Am Freitag den 5. April wurde in Düsseldorf-Urdenbach ein Mann von einem
Polizisten in Zivil erschossen. Das Opfer, ein 40-jähriger polizeibekannter
Drogenkranker, hatte zuvor eine Filiale der Stadtsparkasse in Urdenbach überfallen.
Seine Beute betrug gerade einmal etwa 5.000 Euro. Das nachfolgende Geschehen
beschreibt die Presse. Die Polizei löst eine Ringfahndung aus und jagt
den Flüchtigen. Um 15.25 Uhr, etwa 45 Minuten nach dem Überfall, meldet
eine Frau eine verdächtige Person in einem größeren Gartengelände.
Uniformierte Polizisten und Zivilpolizisten eröffnen die Jagd. Sie entdecken
den Flüchtigen, zweimal kann er sich losreissen. Dann gibt ein Polizist
einen Warnschuß in die Luft ab. Der Mann bleibt stehen, läßt
seine in der Hand sich befindende Waffe angeblich aber nicht fallen und soll
sie laut Aussage der Polizisten sogar auf sie gerichtet haben. Einer der Beamten
in Zivil feuert daraufhin in einer Entfernung von gerade einmal 15-18 Metern
zweimal auf den Bankräuber. Die erste Kugel trifft den Oberkörper,
die zweite den Kopf. Der Mann bricht tödlich getroffen zusammen. Soweit
die veröffentlichte Version.
Einen Tag später war für Staatsanwalt Bremer, Polizeipräsident
Dybowski und dem Leiter der Ermittlungskommission Kriminalhauptkommissar Wixfort
eindeutig, daß es sich um einen klaren Fall von Notwehr gehandelt hat.
Der Täter wurde sofort freigestellt und in psychatrische Betreuung gegeben.
Es gab keine öffentliche Debatte um die tödlichen Schüsse. Im
Gegenteil, die Rheinische Post betitelte einen Artikel am 10. April mit "Polizeischüsse
sind Berufsrisiko für Verbrecher" und rechtfertigte damit auch tödliche
Schüsse. Vielleicht sollte einmal darauf hingewiesen werden, daß
die Todesstrafe abgeschafft ist. Dem Polizisten, der die tödlichen Schüsse
abgab, ist Vorsätzlichkeit vorzuwerfen. Er hat noch nicht einmal versucht
den Flüchtigen kampfunfähig zu machen, sondern schoß sofort
in den Oberkörper. Dabei beließ er es aber nicht und schoß
ihm noch einmal in den Kopf. Das ist rechtlich mindestens als Totschlag zu bewerten,
wenn nicht sogar als Mord. Früher wurde dieses staatliche Töten als
finaler Rettungsschuß verniedlicht. Heute macht man sich noch nicht einmal
mehr die Mühe. Für die beteiligten Beamten war es nicht ersichtlich,
daß der Verfolgte im Zusammenhang mit dem Bankraub stand. Der Getötete
selber hat nicht von der Waffe Gebrauch gemacht. Die Aussagen der Zeugen, im
übrigen Polizeibeamte, dass der kurz darauf Erschossene die Waffe auf sie
richtete, kann nicht belegt werden. Dass es sich um Schutzbehauptungen handelt,
belegt die Tatsache, dass der erste Schuß den Flüchtigen in die rechte
hintere Flanke traf. Selbst wenn er sich zu den Beamten herumgedreht hat, wie
kann er sie mit der Waffe bedroht haben, wenn er hinten getroffen wird? Warum
wurde ihm daraufhin in den Kopf geschossen. Um ganz sicher zu gehen? Als Hinrichtung?
So ist es auch kein Wunder, daß der PDS-Abgeordnete Laubenburg den Hinterbliebenen
rät, Strafanzeige zu stellen. Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft
bemüht sich um Aufklärung. Eine Krähe hackt der anderen eben
kein Auge aus. So ist es auch nicht verwunderlich, daß es in der Aussage
des Täters, eine Woche später, keine Widersprüche zu den Aussagen
der Zeugen gibt. Es wäre nicht das erste Mal, daß dem Polizeitäter
die Aussagen der Zeugen vorgelegt wurden, damit er seine Aussage darauf abstimmen
kann. Der Korpsgeist ist schließlich weit verbreitet.
www.terz.org - 24.4.2002