Altes im neuen Gewand
Sollte nicht einstmals eine Erleichterung der Integration ausländischer
Mitbürger erfolgen? Redete nicht unser Ex-Grüner und der heutige
SPD-Innenminister Otto Schily von einem "Integrationsangebot"
für die hier lebenden und zu einem großen Teil hier geborenen
"Ausländer"? Von einer Reform, ja sogar von einer Revolution
wurde da geschwafelt. Und was ist das Ergebnis, wenn man mal das "neue"
Staatsangehörigkeitsgesetz liest?
Die Verhinderung des Möglichen
Sehen wir uns die Umsetzung der Revolution an. Sofort fällt auf,
daß die Einbürgerungsgebühren von 100,- DM auf 500,- DM
angehoben wurden (Bundesministerium des Inneren). Nachdem man acht Jahre
brav in Deutschland gelebt hat, in die Rentenkasse, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung
und andere "soziale" Vereinigungen eingezahlt hat und sich auch
weiterhin in einem geregelten Beschäftigungsverhältnis befindet,
darf man sich gegen 500,- DM einen deutschen Paß abholen. Nur wie
soll man nachweisen, daß der Arbeitsplatz, den man gerade hat, auch
noch die nächsten Jahre bestehen bleibt. Falls man nicht gerade beim
Staat oder bei der Kirche beschäftigt ist, wird das heutzutage etwas
schwierig. Doch das ist noch nicht alles. Man muß nachweisen, daß
man die deutsche Sprache beherrscht, indem man eine Prüfung macht,
die von jedem Bundesland beliebig ausgerichtet werden kann. Weiterhin
muß man sich zur "Freiheitlich demokratischen Grundordnung"
bekennen. Was das sein soll, weiß keiner so genau.
Bürokratische und andere Hindernisse auf dem Weg zur Einbürgerung
ohne Ende. Nur eins ist wirklich klar, die Dienstleistung am Bürger
läßt sich unser Staat teuer bezahlen. Großartige Leistung,
Herr Innenminister, besser hätten es die Republikaner auch nicht
machen können. Wenn das die reformierte Ansicht des modernen Deutschlands
ist, läßt das Böses für die Zukunft erahnen. Ausnahmeregeln
über Ausnahmeregeln, die es am Ende jedem erlauben, das Staatsangehörigkeitsrecht
je nach Belieben der sich gerade an der Regierung befindlichen politischen
Richtung, mal so und mal so auszulegen. Soviel zur Rechtssicherheit.
Sozial-Festung Europa?
Und wie sieht das Resultat der "Revolution" im Alltag aus? Genauere
Zahlen über Einbürgerungen in Deutschland zu erhalten ist schwierig.
Hat die Bezirksregierung Düsseldorf 1997 6.000 von 16.600 Einbürgerungsanträgen
stattgegeben, waren es im ersten Halbjahr 1998 noch 790 von 1.300 Anträgen
(Pressemitteilung der Bezirksregierung). Seit dem 01.01.1998 ist nicht
mehr ausschließlich die Bezirksregierung für die Einbürgerung
zuständig, sondern vor allem die Kommune. Da fragt man sich doch,
woher die Kommunen von heute auf morgen das qualifizierte Personal haben,
um über die Anträge zu entscheiden und wieviele Anträge
bei den Kommunen eingegangen sind. Bei den ständigen Klagen über
die Belastungen der Kommunen kann man sich kaum vorstellen, daß
die Anträge auf Einbürgerung zügig und im Sinne der Betroffenen
erledigt werden.
Schließlich laufen selbst eingebürgerte "Ausländer"
Gefahr, wieder die Vereinsmitgliedskarte zu verlieren, wenn sie sich unbotmäßig
politisch betätigen.
Bleibt abzuwarten, wie sich die Einbürgerungsverfahren von "zahmen"
Ausländern in den nächsten Jahren entwickeln.
Nach dem "StAG" § 36 wird ab dem 01.01.2000 präzise
Buch geführt, wer, wann, wo und warum eingebürgert wurde. Diese
Erhebungen für die Bundesstatistik ermöglichen auch eine genau
Kontrolle unserer Vorzeigedeutschen nicht-"arischer" Abstammung.
