden eines Sprengstoffanschlages begegnen sollte.

Schluss mit Gefälligkeit!

Es gibt etliche gute Gründe dafür, davon auszugehen, dass die 53. Sitzung des PUA am 17. Februar 2017 die letzte, der Öffentlichkeit zugängliche Ausschuss-Sitzung des Untersuchungsausschusses gewesen sein dürfte. Im Mai sind Landtagswahlen. Vorher muss der Abschluss-Bericht veröffentlicht sein. Wo soll da bitte noch eine weitere Zeug*innen-Befragung oder eine öffentliche Auseinandersetzungen zu „möglichem Fehlverhalten nordrhein-westfälischer Sicherheits- und Justizbehörden“ einschließlich Ministerium und anderer Akteure im Fall des Wehrhahn-Anschlages hineinpassen?

Und selbst wenn noch Jahre zur Verfügung stünden? Wer würde dann die richtigen Fragen stellen? Zum Wehrhahn-Anschlag? Zu rechter Gewalt und Neonazis in NRW? Der jetzige Ausschuss? Wohl kaum. Denn dieser scheint wirklich darauf bestehen zu wollen, schon jetzt alles gefragt zu haben, was ihm möglich war und alles erfahren zu haben, was es zu wissen gibt. Aufklärungsauftrag? Ausgekaut und abgehakt.

Und der Beigeschmack ist mehr als bitter, weiß doch der Ausschuss nicht einmal zu benennen, wem er für sein mögliches Scheitern an den Karren fahren könnte. Kein Wort hören oder lesen wir davon, was der Bundes- oder Landes-VS die ausgewählten Abgeordneten in ihrem super-sicheren Lesegelass haben anschauen lassen (oder auch nicht!), was sie dann doch nicht verwenden dürfen, so geheim wie es ist. Aber ist gerade das nicht eines Kommentars, mindestens einer Randbemerkung, ganz sicher aber einer lauthals empörten Ansage wert, die es von einem Parlamentarischen Untersuchungssausschuss eigentlich zu erwarten gegeben hätte? Ist es genug, dass Wolf ein Mal mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz gezielt aneinander rumpelte und den großen Bruder, den Bundestagsuntersuchungsausschuss, zur Unterstützung dazu holte? Warum hat der Ausschuss die Verweigerungshaltung der Geheimdienste nicht viel deutlicher öffentlich gemacht? Wo bleibt die Wut?

Und was ist mit den vielen Fragen, die die Ausschussmitglieder nicht gestellt haben? Was ist mit den ungenutzt verstrichenen Momenten, in denen ein kluges Nachhaken anstelle eines bräsigen Kopfnickens (oder absichtsvoll „empört“ gemimten -schüttelns) der viel beschworenen Aufklärungsabsicht gut getan hätte?

Der PUA und seine Mitglieder können „so tun als ob“ wie sie wollen, sich selbst und andere loben ohne schamesrot zu werden: Wir glauben den Zeug*innen von Polizei und Verfassungsschutz kein Wort!

Nicht zum Mord des Neonazis Michael Berger (die Polizei will angeblich nicht intensiv ermittelt haben, obwohl drei der ihrigen vom vorgeblichen Amokläufer Berger erschossen worden sind)!

Nicht zu den Ausflüchten rund um Ermittlungen gegen die Opfer des Bombenanschlags auf der Keupstraße, in denen die Betroffenen zu Tätern gemacht wurden, als die Ermittlungsbehörden bis in die Vorgesetztenstrukturen an der Spitze des Innenministeriums hinein in den Reihen der Betroffenen ermittelten, ob es nicht vielleicht ein Akt von „Ausländerkriminalität“, Drogenmafia oder „Ausländerextremismus“ gewesen sein könnte. Kein Wort!

Ebensowenig nehmen wir ihnen ihre Erzählung davon ab, dass ein V-Mann des Verfassungsschutzes NRW nur ganz zufällig erstaunliche Ähnlichkeit mit dem Phantombild des Bombenüberbringers aus der Probsteigasse hat und mit dem Anschlag in dem Ladenlokal in Köln nichts zu tun habe.

Und wir sind uns sicher, dass auch in den Ermittlungen zum „Wehrhahn-Anschlag“ nichts so gut gelaufen ist, wie Polizei und Staatsanwaltschaft es uns in ihren Selbstdarstellungen im Ausschuss (wie auch in ihrer eigenen Pressearbeit) glauben machen möchten. Und das betrifft nicht allein den vorgeblich ‚schlampigen‘ „Stubendurchgang“. Es gibt viele Ungereimtheiten, über die Polizei und Staatsanwaltschaft nonchalant geschwiegen, ausweichend geantwortet oder verdreht berichtet haben. Ehrlicherweise haben wir von diesen Akteuren auch wenig anderes erwartet. Dass ein Ausschuss, der zu konstruktiver Kritik an eben diesen Akteurs-Strukturen und ihrem Institutionellen wie individuellen Vorgehen in der Ermittlung zu rechter Gewalt und rechtem Terror in NRW aufgerufen worden ist, butterweich auf die Knie geht, jede Nachfrage vergisst und nicht einmal die Maulkörbe skandalisiert, die ein Bundes- oder Landesamt für Verfassungsschutz den Parlamentarier*innen in ihrer sogenannten Aufklärung verpasst, ist hingegen mit nichts zu entschuldigen (auch nicht mit strukturellem Unvermögen) – und bleibt: nicht nachvollziehbar.

Glaubt doch – oder tut so, als ob – was ihr wollt: Wir glauben ihnen nicht. Darum schließen wir uns der Forderung von NSU-Watch NRW an: Es muss einen weiteren Untersuchungssausschuss im Landtag NRW zum Ermittlungs-, Behörden- und Justizverhalten zu rechter Gewalt und rechtem Terror geben, einen Ausschuss, der darauf drängt, alle Fragen öffentlich beantwortet zu bekommen – auch und vor allem zum Wehrhahn-Anschlag! Einen Ausschuss, der sagt (und fragt), was er verspricht! Nichts anderes ist konsequent für alle, die von Aufrichtigkeit und Betroffenheit sprechen – und beides nicht nur sagen, sondern auch meinen.

Ausführlich berichtet NSU-Watch NRW über die Ausschussitzungen zum Wehrhahn-Anschlag unter: zu http://nrw.nsu-watch.info.

Zum Thema präsentieren der AStA der Hochschule Düsseldorf und andere die Informations- und Diskussionsveranstaltung:
Der Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag: Alles aufgeklärt? Versuch einer Zwischenbilanz fünf Wochen nach der Festnahme des mutmaßlichen Täters
Mittwoch, 8. März 2017, 20 Uhr, Kulturzentrum zakk, Fichtenstr. 40, Düsseldorf
Detaillierte Infos zur Veranstaltung findet auf der HSD-Seite