Am 7. Mai begann der Prozeß gegen drei Neonazis und drei weitere Tatbeteiligte
wegen gefährlicher bzw. schwerer Körperverletzung vor dem Amtsgericht
Düsseldorf. Im Juni letzten Jahres waren bei einer Auseinandersetzung vor
der Gaststätte "Tigges" in Bilk der damalige Pressereferent der
Heinrich-Heine Uni, zwei Begleiter und ein Gast aus dem Tigges durch Messerstiche
und Fausthiebe der Neonazis z.T. erheblich verletzt worden. Am ersten Verhandlungstag
kamen fast 100 Personen zum Prozeß, um ihre Solidarität mit den Opfern
zu bekunden. Da der Gerichtssaal aber nur 30 Leute fasste, wartete der Großteil
der Leute über Stunden auf den Gängen und vor dem Gericht.
Die Angeklagten, darunter die beiden stadtbekannten Neonazis Sven Ripphahn und
Sven Gustavssohn, ließen vor Gericht ihrer Phantasie freien Lauf. Da gab
es Messer, die angeblich "nur zufällig" eingesteckt worden waren.
Ein wahrer CS-Gas-Nebel befand sich vor der Tür des "Tigges",
in dem dann ein Opfer quasi einfach ins Messer gelaufen sei. Es gipfelte darin,
dass sie eines der Opfer auf einmal nicht wieder erkennen wollten. Ripphahn
und Gustavssohn halluzinierten sich einen weiteren Beteiligten herbei und wiesen
auf eine Person im Gerichtssaal, die angeblich am Tatabend dabei gewesen sei.
Viele ProzeßbesucherInnen nahmen aber nicht hin, dass Neonazis Personalien
von antifaschistisch gesinnten Leuten bekommen, indem sie willkürlich auf
sie zeigen. Der Großteil der ZuschauerInnen drängte daraufhin aus
dem Saal, wobei die Gerichtsdiener wenig Erfolg hatten, dies zu verhindern.
Die alarmierte Düsseldorfer Polizei erblödete sich nicht, noch auf
der Ratinger Straße langhaarige Männer mit gezogener Waffe festzunehmen,
um die Person zu ermitteln, auf die die Neonazis gezeigt hatten. Schließlich
wurde ein Besucher als angeblicher Zeuge festgesetzt und zum nächsten Termin
geladen. Der zuständige Richter Zerlin schien mit dieser Situation maßlos
überfordert zu sein: So verließ ein Angeklagter während der
Verhandlung den Gerichtssaal, um gemeinsam mit der Polizei Jagd auf den vermeintlichen
Zeugen zu machen. Nach Ansicht Zerlins sollte man Neonazis auch nicht beleidigen,
wenn man doch weiß, wie gefährlich diese sind: Die Angegriffenen
hatten auf "Sieg-Heil" Rufe mit "Idioten" geantwortet. Die
Staatsanwaltschaft hingegen kam mit dem geistigen Horizont der Angeklagten nicht
zurecht und mußte Fragen z. T. bis zu drei Mal formulieren.
Am darauffolgenden Prozesstermin zeigte sich dann, daß die Neonazis einfach
dreist gelogen hatten. Weder die KellnerInnen des "Tigges" noch die
damals eingesetzten Polizeibeamten, hatten die von ihnen neu identifizierte
Person am Tatabend gesehen. Darüber hinaus wurde einem der Angegriffenen
Zeugenschutz gewährt. Daran konnten auch die fünf Anwälte der
Neonazis nichts ändern, die versucht hatten, durch eine Reihe unsinniger
Anträge vom eigentlichen Tatgeschehen abzulenken und das Verfahren künstlich
in die Länge zu ziehen. Fehlen durfte natürlich auch nicht: Die Düsseldorfer
Polizei. Diese musste mit einem gigantischen Aufgebot mal wieder zeigen, von
wem die größte Gefahr ausgeht: von den ZuschauerInnen. So wurde jedem/r
ProzeßbesucherIn die Ehre zuteil, sich von Kopf bis Fuß abtasten
zu lassen.
Nächster Prozesstermin nach dem Erscheinen dieser Zeitung ist Mo, 3.
Juni, 9.00 Uhr, Amtsgericht Mühlenstraße. Kommt zahlreich!!!
www.terz.org - 3.6.2002