Die jetzt von der Bundesregierung vorgelegte 6. Änderung des Hochschulrahmengesetzes
(6. HRGÄndG) entspricht in keiner Weise den Versprechen der PolitikerInnen
und den Forderungen der einzelnen Hochschulen und des Aktionsbündnisses
gegen Studiengebühren (ABS). Der Beschluss erlaubt letztendlich mehr, als
er verbietet. Auch entspricht der Vorschlag in seinem Inhalt nicht dem Versprechen,
das SPD und Bündnis 90/Die Grünen den StudentInnen im Wahlkampf zur
Bundestagswahl 1998 gegeben haben und verfehlt das Ziel der Garantie eines gebührenfreien
Studiums, das sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag gesetzt haben.
Das ABS kann für sich in Anspruch nehmen, dass es einen nicht unwesentlichen
Teil dazu beigetragen hat, dass endlich eine Hochschulnovelle vorliegt, die
sich mit dem Thema Studiengebühren befasst. Die PolitikerInnen der Regierungskoalition
hätten die gerne unter den Tisch fallen lassen, was ihnen auch wegen der
guten Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit des ABS nicht gelungen ist. Seit
Gründung des ABS allerdings sind drei Jahre ins Land gezogen, die GebührenbefürworterInnen
aller Couleur dazu genutzt haben, vollendete Tatsachen zu schaffen. Sie haben
ihren Aktionsradius nach dem Motto ausgebaut: "Wir überschwemmen die
Hochschulpolitik mit Gebührenmodellen bis alle den Überblick verlieren
und die Einführung von Studiengebühren unausweichlich erscheint."
Nach einem "neuen" Studiengebührenvorschlag der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) und des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) konnte man fast täglich
neue Ankündigungen der zuständigen LandesministerInnen hören,
Gebühren irgend einer Art einzuführen. Symptomatisch für das
Chaos in der Hochschulpolitik ist das 6. HRGÄndG. Es befördert dieses
Chaos, anstatt ihm entgegenzuwirken.
Daher ist es jetzt dringend geboten, bundesweit ein Gebührenverbot umzusetzen,
wie es Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) bis 1998 immer wieder gefordert
hat. Warum der vorliegende Entwurf dem ABS nicht ausreicht und wie wir ihn geändert
haben wollen, soll hier dargelegt werden.
Im Krefelder Aufruf, der Gründungsurkunde des ABS, heißt es unmissverständlich:
"Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen
Gründen abzulehnen." Dies tut die Bundesregierung trotz anders lautender
Versprechen nicht. Damit machen Bulmahn und Co. Politik gegen ihre eigene Basis.
Sowohl die SPD als auch die Grünen lehnen Studiengebühren in ihren
Beschlüssen ab. Das jetzt vorgelegte Gesetz weist (bewusst) viele Löcher
auf. Der Kreativität der LänderministerInnen sind dabei also keine
Grenzen gesetzt, solange sie ihr Vorgehen nur gut "begründen"
können. Mit dem Kabinettsbeschluss wird den StudentInnen keine Planungssicherheit
gewährt, was die Erhebung von Studiengebühren an ihrem Studienort
angeht. Um wenigstens das schlimmste des Gesetzes zu verhindern, fordert das
ABS die Bundesregierung auf, wenigstens den folgenden Satz aus dem Gesetzesentwurf
zu streichen: "In besonderen Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen
vorsehen". Dann wäre zumindest das Erststudium ohne zeitliche Befristung
gebührenfrei. Denn das nennt Ministerin Bulmahn unter anderem als Ziel
der Gesetzesvorlage.
Der vorliegende Beschluss des Bundeskabinetts legitimiert dagegen die Erhebung
von sogenannten Langzeitstudiengebühren. Sowohl eine Gebührenerhebung,
die sich nach den absolvierten Hochschulsemestern richtet (das baden-württembergische
Modell des Bildungsguthabens) als auch eine Gebührenerhebung, die von in
Anspruch genommenen Semesterwochenstunden ausgeht (das in Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfahlen beschlossene Modell der Studienkonten), wird den Bundesländern
ermöglicht.
Dazu kommt ein weiteres Problem: Ausschließlich der Begründung zum
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass sich die unter §27 Satz 1 genannten
"Ausnahmeregelungen in begründeten Fällen" auf eine Erhebung
von Studiengebühren im Falle einer Überschreitung eines willkürlich
festgesetzten Kontingents an Semestern bzw. Semesterwochenstunden, beschränkt.
