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Die Berufungsverhandlung Fischer gegen Farbbeutel endete erneut mit
einer Verurteilung der Werferin. Wegen gefährlicher Körperverletzung
ist Samira F. zu 120 Tagessätzen á 30 DM durch das Landgericht
Bielefeld verurteilt worden. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld
vom 21.12.2000 bestätigt und die Berufung der Staatsanwaltschaft
und der Verteidigung verworfen.
Samira F. hatte vor zwei Jahren beim Bielefelder Kriegsparteitag auf Außenminister
Josef Fischer einen Farbbeutel geworfen, um dadurch den Antikriegswiderstand
zu unterstützen.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrer Berufung eine "empfindliche"
Freiheitsstrafe, da es sich bei dem Farbbeutelwurf um eine schwere Körperverletzung
gehandelt habe.
Die Anwälte von Samira F. forderten dagegen Freispruch und beriefen
sich dabei auf das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz.
Sie erklärten weiter, dass der Angriffskrieg der NATO gegen das Völkerrecht
verstieß und dass bei 90 Luftangriffen der NATO mindestens 1500
Zivilisten getötet wurden. In mindestens neun Fällen wurden
gezielt zivile Ziele angegriffen. Hierzu stellte die Verteidigung zwei
Beweisanträge, in denen Außenminister Fischer als Zeuge geladen
werden sollte.
Das Gericht verwarf sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch
der Verteidigung und lehnte deren Beweisanträge ab.
In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass Samira F. eine
vorsätzliche Körperverletzung begangen habe und es sich um keine
Notwehr im Sinne des Widerstandsrechts handelte. Der Farbbeutelwurf wurde
als gefährlicher Gegenstand gewertet. Innerhalb der "grünen"
Partei gehöre aber ein Farbbeutel zur politischen Streitkultur und
deshalb läge ein minder schwerer Fall von gefährlicher Körperverletzung
vor.
Ob Samira F. gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, stand bis Redaktionsschluß
noch nicht fest.
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