Eigentlich hätte der auf zwei Prozesstage angesetzte "Tigges-Prozess" vor dem Düsseldorfer Amtsgericht längst abgeschlossen sein sollen. Statt dessen aber geht das am 7. Mai begonnene Verfahren am 3. Juni in die bereits vierte Runde, ein fünfter Prozesstag für die Urteilsverkündung wird mindestens noch hinzukommen. Der folgende Zwischenbericht basiert auf den vor Gericht gemachten Aussagen von ZeugInnen und Angeklagten sowie den Schilderungen der Opfer.
Rückblick
Am 13. Juni des Vorjahrs waren der AStA-Pressesprecher der Heinrich-Heine-Universität,
Christian Happ, und seine zwei Begleiter auf der Bilker Merowingerstrasse von
drei rechten Skins mit "Sieg-Heil"-Rufen angepöbelt worden. Es
kam zu einem kurzen Wortgefecht, bei dem die Skins aufgefordert wurden zu verschwinden,
was später im Verfahren dem Vorsitzenden Richter ernsthaft die Frage entlockte,
ob es angesichts der Gefahr nicht klüger und sinnvoller gewesen wäre,
stillzuschweigen und schnell weiterzugehen, was selbst in dieser "anständigen"
Logik gedacht nicht funktioniert hätte, da die Entscheidung anzugreifen
bei mindestens einem der Täter nach eigenen Aussagen schon vor dem Wortgefecht
gefasst war. Nachdem die drei späteren Opfer ihren Weg fortgesetzt hatten,
wurden sie einige hundert Meter weiter vor der Gaststätte "Tigges"
von sechs Personen angegriffen, darunter die Bilker Sven Ripphahn und Sven Gustavsohn.
Beide waren nach Informationen antifaschistischer Gruppen zuvor schon mehrfach
durch Aktivitäten mit neonazistischem Hintergrund in Erscheinung getreten,
so beispielsweise durch die Bedrohung der InhaberInnen des Bilker Buchladens
BiBaBuZe, durch Teilnahme am extrem rechten "Jugendoppositionsstammtisch",
durch das Anbringen hunderter neonazistischer Aufkleber in Bilk, durch einen
provokativen Auftritt inklusive "SS-SA"-Parolen im "Tigges"
und durch vieles mehr. Bei der ersten Begegnung mit Happ und seinen Begleitern
einige Minuten zuvor waren die beiden in Begleitung des Bilkers Sascha Trautewig
auf dem Rückweg von ihrer Stammkneipe "Four Seasons" gewesen
und hierbei zufällig ihren späteren Opfern begegnet. Zur Verstärkung
hatte der mit einem "T-Hemd", das mit dem Schriftzug der neonazistischen
Band "Stahlgewitter" bedruckt war, bekleidete Sven Ripphahn danach
unter dem Vorwand, man sei auf der Merowingerstrasse angegriffen worden, seinen
offensichtlich in nonverbalen Auseinandersetzungen nicht unerfahrenen Vater
Wilhelm ("Willi") Ripphahn und zwei ebenfalls schlagkräftige
Kumpane seines Erzeugers, Günter Muche und Wolfgang Hennig, aus der nahegelegenen
Bahnhofskneipe mobilisiert. Während sich die drei Älteren auf Happ
und einen seiner Begleiter stürzten und auf diese einschlugen, stach Sven
Ripphahn beiden sowie einem zu Hilfe geeilten Gast des Tigges von hinten mit
einem Messer in Rücken und Schulter und verletzte sie schwer. Happs zweiter
Begleiter wurde durch einen von Sven Gustavsohn abgegebenen Schuss aus einer
Gaspistole glücklicherweise nur leicht verletzt und konnte die Angreifer
durch Abgabe zweier Schüsse aus seiner eigenen Gaspistole auf Distanz halten.
Da er nicht zum ersten Mal von Neonazis angegriffen worden war und weitere Angriffe
befürchten musste, gab er sich der völlig orientierungslosen und einmal
mehr viel zu spät eingetroffenen Polizei am Tatort aus Gründen seiner
Sicherheit weder als Opfer noch als Zeuge zu erkennen, bot sich aber später
im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei Zusicherung von Anonymität
als Zeuge an, eine Vorgehensweise, die von den anderen Opfern unterstützt
wurde. Der Staatsanwaltschaft fiel hierzu allerdings nichts Sinnvolleres ein,
als den Zeugenschutz zu verweigern und Christian Happ mit Beugehaft zu drohen,
falls dieser nicht die Identität seines zweiten Begleiters preisgeben würde.