Der vorgelegte Gesetzestext aber macht Ausnahmeregelungen auch für weitergehende
Fälle möglich, wie beispielsweise die Erhebung von Studiengebühren
für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang oder der Erhebung von
allgemeinen Studiengebühren. Der Kabinettsbeschluss erfüllt damit
nicht einmal die Erwartungen, die das Bundesbildungsministerium in ihn gesetzt
hat.
In der Begründung des Gesetzesentwurfs wird von "Normalstudenten"
ausgegangen. Unserer Ansicht nach stellt das Konzept des "Normalstudenten"
(männlich, gesichertes Auskommen, Vollzeitstudent) in der realen Studiensituation
in Deutschland eine Fiktion dar, die gefährlich wird, wenn mit ihr bildungs-
und sozialpolitisch wichtige Fragen wie z. B. die Erhebung von Langzeitstudiengebühren
verknüpft wird. Die Erhebung von Studiengebühren geht sowohl an der
sozialen Realität der StudentInnen als auch an den momentanen Studienbedingungen
an deutschen Hochschulen vorbei. Die Erfahrungen in Baden-Württemberg zeigen:
Ohne eine zufriedenstellende Ausbildungsförderung, die die Konzentration
auf ein Studium ermöglicht, wird die willkürlich festgelegte Regelstudienzeit
zu einer nicht erreichbaren Wunschvorstellung. Schon jetzt sind viele StudentInnen
gezwungen, zusätzlich zu ihrem Studium ein erhebliches Zeit- und Energiepensum
in Nebenerwerbstätigkeiten zu investieren.
Die Situation an den Hochschulen (z.T. schlechtes Betreuungsverhältnis
von StudentInnen/DozentInnen, mangelnde Personal- und Sachausstattung, Defizite
in der Lehre ...) trägt nicht zur Studienzeitverkürzung bei. Die Erhebung
von Langzeitstudiengebühren bürdet den StudentInnen Lasten auf, die
die Hochschulpolitik von Bund und Ländern verschuldet hat.
Studienzeitverlängerungen, die sich aus Studienfachwechsel und Wechsel
des Ausbildungsortes ergeben, und die die StudentInnen nicht zu vertreten haben,
bleiben unberücksichtigt. Ebenso ist die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
völlig unzureichend.
Dem Modell der sogenannten Studienkonten wird von der Bundesbildungsministerin
zugute gehalten, das es ein Teilzeitstudium faktisch ermöglicht, und auf
diese Weise den oben genannten Kritikpunkten an den baden-württembergischen
Gebühren für LangzeitstudentInnen Rechung trägt. Aber auch hier
finden sich gravierende Mängel: Überdurchschnittlicher Studieneinsatz
wird bestraft, indem die gewährten gebührenfreien Semesterwochenstunden
schneller verbraucht werden. Dies macht bildungspolitisch keinen Sinn. Es schränkt
die Bereitschaft der StudentInnen massiv ein, sich innerhalb ihres Fachs, aber
auch über die Fachgrenzen hinaus (Interdisziplinäres Interesse, Aneignung
von EDV- und Sprachkenntnissen ...) zusätzliche Kompetenzen anzueignen.
Des weiteren hätte das ABS eine Regelung zum dem von vielen Bundesländern
vorangetriebenen Wildwuchs von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren an den
Hochschulen, die verkappten Studiengebühren gleichkommen, begrüßt.
Schon jetzt kommen die StudentInnen für ca. ein Drittel der Hochschulausbildung
selbst auf, und die Nichtregelung solcher Gebühren treibt dies weiter in
die Höhe.
Nur ein uneingeschränkt gebührenfreies Studium schließt für
das Bildungssystem der Bundesrepublik untragbare Folgen aus. In Zeiten, in denen
von allen Seiten ein Mangel an Akademikerinnen und Akademikern beklagt wird,
macht es wenig Sinn, durch die Erhebung von wie auch immer gestalteten Studiengebühren
Studierwillige abzuschrecken. Uneingeschränkte Partizipationsmöglichkeit
an Bildung ist gesamtgesellschaftlich notwendig.
Das ABS fordert deswegen weiterhin eine Regelung im Hochschulrahmengesetz, die
ein uneingeschränkt gebührenfreies Studium garantiert.
FH Kino im Audimax,
07.05 Knocking on heavens door
14.05 Jenseits von Eden
28.05 Wallace and Gromit total
AStA Café Freiraum, Öffnunszeiten:
In der Vorlesungszeit jeden Mo., Do. und Fr. von 11.00 - 15.00 Uhr
www.terz.org - 24.4.2002