Erste Jubelmeldungen der Bezirksregierung sprechen von 640 Einbürgerungsanträgen
in den ersten zwei Monaten des neuen Jahrtausends, 2,5 mal so viele wie
im Vergleichszeitraum des Vorjahres (Pressemitteilung der Bezirksregierung
14.02.2000). Wieviele Anträge endgültig abgelehnt werden, steht
noch nicht fest. Immerhin waren es in den vergangenen Jahren 50 bis 70
Prozent der gestellten Anträge.
Diskriminierend ist auch die Kontrolle durch unsere "Sozial"-Gesetzgebung.
Aus der Verwaltungsvorschrift: "Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
(Sozialhilfe) oder Arbeitslosenhilfe bzw. der entsprechende Anspruch schließt
die Einbürgerung aus." Na endlich mal eine verständliche
Verordnung ohne Wenn und Aber. Es geht weiter: "Dieses gilt auch,
wenn der Einbürgerungsbewerber den Umstand, der ihn zur Inanspruchnahme
dieser Leistung berechtigt, nicht zu vertreten hat." Anders ausgedrückt:
Acht Jahre lang arbeiten und die Klappe halten, wenn man "Deutscher"
werden möchte. Und dann hat man noch nicht einmal eine Garantie,
daß man auch wirklich aufgenommen wird. Stehen doch noch die Prüfungen
zur Deutschtauglichkeit bevor.
Irrfahrten eines neuen Exodus?
Und was geschieht mit denjenigen, die untauglich für unser neoliberales
Wirtschaftssystem sind? Mit all jenen, die nicht in unser weltoffenes,
tolerantes und modernes Deutschland passen? Mit denen unser Sozialstaat
nicht fertig wird, wo unsere Leistungsgesellschaft in puncto Mitmenschlichkeit
versagt? An denen unser Staat nichts verdienen kann? Neuen Plänen
der sozialdemokratischen Regierung zufolge werden unter Umständen
noch massivere Methoden bei der Rückführung von unliebsamen
Ausländern in Erwägung gezogen (Der Spiegel 4/2000). Das weckt
Erinnerungen an eine andere Epoche, in der die Regierungspartei ebenfalls
das Wort "sozial" im Namen führte. Erinnerung an Menschen,
die zunächst durch dieses Regime als unerwünscht betrachtet
und dann zur Auswanderung genötigt wurden. Heute benutzt man Flugzeuge,
damals waren es Dampfer. Menschen auf Schiffen, die schon damals von toleranten,
weltoffenen demokratischen Staaten zu hören bekamen: "Es tut
uns leid, doch hier können sie nicht an Land gehen. Das Boot ist
voll."
Wem jetzt noch zum Feiern zumute ist, kann dieses zusammen mit anderen
Volksgenossen machen. Also dann, auf das neue Deutschland: Helau!
Zum Punkt Reform und Revolution durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz
bleibt anzumerken, daß auch noch im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz
von "Reichsdienst", "Reichskanzler" oder "Reichskasse"
in einem kaum verständlichen Bürokraten- und Rechtsverdreher-Deutsch
geredet wird. Kann es da sein, daß die Regierung vielleicht mal
wieder etwas nicht mitbekommen hat? (Staatsangehörigkeitsgesetz StAG
§ 13, § 15 und § 25)
In den Geschichtsbüchern kann man nachlesen, daß sich die Sache
mit dem Deutschen Reich 1945 - hoffentlich für immer - erledigt hat.
Bleibt abzuwarten, ob ein solch peinlicher Mangel an historischem Wissen
bei der nächsten Bildungsreform auch für Politiker beseitigt
wird. Praktisch dürfte es schwierig werden, dem "Reichskanzler"
als letzter Entscheidungsinstanz einen Einbürgerungsantrag vorzulegen!
Oder hat da unser SPD-Bundeskanzler ganz neue Ambitionen entwickelt?
PS: Um Stellungnahmen des Reichskanzlers und Informationen der Reichsbehörden
hat sich der Autor vergeblich bemüht. Sollte jemand die Adressen
dieser Regierungsstellen herausfinden, wäre es hilfreich, sie an
uns weiterzuleiten - schon aus purem Interesse an immer "neuen"
Regierungseinrichtungen.
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