"Studienkonten" in NRW und in Rheinland-Pfalz
...Neues von der Studiengebührenfront...
Am 6. November haben Gabriele Behler, Bildungsministerin aus NRW, und Jürgen Zöllner, ihr Äquivalent aus Rheinland-Pfalz, in Mainz das sogenannte "Studienkontenmodell" in die Debatte um Studiengebühren erneut eingebracht und mitgeteilt, dieses Modell in ihren Bundesländern einführen zu wollen. Damit haben zwei weitere Bundesländer den Einstieg in Studiengebühren angekündigt.
Behler und Zöllner kündigten am Dienstag an, daß sie die Studienkonten
spätestens zum Sommersemester 2004 in NRW und Rheinland-Pfalz einführen
wollen. Aber was bedeutet dieses ominöse Modell nun?
Alle StudentInnen, die sich an einer Hochschule in einem der Bundesländer
einschreiben, erhalten zu Studienbeginn ein Studienkonto in der Einheit Semesterwochenstunden
(SWS), dessen Höhe vom studierten Fach abhängen soll. Zu den Pflicht-SWS
des Studienfaches kommt noch ein Aufschlag von 20 Prozent. Bei einem Studium
von 150 SWS enthält dieses Konto dann also 180 SWS. StudentInnen können
ihr Studienkonto während ihres Studiums verbrauchen und müssen für
Veranstaltungen, die sie über dieses Konto "abrechnen" keine
Studiengebühren zahlen. Das Konto läuft allerdings aus, wenn das Doppelte
der Regelstudienzeit überschritten ist, ab dann zahlt man auf jeden Fall
Gebühren für das Studium.
Durch zügiges Studieren soll es möglich sein, gewisse Boni zu bekommen.
So bekommt man den Rest des Studienkontos gutgeschrieben, wenn man innerhalb
der Regelstudienzeit plus 2 Semester fertig ist mit dem Studium. Dieses Guthaben
kann man dann für kostenpflichtige Weiterbildungsangebote der Hochschulen
einsetzen. Weiterhin können StudentInnen, die innerhalb der Regelstudienzeit
abschließen, ihr Konto beliebig überziehen, ohne dafür Gebühren
zahlen zu müssen.
Kurzum: Studiengebühren zahlen alle Menschen, die entweder länger
als die doppelte Regelstudienzeit studieren oder die über die Regelstudienzeit
kommen und gleichzeitig ihr Studienkonto überziehen, alle anderen bleiben
gebührenfrei, unter gewissen Umständen kann man auch ein Guthaben
retten.
Das hört sich natürlich zunächst gar nicht mal so schlimm an,
schließlich werden ja nur Leute bestraft, die angeblich unnötig lange
studieren. Aber halt, so einfach ist das nicht, das angekündigte Modell
wirft einige wichtige Fragen auf, die am Ende die Studienkonten nicht sehr gut
aussehen lassen:
· Was ist mit TeilzeitstudentInnen, die zum Beispiel neben ihrem Studium
regelmäßig erwerbstätig sind oder Kinder haben, und die ihr
Studium so planen, daß es deutlich länger als die Regelstudienzeit
dauert? Hier kommt man auch schnell über die doppelte Regelstudienzeit.
· Was ist mit StudentInnen, die sich für ein Fach einschreiben,
dann merken, daß sie besser etwas anderes studieren und dann das Fach
wechseln?
· Was ist mit StudentInnen, die bewußt mehr machen als laut Studienplan
vorgesehen, zum Beispiel jenen, die ein drittes Magister-Nebenfach studieren?
· Was ist, wenn die Studienbedingungen schlecht sind, so daß ein
Studium einfach nicht in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann? Es ist
in diversen Erhebungen doch ein recht deutlicher Unterschied zwischen Regelstudienzeit
und tatsächlicher Studienzeit zu erkennen.
· Warum werden StudentInnen, die zum Beispiel aufgrund von Prüfungsangst
(die haben an der Uni Münster laut HIS-Umfrage immerhin 52 Prozent aller
StudentInnen) ihre Prüfungen vor sich herschieben, bestraft, anstatt daß
ihnen durch Beratung oder ähnliches geholfen wird?
· Wie soll überhaupt kontrolliert werden, welche Veranstaltungen
man besucht? Es droht eine Zugangskontrolle zu Vorlesungen, sonst könnte
man die Studienkonten gleich lassen.
Insbesondere kommt es zu Problemen, wenn StudentInnen in einer Prüfung
einen Fehlversuch machen und den Kurs wiederholen müssen. Für solche
Eventualitäten werden oder müssen viele wohl ihre gegenüber den
Pflichtstunden überzähligen freien SWS zurückbehalten, damit
können sie aber kaum noch Veranstaltungen neben den Pflichtveranstaltungen
besuchen, das Studium droht schmalspuriger zu werden.
Auch die politische Dimension dieser Entscheidung ist weitreichender als sie
klingt. Bisher ist zum Beispiel NRW von einer grundsätzlichen Gebührenfreiheit
des Studiums ausgegangen, das soll nun ins Gegenteil verkehrt werden. Studiengebühren
werden eingeführt, allerdings ist das Land so freundlich, den StudentInnen
diese Gebühren unter gewissen Umständen zu ersparen. Was passieren
wird, wenn das Land auf einmal der Meinung ist, hier sparen zu müssen,
steht in den Sternen... Mit diesem Schritt ist wohl der Weg geebnet für
ein bundesweites Modell, NRW ist immerhin das größte Bundesland mit
den meisten Studierenden und hat in der Debatte nicht unerhebliches Gewicht.
Man kann jedenfalls hoffen, daß das letzte Wort in der scheinbar endlosen
Studiengebühren-Debatte noch nicht gesprochen ist und auch dieses Modell
in der Öffentlichkeit gründlich diskutiert wird. Studentische Forderung
sollte dabei weiterhin die Forderung nach einer grundsätzlichen Gebührenfreiheit
des Studiums sein.
Baldo Sahlmüller
www.terz.org - 25.3.2002