
Kurzinformation zum Stand der Kesselverfahren
Ein wenig Neues ist zu berichten. Der Düsseldorfer Staatsanwalt Dr. Schlachtetzki, der vor Jahren mal als progressiv und kompetent galt, versucht sich als Komplize der Polizei - und stümpert dabei herum. Zahlreiche Anzeigen von Geschädigten der zahlreichen Polizeikessel im Juni des Jahres wurden von ihm eingestellt - ohne eigene Ermittlungen. Schlachtetzki stützte sich bei seinen Entscheidungen ausschließlich auf die Angaben des Beschuldigten (also der Polizei), weder die Opfer noch unbeteiligte Zeugen wurden gehört. Kein Kleinkrimineller würde so von der Staatsanwaltschaft behandelt werden, aber für die Chefs der Düsseldorfer Polizei gelten anscheinend andere Regeln bei Herrn Schlachtetzki. Gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, in mindestens einem Fall schon mit Erfolg, so dass die Staatsanwaltschaft gezwungen ist, gegen die Polizei zu ermitteln. Darüber hinaus sind Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig, die die Rechtmäßigkeit der Polizeimaßnahmen prüfen, sowohl bei ihrem Vorgehen gegen AntifaschistInnen in der Innenstadt als auch bei ihrer Einkesselung von AntimilitaristInnen in Benrath.
Dass die Justiz auch zügig arbeiten kann, zeigte sich bei Prozessen gegen Jugendliche und Heranwachsende aus umliegenden Städten, die an den antifaschistischen Protesten teilgenommen haben. Ein Mensch wurde wegen des ungezielten Wurfes einer Flasche, die einen Polizisten an den Zähnen verletzte, zu Wochenendarrest in der Jugendstrafanstalt plus 75 Arbeitsstunden verurteilt. In einem anderen Fall stellte das Gericht das Verfahren gegen geringe Auflagen ein.
Die Rechtshilfegruppe bittet alle Betroffenen, sich bei Anklageschriften oder Prozessterminen mit ihr unter rhg[at]antifa-kok.de in Verbindung zu setzen. Erst vor kurzem wurde der Kölner Polizeikessel beim Grenzcamp für rechtswidrig erklärt und damit die Grundlage für zivilrechtliche Schadensersatzklagen der Opfern der Polizeigewalt geschaffen.