Ein breites Bündnis aus einer Vielzahl von Organisationen und Einzelpersonen
konnte dieses jedoch verhindern und bewirken, dass letztendlich doch Zeugenschutz
zugesichert wurde, also Name, Tätigkeit und Wohnort des Zeugen nicht zu
den für die Gegenseite zugänglichen Teil der Akten genommen wurden.
Statt dessen wird der Zeuge namenlos als "N.N." ("non nominatus")
geführt.
Täterphantasien ...
Als Zeuge vor Gericht erscheinen musste "N.N." aber dennoch, obwohl
der Tathergang des 13. Juni bereits wenige Tage nach der Tat aufgeklärt
war, eine weitere Gefährdung seiner Person also nicht mehr Klarheit in
den Fall hätte bringen können, zumal er auch zuvor bereits umfangreich
bei der Staatsanwaltschaft und beim Ermittlungsrichter zur Sache ausgesagt hatte.
Die Täter waren schon zudem früh in den wesentlichen Punkten geständig,
wenngleich sie immer wieder versuchten, ihre Tat zu verharmlosen, teilweise
sogar groteskerweise als Notwehr darzustellen. Diese Vorgehensweise verstärkten
sie vor Gericht noch einmal. Man habe die Bösewichter, die seinen Sohn
und dessen Freunde angegriffen hätten, nur verbal zur Rede stellen wollen,
diese seien aber sofort mit Gaspistolen und ähnlichem Gerät auf sie
losgegangen, so Wilhelm Ripphahn. Wenngleich der als Ausbilder tätige Maler
und Lackierer und Fussball-Jugendtrainer ebenso wie seine Trinkkumpane offensichtlich
nicht mit der extremen Rechten sympathisieren, hatte Ripphahn sich nach Aussagen
der Opfer in Ausübung seiner vermeintlichen väterlichen Pflichten
aber ganz besonders dabei engagiert, das seinem mißratenen Ableger angeblich
zugefügte Leid zu rächen. Davon wollte er aber vor Gericht nichts
wissen. Er habe zwar auch einen Pflasterstein aufgehoben, so Ripphahn sr., habe
aber nicht wirklich vorgehabt, diesen - wie von Christian Happ glaubwürdig
und detailliert geschildert -, seinem Opfer auf den Kopf zu schlagen. Sein Sohn
Sven sagte aus, erstmalig und auch nur zufällig ein Messer bei sich geführt
zu haben und in Panik geraten zu sein, als er Schüsse hörte. Seinen
Vater in Lebensgefahr vermutend, habe er wild um sich gestochen und dabei wohl
einige Personen getroffen. Eines der Opfer müsse ihm sogar von ihm unbemerkt
und versehentlich ins Messer gelaufen sein. Das Leben kann so schön sein:
Vater und Sohn - ein Herz und eine Seele, immer füreinander da, auch in
schwierigsten Situationen. Tatsächlich dürfte die Stimmung im Hause
Ripphahn aber unter den Gefrierpunkt gesunken sein, nachdem Vater Ripphahn realisiert
hatte, dass er von seinem Sohn übel belogen und benutzt worden war. Es
bleibt zu vermuten - und zu hoffen -, dass Vater Ripphahns berechtigte Erregung
über des nichtsnutzigen Sohnes Missetaten ähnliche Reaktionen bei
ihm hervorgerufen haben, wie die zuvor vor dem "Tigges" eindrucksvoll
und für seine Opfer schmerzvoll präsentierten.
Sven Gustavsohn gab an, zwar Reizgas aus einer zuvor auf ihn geworfenen Reizgasdose
(sic!) gesprüht, nicht aber mit einer Gaspistole geschossen und "Sieg
Heil" skandiert zu haben. Eigentlich habe er nur so herumgestanden und
geguckt.
Der mit einem eindrucksvollen Vorstrafenregister in Rennen gegangene Hennig,
der an dem Abend als Kellner in der Bahnhofskneipe gearbeitet hatte (er wurde
am Tag nach der Tat übrigens entlassen) und am Tatort wegen seiner weit
sichtbaren roten Kellnerschürze für die Opfer und andere ZeugInnen
leicht identifizierbar war, schien - würde man seinen Ausführungen
glauben und diese interpretieren - beim Ausrücken von den Kampfkünsten
von Ripphahn sr. und Muche allerdings nicht überzeugt gewesen zu sein.
So behauptete er ernsthaft, den beiden hinterhergelaufen zu sein, um noch schnell
die Zeche zu kassieren, dann aber wieder umgekehrt zu sein. Dabei waren die
beiden Hals über Kopf unter Zurücklassen ihrer Habseligkeiten und
Ehefrau Ripphahn gen Tigges losgerannt. In Wahrheit war Hennig aber so schnell
es ging mitgerannt, hatte später minutenlang auf den am Boden liegenden
Christian Happ eingeschlagen und konnte anschließend nur mit Mühe
daran gehindert werden, weitere Personen anzugreifen. Hennig und sein Verteidiger
scheinen mit dieser aufgrund der Beweislast völlig ausweglosen Situation
völlig überfordert und beschränken sich darauf, immer wieder
monoton die selbe Version von der Abwesenheit Hennigs am Tatort zu wiederholen
und ZeugInnen mit Fragen nach der Länge und Farbe der Kellnerschürze
zu nerven.
Sascha Trautewig kann sich nur noch an eines erinnern, nämlich daran, nichts
Böses getan zu haben. Und tatsächlich scheint er nur dumm in der Gegend
herumgestanden zu haben, ohne in das Geschehen aktiv einzugreifen.
Günter Muche dürfte der einzige in dem ganzen Schauspiel sein, der
offensichtlich begriffen hat, dass Schweigen manchmal besser als Reden ist.
Wie sein Einsatz vor Ort konkret ausgesehen hat, blieb bislang ziemlich im Dunkeln.
Fest steht aber auch bei ihm, dass er an einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung
beteiligt war. Insbesondere der erste Begleiter von Happ hatte auch ausgesagt,
von zwei "älteren Männern" gleichzeitig geschlagen worden
zu sein, während der mit der roten Kellnerschürze zeitgleich mit Happ
"beschäftigt" war.
... und Opferwahl
Mangels Masse stürzen sich die Strafverteidiger der Angeklagten auf den
Zeugen "N.N.", versuchen dessen Zeugenschutz außer Kraft setzen
zu lassen - ein diesbezüglicher Antrag wurde vom Vorsitzenden Richter aber
abgelehnt -, seine Glaubwürdigkeit zu erschüttern und ihn gar als
Täter zu diffamieren. Abgetrennt vom laufenden Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft
sogar auf Anzeige von Muche ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung
durch Einsatz einer Gaspistole gegen "N.N." geführt. Als Krönung
des ganzen Spektakels behaupteten fast alle Angeklagten gar, der auf dem Zeugenstuhl
Sitzende sei gar nicht vor Ort gewesen. Gustavsohn steigerte diesen Unsinn noch
einmal dadurch, indem er behauptete, ein im Publikum sitzender Zuschauer sei
derjenige, der sowohl vor Ort gewesen und auf ihn geschossen habe, als auch
derjenige, der an einem länger zurückliegenden körperlichen Angriff
auf ihn mitgewirkt habe. Hiermit meinte er offensichtlich seinen in der TERZ
9/2000 erwähnten und ohne körperliche Beeinträchtigungen abgeschlossenen
Weltrekordversuch im 400 Meter-Lauf, nachdem er wohl beim Verkleben von neonazistischen
Aufklebern in Bilk erwischt worden war. Anstatt Gustavsohns Phantasien als durchsichtiges
Ablenkungsmanöver oder als Ausdruck gnadenloser Dämlichkeit zu werten,
entblödeten sich Gericht und Staatsanwaltschaft nicht, mit Unterstützung
von Gustavsohn quer durch das zwischenzeitlich vom Wachpersonal abgeriegelte
Gerichtsgebäude Jagd auf diesen Zuschauer zu machen, seine Personalien
festzustellen, seinen Namen öffentlich zu verlesen und ihn als Zeuge vorzuladen.
Hieraus entwickelte sich im späteren Verlauf die groteske Situation, dass
besagter Zuschauer nachzuweisen hatte, dass er am Abend des 13. Juni 2001 an
einem völlig anderen Ort weilte. Außerdem haben alle Opfer und weiteren
ZeugInnen noch Aussagen darüber zu treffen, wer denn nun der "richtige"
zweite Begleiter von Happ gewesen sei. Und so dauert der Prozess weiter an.
Mit weiterem Skurilen wird zu rechnen sein.
Pierre Briegert
www.terz.org - 3.6.2002